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   LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23 WEG   

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LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23 WEG (https://dejure.org/2024,5890)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02.02.2024 - 41 S 1/23 WEG (https://dejure.org/2024,5890)
LG Bamberg, Entscheidung vom 02. Februar 2024 - 41 S 1/23 WEG (https://dejure.org/2024,5890)
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    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • AG Bayreuth, 07.12.2022 - 105 C 685/22

    Rechenwerk fehlerhaft?

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Wegen der Feststellungen zur Tatsachengrundlage wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 07.12.2022 (Bl. - 72 d. A. 105 C 685/22 WEG) Bezug genommen.

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 07.12.2022, Az. 105 C 685/22 WEG, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 07.12.2022, Az. 105 C 685/22 WEG ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    das Versäumnisurteil vom 10.07.2023 aufzuheben und unter Abänderung des am 07.12.2022 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Bayreuth, Aktenzeichen 105 C 685/22 WEG, die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft Lainecker Straße 27 / Max-Pöhlmann-Straße 4, 95463 Bindlach, gefasst auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 14.06.2022 zu den Tagesordnungspunkten.

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Für die Ordnungsmäßigkeit eines Wiederbestellungsbeschlusses ist es zudem nicht erforderlich, vor der Beschlussfassung Angebote anderer Personen einzuholen (vgl. BGH NJW 2015, 1378 Rn. 11; NZM 2011, 515 Rn. 13; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 139-141).

    Nur in Ausnahmefällen kann das Einholen von Alternativangeboten geboten sein, wenn sich der Sachverhalt verändert hat (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Frankfurt a.?M. ZWE 2018, 327 Rn. 6; LG Itzehoe ZMR 2018, 259 (261)).

    Solche Ausnahmefälle liegen beispielsweise vor (vgl. Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 141), wenn der Amtsinhaber seine Pflichten " nicht mehr so effizient " wahrnimmt, sich das Verhältnis zwischen dem bislang Bestellten und den Wohnungseigentümern " aus anderen Gründen verschlechtert " hat (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Hamburg ZWE 2017, 183 (184)), der Verwaltervertrag geändert werden soll (vgl. LG Itzehoe ZMR 2018, 259 (261), der bislang Bestellte seine Rechtsform geändert hat (vgl. LG Frankfurt a.?M. ZWE 2018, 327 Rn. 7) oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vom bislang Bestellten angebotenen Leistungen von anderen Personen spürbar günstiger angeboten werden (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Hamburg ZWE 2017, 183 (184)).

  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Der Beschluss über die Fortsetzung des Verwaltervertrages ist nach herrschender Meinung gem. §§ 133, 157 BGB regelmäßig zugleich als Wiederbestellungsbeschluss auszulegen (vgl. BeckOK WEG/Elzer, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 26 Rn. 138; OLG Schleswig ZWE 2007, 51 (54); Jennißen/Schmidt WEG-Verwalter A. Rn. 113; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 143, 144).

    Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümer alle Voraussetzungen erfüllen wollten, um eine wirksame Neuwahl sicherzustellen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1. 2006 - 2 W 24/05, ZWE 2007, 51).

    Bei einer Wiederwahl des Verwalters bedarf es grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1. 2006 - 2 W 24/05, ZWE 2007, 51; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).

  • BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23

    Genehmigung des Wirtschaftsplans meint nur Festlegen der Vorschüsse!

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Der unter TOP 3 gefasste Beschluss über den Wirtschaftsplan sei nach Rechtsprechung des BGH vom 25.10.2023 (V ZB 9/23) so auszulegen, dass die Wohnungseigentümer über die Höhe der zu leistenden Vorschüsse abgestimmt hätten.

    Jedoch hat der BGH mit Beschluss vom 25.10.2023 (Az. V ZB 9/23) entschieden, dass ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den " der Wirtschaftsplan genehmigt wird ", nächstliegend dahingehend auszulegen ist, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse) festlegen wollten (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - V ZB 9/23 (LG Köln),NZM 2024, 42).

    Jedoch hat der BGH mit Beschluss vom 25.10.2023 (Az. V ZB 9/23) entschieden, dass ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den " der Wirtschaftsplan genehmigt wird ", nächstliegend dahingehend auszulegen ist, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse) festlegen wollten (vgl. BGH, Beschl. v. 25.10.2023 - V ZB 9/23 (LG Köln), NZM 2024, 42).

  • LG Frankfurt/Main, 26.03.2018 - 13 S 27/18

    Soll statt einer Einzelperson eine GmbH, deren Geschäftsführer der bisherige

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Nur in Ausnahmefällen kann das Einholen von Alternativangeboten geboten sein, wenn sich der Sachverhalt verändert hat (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Frankfurt a.?M. ZWE 2018, 327 Rn. 6; LG Itzehoe ZMR 2018, 259 (261)).

    Solche Ausnahmefälle liegen beispielsweise vor (vgl. Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 141), wenn der Amtsinhaber seine Pflichten " nicht mehr so effizient " wahrnimmt, sich das Verhältnis zwischen dem bislang Bestellten und den Wohnungseigentümern " aus anderen Gründen verschlechtert " hat (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Hamburg ZWE 2017, 183 (184)), der Verwaltervertrag geändert werden soll (vgl. LG Itzehoe ZMR 2018, 259 (261), der bislang Bestellte seine Rechtsform geändert hat (vgl. LG Frankfurt a.?M. ZWE 2018, 327 Rn. 7) oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vom bislang Bestellten angebotenen Leistungen von anderen Personen spürbar günstiger angeboten werden (vgl. BGH NZM 2011, 515 Rn. 13; LG Hamburg ZWE 2017, 183 (184)).

