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   LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19   

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https://dejure.org/2020,5099
LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19 (https://dejure.org/2020,5099)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2020 - 4 O 63/19 (https://dejure.org/2020,5099)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2020 - 4 O 63/19 (https://dejure.org/2020,5099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 1 VVG, § 26 Abs 1 VVG, § 26 Abs 3 VVG, § 27 VVG, § 81 Abs 2 VVG
    Einbruchdiebstahlsversicherung: Gefahrerhöhung durch Deaktivieren des Öffnungsschutzes von Zugängen zu einem Museum; Museumsleitung als Repräsentant des versicherten Verleihers eines entwendeten Ausstellungsstücks

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 26; VVG § 47
    Gefahrerhöhung durch Außerbetriebnahme einer Einbruchsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Klage des Eigentümers der aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlenen 100 kg schweren Goldmünze gegen den Versicherer in erster Instanz erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gestohlene Goldmünze aus Bode-Museum: Eigentümer unterliegt mit Klage gegen Versicherer

  • versr.de (Kurzinformation)

    "Big Maple Leaf": Berufung wegen der aus dem Bode-Museum gestohlenen Goldmünze teilweise erfolgreich

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gestohlene Goldmünze Big Maple Leaf: Keinen weiteren Anspruch gegen Versicherer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefahrerhöhungen können bei Versicherungen zum Leistungssausschluss führen: Goldmünzenfall

Sonstiges (2)

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Rechtsstreit wegen des Diebstahls einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin

  • berlin.de (Terminmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 982
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19
    Darin lag auch nach dem Vortrag der Streithelferin des Klägers eine Gefahrerhöhung, d.h. eine dauerhafte Zustandsänderung, die als Grundlage eines neuen natürlichen Geschehensablaufs den Eintritt des Versicherungsfalles dauerhaft zu fördern geeignet war (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13 -, juris Rn. 17).

    Zwar setzt Vorsatz neben der objektiven Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände das Bewusstsein und dessen billigende Inkaufnahme voraus, dass es durch die Veränderung zu einer Gefahrerhöhung kommt (BGH, Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13 -, juris Rn. 10).

    An einem vorsätzlichen Verhalten kann es etwa fehlen, wenn dem Versicherungsnehmer Beurteilungsfehler im Hinblick auf den gefahrerhöhenden Charakter der in Frage stehenden Umstände oder der Relevanz der Gefahrerhöhung i.S. von § 27 VVG unterlaufen sind, wenn er irrig davon ausging, dass die erhöhte Gefahrenlage durch andere Maßnahmen kompensiert wird, auf das Urteil eines Sachverständigen über das Fehlen einer Gefahrerhöhung vertraut hat oder irrig eine Einwilligung des Versicherers in die Gefahrerhöhung annahm (BGH, Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13 -, juris Rn. 13).

    Andererseits indiziert die Kenntnis der risikorelevanten Umstände das Bewusstsein der Gefahrerhöhung, wenn ein solcher Schluss nach Würdigung aller Umstände aus der Sicht der betreffenden Person zwingend erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13 -, juris Rn. 11; Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, VVG § 26 Rn. 3).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19
    Denn eine Gefahrerhöhung im Sinne der Ziff. 5.1 der AVB Ausstellung 2008 bzw. des § 23 Abs. 1 VVG beginnt mit dem Anfang des Geschehens, in dessen Verlauf es zu einer erhöhten Bedrohung des versicherten Risikos kommt und liegt folglich bereits ab der Zustandsänderung vor, wenn diese - wie hier - als dauerhaft im dargestellten Sinne anzusehen ist (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11 -, juris Rn. 8).

    Die Entfernung der Fenstergriffe war nicht geeignet, die Deaktivierung der elektrischen Öffnungsüberwachung hinsichtlich des Gefährdungspotentials zu kompensieren (vgl. zur Erforderlichkeit einer Gesamtbetrachtung aller Gefahrenumstände: BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11 -, juris Rn. 11).

  • BGH, 21.09.1964 - II ZR 40/62

    Versicherung gegen Leitungswasserschäden

    Auszug aus LG Berlin, 17.03.2020 - 4 O 63/19
    Denn die Erhöhung der allgemeinen Gefahrenlage infolge die Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen i.S.d. §§ 23 ff. VVG verwirklicht nicht zwingend den Eintritt der Gefahr gem. § 81 VVG (BGH, Urteil vom 21. September 1964 - II ZR 40/62 -, juris Rn. 16).
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