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   LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18   

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https://dejure.org/2020,84498
LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18 (https://dejure.org/2020,84498)
LG Cottbus, Entscheidung vom 04.12.2020 - 6 O 429/18 (https://dejure.org/2020,84498)
LG Cottbus, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 6 O 429/18 (https://dejure.org/2020,84498)
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  • OLG Koblenz, 24.01.2003 - 10 U 1319/01

    Ansprüche aus der Einbruchsdiebstahlversicherung bei Funktionslosigkeit der

    Auszug aus LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18
    Für jeden Versicherungsnehmer - und erst recht für Unternehmer - liegt auf der Hand, dass der Versicherer AVB verwenden muss, um den Versicherungsvertrag inhaltlich zu konkretisieren (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 851).
  • OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12

    Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle

    Auszug aus LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18
    Ob der Kläger an den Schadensbeseitigungskosten zu beteiligen ist, da das Dach bei Eintritt des Versicherungsfalls schon erheblich vorgeschädigt/verschlissen war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 8 U 94/16 - juris - OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.09.2012, Az. 5 U 68/12 - juris -), kann dahinstehen, da Leistungsfreiheit der Beklagten nach Teil B § 8 AVBG 99 eingetreten ist, da der Kläger eine Obliegenheit nach Teil A I. § 18 Ziffer 2 AVBG 99 grob fahrlässig verletzt hat.
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 12 U 251/04

    Gebäudeversicherung: Nachweis eines Sturmschadens

    Auszug aus LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18
    Zum anderen liegt eine Beschädigung aufgrund "unmittelbarer Einwirkung" eines Sturmes nur dann vor, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache für den eingetretenen Schaden ist, wobei Mitursächlichkeit ausreicht (vgl. OLG Koblenz VersR 2015, 980; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 820; OLG Hamm BeckRS 2016, 14583), was hier aber nicht der Fall ist.
  • OLG Celle, 10.10.2016 - 8 U 94/16

    Wohngebäudeversicherung - Wasserschaden - Beweislast für Vorschädigungen

    Auszug aus LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18
    Ob der Kläger an den Schadensbeseitigungskosten zu beteiligen ist, da das Dach bei Eintritt des Versicherungsfalls schon erheblich vorgeschädigt/verschlissen war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 8 U 94/16 - juris - OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.09.2012, Az. 5 U 68/12 - juris -), kann dahinstehen, da Leistungsfreiheit der Beklagten nach Teil B § 8 AVBG 99 eingetreten ist, da der Kläger eine Obliegenheit nach Teil A I. § 18 Ziffer 2 AVBG 99 grob fahrlässig verletzt hat.
  • OLG Koblenz, 15.09.2014 - 10 U 164/14

    Gebäudeversicherung - Nachweis Ursächlichkeit Sturm für Schaden

    Auszug aus LG Cottbus, 04.12.2020 - 6 O 429/18
    Zum anderen liegt eine Beschädigung aufgrund "unmittelbarer Einwirkung" eines Sturmes nur dann vor, wenn der Sturm die zeitlich letzte Ursache für den eingetretenen Schaden ist, wobei Mitursächlichkeit ausreicht (vgl. OLG Koblenz VersR 2015, 980; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 820; OLG Hamm BeckRS 2016, 14583), was hier aber nicht der Fall ist.
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