  • LG Dortmund, 30.06.2017 - 17 S 232/16

    Kann bei Beschlussfassung Bezug auf Urkunden genommen werden?

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Es genügt die Bezugnahme auf ein konkretes Rechenwerk (Einzelabrechnungen) unter Angabe des Abrechnungsjahres, das bei der Einberufung der Versammlung als Anlage zur Tagesordnung an die Wohnungseigentümer versandt bzw. in der Versammlung den Wohnungseigentümern vorgelegt wurde (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2021, 2-13 S 127/19, ZWE 2021, 375; LG Dortmund ZWE 2017, 455; Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 222).

    Die Rechtsprechung und die hM lässt es allerdings ausreichen, das Jahr der Einzeljahresabrechnung, dem diese gelten soll, zu nennen, jedenfalls wenn es keine Änderungen gab (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2021, 2-13 S 127/19, ZWE 2021, 375; LG Dortmund ZWE 2017, 455; Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 222; LG Frankfurt a.?M. NZM 2019, 65 Rn. 11; LG Stuttgart ZMR 2018, 451; LG Dortmund ZWE 2017, 455 Rn. 28 - wenn die Abrechnung mit der Ladung übersendet worden ist; s.?a. KG ZMR 2008, 67; BayObLG WE 1994, 153 (154)).

  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 127/19

    Mehrere Jahresabrechnungen im Umlauf: Welche wurde genehmigt?

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Es genügt die Bezugnahme auf ein konkretes Rechenwerk (Einzelabrechnungen) unter Angabe des Abrechnungsjahres, das bei der Einberufung der Versammlung als Anlage zur Tagesordnung an die Wohnungseigentümer versandt bzw. in der Versammlung den Wohnungseigentümern vorgelegt wurde (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2021, 2-13 S 127/19, ZWE 2021, 375; LG Dortmund ZWE 2017, 455; Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 222).

    Die Rechtsprechung und die hM lässt es allerdings ausreichen, das Jahr der Einzeljahresabrechnung, dem diese gelten soll, zu nennen, jedenfalls wenn es keine Änderungen gab (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.2021, 2-13 S 127/19, ZWE 2021, 375; LG Dortmund ZWE 2017, 455; Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 222; LG Frankfurt a.?M. NZM 2019, 65 Rn. 11; LG Stuttgart ZMR 2018, 451; LG Dortmund ZWE 2017, 455 Rn. 28 - wenn die Abrechnung mit der Ladung übersendet worden ist; s.?a. KG ZMR 2008, 67; BayObLG WE 1994, 153 (154)).

  • LG Berlin, 30.08.2022 - 55 S 7/22

    Beschlussklage: Inhaltliche Gestaltung von Wirtschaftsplanbeschlüssen nach der

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den "der Wirtschaftsplan genehmigt wird", ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse) festlegen wollen (vgl. LG Berlin [55. ZK] GE 2022, 1011 = ZMR 2022, 988 Rn. 5 = BeckRS 2022, 24278; Bärmann, WEG/Becker, 15. Aufl., WEG § 28 Rn. 58; Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, 2020, Rn. 790; für einen Beschluss über die Jahresabrechnung auch AG Berlin-Schöneberg ZWE 2022, 416 Rn. 12 = BeckRS 2022, 8266).

    (Objektive) Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen könnten, die Wohnungseigentümer wollten mit ihrer Beschlussfassung weitere als die gesetzlich vorgesehenen Regelungen treffen, liegen bei einem Beschluss mit dem oben genannten Inhalt nicht vor (so auch LG Berlin ZMR 2022, 988 Rn. 5 = BeckRS 2022, 24278).

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Für die Ordnungsmäßigkeit eines Wiederbestellungsbeschlusses ist es zudem nicht erforderlich, vor der Beschlussfassung Angebote anderer Personen einzuholen (vgl. BGH NJW 2015, 1378 Rn. 11; NZM 2011, 515 Rn. 13; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 139-141).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
    Die beschlossene " Fortsetzung des Verwaltervertrages " ist nach Wortlaut und Sinn für den unbefangenen Betrachter als nächstliegend dahin auszulegen, dass davon nicht nur die Verlängerung des Vertrages, sondern als konstitutiver Bestandteil auch die Neubestellung des Verwalters (vgl. BGH NJW 2002, 3240, 3242; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 10) umfasst ist (vgl. Bay-ObLG WuM 1997, 396).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 210/18

    Vorwerk ./. Amazon - Täuschung über Identität des Anbieters auf

  • BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22

    Anfechtung des gefassten Abrechnungsbeschlusses hinsichtlich

  • OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Prüfungsfrist für einen

  • LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16

    Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 13 S 94/19

    Verwalter kann Haftung für Fahrlässigkeit nicht ausschließen

  • BGH, 14.08.2013 - I ZB 76/10

    Zwangsmittelfestsetzung

  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • LG Hamburg, 02.03.2011 - 318 S 193/10

    Einbau von Rauchwarnmeldern

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03

    Zur hinreichenden Transparenz einer Jahresabrechnung

  • BayObLG, 10.12.1998 - 2Z BR 99/98

    Tragung eines Verwaltungsaufwands durch einzelne Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

  • OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer Teilungserklärung - Beteiligung von

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.02.2022 - 980a C 29/21

    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Genehmigung der

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2022 - 13 T 15/22

    Ein Beschluss, mit welchem nach der WEG-Reform 2020 weiterhin "der

  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22

    Sind Absenkungsbeschlüsse isoliert anfechtbar?

  • AG Berlin-Schöneberg, 09.03.2022 - 770 C 56/21

    Muss Mitglied der WEG Kosten für Gartenpflegearbeiten allein tragen?

  • LG Köln, 25.11.2022 - 29 S 101/21

    Beschluss "der Jahresabrechnung" ist teilnichtig!

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