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   LG Berlin, 26.10.2004 - 10 O 261/04   

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https://dejure.org/2004,34327
LG Berlin, 26.10.2004 - 10 O 261/04 (https://dejure.org/2004,34327)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.10.2004 - 10 O 261/04 (https://dejure.org/2004,34327)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 10 O 261/04 (https://dejure.org/2004,34327)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde; Rechtswirkungen eines Widerrufs eines Realkreditvertrages; Realkredit und finanziertes Geschäft als zu einer wirtschaftlichen Einheit verbundene Geschäfte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus LG Berlin, 26.10.2004 - 10 O 261/04
    Denn in diesem Fall hat die Beklagte gem. § 3 Abs. 1 HWiG Anspruch auf Erstattung der ausgezahlten Nettokreditbeträge sowie auf deren marktübliche Verzinsung (BGH, NJW 2003, 422-424).
  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus LG Berlin, 26.10.2004 - 10 O 261/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 885, 886) [BGH 26.11.2002 - XI ZR 10/00] sichert die für ein Darlehen bestellte Grundschuld und die persönliche Haftungsübernahme aus der Urkunde jedenfalls dann, wenn sie nach der Sicherungszweckerklärung für alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche bestellt wird, wie im vorliegenden Fall, auch etwaige Rückgewähransprüche aus § 3 HWiG, denn dieser Anspruch ist in der Sache nichts anderes als ein Bereicherungsanspruch.
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 5 U 19/04

    Einwendungsdurchgriff bei Inanspruchnahme aus einem Kreditvertrag zur

    Auszug aus LG Berlin, 26.10.2004 - 10 O 261/04
    § 10 Abs. 1 oder Abs. 2 VerbrKrG sind auch in analoger Anwendung für die vorliegende Fallgestaltung nicht einschlägig (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2004 - 5 U 19/04 -, Anlage B 32 S.6-8).
  • KG, 08.11.2005 - 4 U 175/04

    Finanzierter Wohnungskaufvertrag: Bestellung einer Grundschuld; Widerruf eines

    Die Berufung der Kläger gegen das am 26. Oktober 2004 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 10 O 261/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 26.10.2004 - 10 O 261/04 - die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde des Notars Dr. Mnnn Snnnn , Dnnnn , vom 18. Dezember 1998, UR-Nr. 1280/1998 für unzulässig zu erklären, soweit sie aus Ziffer V. dieser Urkunde wegen der in Höhe der Grundschuld übernommenen persönlichen Haftung der Kläger betrieben wird.

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