Rechtsprechung
   LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs - 659 Js 24/20 - 42/20, 50 Qs 42/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41051
LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs - 659 Js 24/20 - 42/20, 50 Qs 42/20 (https://dejure.org/2021,41051)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.02.2021 - 50 Qs - 659 Js 24/20 - 42/20, 50 Qs 42/20 (https://dejure.org/2021,41051)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 50 Qs - 659 Js 24/20 - 42/20, 50 Qs 42/20 (https://dejure.org/2021,41051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19

    Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs 42/20
    Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs des PKWs nach § 932 BGB durch den Zeugen W, da entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers aufgrund der Überlassung des Fahrzeugs zum Zwecke der Probefahrt ein freiwilliger Besitzverlust und somit kein Abhandenkommen im Sinne des § 935 BGB anzunehmen ist (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 18.9.2020 - V ZR 8/19).
  • LG Frankfurt/Oder, 11.12.2018 - 23 Qs 90/18

    Herausgabe von beschlagnahmten Sachen an den letzten Gewahrsamsinhaber

    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs 42/20
    Soweit die entgegenstehende Auffassung bei Vorliegen von Zweifeln jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier eine Sicherstellung lediglich zu Beweiszwecken und nicht zum Zwecke einer späteren Einziehung erfolgte, für eine vorrangige Rückgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber gemäß Absatz 1 plädiert (Spillecke in: Karlsruher Kommentar zu StPO, 8. Aufl. 2019, § 111n Rn.10; LG Rostock, Beschl. v. 9.4.2018 - 18 Qs 32/18, BeckRS 2018, 5785; LG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 11.12.2018 - 23 Qs 90/18, BeckRS 2018, 39883; BT-Drucks. 18/9525, S. 84), so ist dem nicht zu folgen.
  • LG Rostock, 09.04.2018 - 18 Qs 32/18
    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs 42/20
    Soweit die entgegenstehende Auffassung bei Vorliegen von Zweifeln jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier eine Sicherstellung lediglich zu Beweiszwecken und nicht zum Zwecke einer späteren Einziehung erfolgte, für eine vorrangige Rückgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber gemäß Absatz 1 plädiert (Spillecke in: Karlsruher Kommentar zu StPO, 8. Aufl. 2019, § 111n Rn.10; LG Rostock, Beschl. v. 9.4.2018 - 18 Qs 32/18, BeckRS 2018, 5785; LG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 11.12.2018 - 23 Qs 90/18, BeckRS 2018, 39883; BT-Drucks. 18/9525, S. 84), so ist dem nicht zu folgen.
  • AG Bonn, 04.11.2020 - 50 Gs 1790/20
    Auszug aus LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs 42/20
    der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 04.11.2020 (Az. 50 Gs 1790/20), sowie.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht