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LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22 |
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- RA Kotz
Rückzahlung Vorfälligkeitsentschädigung - vorzeitige Ablösung Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Kurzfassungen/Presse (3)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 09.09.2021 - C-33/20
Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Daran hat auch das Urteil des EuGH vom 09.09.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-33/20, 0155/20 und 0187/20 nichts geändert, weil es lediglich Allgemein-Verbraucherdarlehen betrifft. - BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18
Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu insbesondere BGH, Urteile v. 05.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) ist es ausreichend, wenn die Parameter für die Berechnung genannt sind. - BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14
Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung …
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Hierdurch wird bei dem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher der Eindruck erweckt, ein Schaden könne über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg berechnet werden, was indes unzutreffend ist, da die Vorfälligkeitsentschädigung nur anhand der rechtlich geschützten Zinserwartung der Beklagten berechnet werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2016, XI ZR 388/14).
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Ausweislich der Gesetzesbegründung (…vgl. BT-Drs. 18/5922, S. 116) muss der Darlehensgeber sich bereits vor Vertragsschluss auf die anzuwendende Berechnungsmethode (zu den zulässigen Berechnungsmethoden vgl. u.a. BGH, Urteil vom 01. Juli 1997 - XI ZR 267/96, Rz. 27 ff., zitiert nach juris) festlegen und diese im Darlehensvertrag festschreiben. - BGH, 05.11.2019 - XI ZR 11/19
Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu insbesondere BGH, Urteile v. 05.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) ist es ausreichend, wenn die Parameter für die Berechnung genannt sind. - OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20
Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Auch aus der Lektüre von Ziffer 8 in Verbindung mit Ziffer 7 des Darlehensvertrages vermag der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher nicht hinreichend klar zu ersehen, dass unter " vorzeitiger Rückzahlung " lediglich eine vorzeitige Rückzahlung im Zeitraum der Sollzinsbindung zu verstehen ist und mit " Restlaufzeit des Darlehens " in diesem Zusammenhang gerade nicht der Zeitraum bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung gemeint ist (anders aber -indes ohne nähere Begründung- OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2021, Az.: 24 U 270/20 und OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2022, Az.: 9 U 168/21). - OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 9 U 168/21
Rückzahlung einer unter Vorbehalt geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Auch aus der Lektüre von Ziffer 8 in Verbindung mit Ziffer 7 des Darlehensvertrages vermag der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher nicht hinreichend klar zu ersehen, dass unter " vorzeitiger Rückzahlung " lediglich eine vorzeitige Rückzahlung im Zeitraum der Sollzinsbindung zu verstehen ist und mit " Restlaufzeit des Darlehens " in diesem Zusammenhang gerade nicht der Zeitraum bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung gemeint ist (anders aber -indes ohne nähere Begründung- OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2021, Az.: 24 U 270/20 und OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2022, Az.: 9 U 168/21). - LG Hamburg, 19.02.2021 - 318 O 164/20
Anforderungen an die Angaben einer Bank über die Berechnung der …
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Dass die Angaben in Ziffer 8 des Darlehensvertrages den Eindruck erwecken, es komme hinsichtlich der Berechnung des Zinsverschlechterungsschadens auf die gesamte Restlaufzeit des Darlehens an, ist aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers auch durchaus geeignet, diesen von der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens - ein zentrales Recht des Verbrauchers als Vertragspartner eines Darlehensvertrages - abzuhalten, da eine unter Berücksichtigung des Zinsschadens bis zum Ende der Vertragslaufzeit ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung wesentlich höher ausfallen kann, als sie dies bei Berücksichtigung von Kündigungsrechten täte (in diesem Sinne etwa LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2020, Az. C 4 O 155/20, BeckRS 2020, 14719; LG Darmstadt, Urteil vom 14.06.2022, Az. 13 O 6/22- juris; LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2021, Az. 318 O 164/20- juris; LG Kiel, Urteil vom 04.11.2022, Az. 12 O 198/21- juris). - LG Kiel, 04.11.2022 - 12 O 198/21
Verbraucherdarlehen: Rückzahlung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung; …
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Dass die Angaben in Ziffer 8 des Darlehensvertrages den Eindruck erwecken, es komme hinsichtlich der Berechnung des Zinsverschlechterungsschadens auf die gesamte Restlaufzeit des Darlehens an, ist aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers auch durchaus geeignet, diesen von der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens - ein zentrales Recht des Verbrauchers als Vertragspartner eines Darlehensvertrages - abzuhalten, da eine unter Berücksichtigung des Zinsschadens bis zum Ende der Vertragslaufzeit ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung wesentlich höher ausfallen kann, als sie dies bei Berücksichtigung von Kündigungsrechten täte (in diesem Sinne etwa LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2020, Az. C 4 O 155/20, BeckRS 2020, 14719; LG Darmstadt, Urteil vom 14.06.2022, Az. 13 O 6/22- juris; LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2021, Az. 318 O 164/20- juris; LG Kiel, Urteil vom 04.11.2022, Az. 12 O 198/21- juris). - LG Darmstadt, 14.06.2022 - 13 O 6/22
Immobiliendarlehen: Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus LG Bonn, 22.12.2022 - 17 O 89/22
Dass die Angaben in Ziffer 8 des Darlehensvertrages den Eindruck erwecken, es komme hinsichtlich der Berechnung des Zinsverschlechterungsschadens auf die gesamte Restlaufzeit des Darlehens an, ist aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers auch durchaus geeignet, diesen von der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens - ein zentrales Recht des Verbrauchers als Vertragspartner eines Darlehensvertrages - abzuhalten, da eine unter Berücksichtigung des Zinsschadens bis zum Ende der Vertragslaufzeit ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung wesentlich höher ausfallen kann, als sie dies bei Berücksichtigung von Kündigungsrechten täte (in diesem Sinne etwa LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2020, Az. C 4 O 155/20, BeckRS 2020, 14719; LG Darmstadt, Urteil vom 14.06.2022, Az. 13 O 6/22- juris; LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2021, Az. 318 O 164/20- juris; LG Kiel, Urteil vom 04.11.2022, Az. 12 O 198/21- juris).