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   LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22   

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https://dejure.org/2022,21934
LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22 (https://dejure.org/2022,21934)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.05.2022 - 2 O 12/22 (https://dejure.org/2022,21934)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 2 O 12/22 (https://dejure.org/2022,21934)
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  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Hinsichtlich des Verzugszinssatzes fordert der EuGH in seiner Entscheidung vom 09.09.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 bei einer am Basiszins orientierten Angabe, dass die Methode zur Berechnung des Satzes der Verzugszinsen nach Maßgabe des Basiszinssatzes in dem Darlehensvertrag so beschrieben wird, dass ein Durchschnittsverbraucher, der nicht über Fachkenntnisse im Finanzbereich verfügt, den Verzugszinssatz berechnen kann.

    Die nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH vom 09.09.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 geforderten Angaben zum außergerichtlichen Beschwerdeverfahren hat die Beklagte ordnungsgemäß erbracht.

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.11.2019 - XI ZR 74/17 und XI ZR 88/19; BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 443/16; OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2021 - 13 U 8/21).
  • BGH, 18.09.2018 - XI ZR 74/17

    Zahlung des Ausübungspreises Zug um Zug gegen Lieferung der verkauften Aktien;

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.11.2019 - XI ZR 74/17 und XI ZR 88/19; BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 443/16; OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2021 - 13 U 8/21).
  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 88/19

    Antrag auf auf Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.11.2019 - XI ZR 74/17 und XI ZR 88/19; BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 443/16; OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2021 - 13 U 8/21).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 154/20

    Rechte des Darlehensnehmers bei einem zinslosen Darlehensvertrag zur Finanzierung

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Eine eventuell bestehende Unsicherheit über den (konkreten) Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist in Bezug auf die Klarheit und Verständlichkeit der Widerrufsinformation unerheblich (OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2021 - 4 U 154/20).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2020 - 6 U 92/20
    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Der Darlehensgeber darf sich bei der Gestaltung der Widerrufsinformation am Wortlaut des Gesetzes orientieren und muss nicht genauer formulieren als der Gesetzgeber selbst (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2020 - 6 U 92/20).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Die Widerrufsinformation enthalte einen Kaskadenverweis, der aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 26.03.2020, Az.: C-66/19 nicht mit der dem nationalen Gesetz zugrunde liegenden Richtlinie vereinbar sei.
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Es liegt keine unzulässige Sammelbelehrung vor (vgl. dazu BGH, Urteil v. 27.10.2020 - XI ZR 498/19, NJW 2021, 307).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Darüber hinaus ist die drucktechnische Hervorhebung nur für die Auslösung der Gesetzlichkeitsfiktion des verwendeten Musters relevant, fehlte sie, änderte das nichts an der Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation (BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14).
  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus LG Bonn, 04.05.2022 - 2 O 12/22
    Denn der BGH hat in seiner Entscheidung vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19 - festgehalten, dass auch bei einer fehlerhaften Angabe der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kein Widerrufsrecht fortbestehe, weil das Gesetz in § 502 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausdrücklich die Folgen einer unzureichenden Information des Darlehensnehmers regelt: der Darlehensgeber hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.
  • OLG Köln, 14.04.2020 - 12 U 46/20
  • BGH, 15.06.2021 - XI ZR 509/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

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