Rechtsprechung
LG Bayreuth, 21.10.2010 - 42 T 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Analoge Anwendung von § 851a ZPO auf bestimmte Agrarsubventionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kulmbach, 12.03.2010 - 1 M 1740/09
- LG Bayreuth, 21.10.2010 - 42 T 41/10
- BGH, 24.05.2012 - VII ZB 80/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Koblenz, 15.12.2005 - 2 T 842/05
Auszug aus LG Bayreuth, 21.10.2010 - 42 T 41/10
Landgericht Koblenz, Az. 2 T 842/05 vom 15.12.2005; weitgehender Anschluss, aber hinsichtlich der AGZ abweichend.Die von der Drittschuldnerin an die Schuldnerin ausbezahlten Agrarsubventionen sind - wenigstens zum Teil - produktionsspezifische landwirtschaftliche Beihilfen in dem Sinne, als sie Einnahmen aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen i.S.d. § 851 a ZPO vertreten, die der Landwirt nicht erzielt, weil er auf Grund der geförderten Verhaltensweise solche Erzeugnisse entweder gar nicht herstellt oder aber nur mit einer geringeren Produktivität und deshalb in geringerer Menge herstellen kann; die Gleichbehandlung solcher Einkünfte mit Verkaufserlösen in entsprechender Anwendung des § 851a ZPO ist interessengerecht (vgl. Landgericht Koblenz, Az.: 2 T 842/05 vom 15.12.2005).
Diese ist von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt, ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten fehlt (ebenso Landgericht Koblenz, Az.: 2 T 842/05 vom 15.12.2005).
Wegen der Abweichung von der Entscheidung des Landgerichts Koblenz, Az.: 2 T 842/05 vom 15.12.2005 hinsichtlich der Ausgleichszulage wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.