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   LG Berlin, 28.08.1992 - 64 S 186/92   

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https://dejure.org/1992,9567
LG Berlin, 28.08.1992 - 64 S 186/92 (https://dejure.org/1992,9567)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.08.1992 - 64 S 186/92 (https://dejure.org/1992,9567)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. August 1992 - 64 S 186/92 (https://dejure.org/1992,9567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübertragung von Eigentum an einem streitbefangenen Grundstück nach Überführung in Volkseigentum; Bestehen eines Mietverhältnisses nach Rückübereignung des Eigentums an den ursprünglichen Eigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsbescheid; Eintritt des Berechtigten in Mietvertrag; Kündigungsfrist für ZGB-Mietverträge; Mieterhöhungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 129/95

    Rechtskraft der Einräumung eines Vorkaufsrechts

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob die Wirkungen eines Restitutionsbescheids erst zu dem Zeitpunkt eintreten, in dem er unanfechtbar geworden ist (Busche, aaO. § 16 Rdn. 10; Flotho, Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand Juli 1996 (künftig: RVI), § 16 VermG Rdn. 2, der für die Fälle des § 16 VermG zusätzlich den (Grundbuch-)Vollzug der Entscheidung verlangt; Hök, ZOV 1993, 147; Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., S. 612, 638; Horst, Deutsche Wohnungswirtschaft 1993, 5, 6; Kimme, Offene Vermögensfragen, Stand August 1996, § 16 VermG Rdn. 4; Kimme, ZOV 1991, 31, 34; ders., ZOV 1992, 118; Plesse in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand März 1996 (künftig: F/R/M/N), § 16 Rdn. 8; für die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 BBauG 1979 im Ergebnis ebenso: BGH WM 1988, 1497, 1499) oder ob der Eintritt der Unanfechtbarkeit zur Folge hat, daß der Restitutionsbescheid seine Rechtswirkungen bereits vom Zeitpunkt seines Erlasses bzw. seiner Bekanntgabe an entfaltet (LG Berlin, VIZ 1993, 81 = ZOV 1992, 389, 390, ZOV 1993, 187, 188, ZOV 1995, 39; Kimme in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand März 1996, §§ 16 VermG Rdn. 4, 20 VermG Rdn. 28; Redeker/Hirtschulz, F/R/M/N, § 34 Rdn. 10; Wasmuth, RVI, § 34 VermG Rdn. 36 f).
  • LG Zwickau, 13.06.1991 - 6 S 48/95
    Aus diesen Gründen kann nicht jeder unter Verwendung des seinerzeitigen Mustermietvertrages zustandegekommene Mietvertrag als ein solcher ohne getroffene Kündigungsvereinbarung gelten und die Kammer hält die vom Berufungskläger in Bezug genommene Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.8.1992 (64 S 186/92) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.
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