Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss, 23.10.2015 - 94 C 317/15
- LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16
Hierbei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an, wobei der Ausgangspunkt für die Auslegung der Wortlaut der Klausel ist, da sich das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers hieran orientiert (BGH VersR 1993, 957, BGH VersR 2007, 1690; BGH VersR 2009, 623). - BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06
Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16
Hierbei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an, wobei der Ausgangspunkt für die Auslegung der Wortlaut der Klausel ist, da sich das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers hieran orientiert (BGH VersR 1993, 957, BGH VersR 2007, 1690; BGH VersR 2009, 623). - BGH, 17.02.1964 - II ZR 87/61
bestrittener Zugang des Briefs - § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für Zugang bei …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16
Insofern dieser Vermerk als Beweis des Absendens des entsprechenden Aufforderungsschreibens angesehen werden kann, was aus Sicht der Kammer nicht frei von Zweifeln ist, so liegt in dem Nachweis des Versendens nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht der Beweis des Zugangs (vgl. BGH NJW 1964, 1176). - BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07
Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16
Hierbei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an, wobei der Ausgangspunkt für die Auslegung der Wortlaut der Klausel ist, da sich das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers hieran orientiert (BGH VersR 1993, 957, BGH VersR 2007, 1690; BGH VersR 2009, 623). - BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 5/16
Die Versicherungsbedingungen sind objektiv aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen (BGHZ 84, 268, VersR 1982, 841).
- OLG München, 03.04.2024 - 25 U 2275/23
Gefahrerhebliche Umstände, Versicherungsnehmer, Gegenerklärung, …
Für den zweiten Satz bezieht sich die Kommentierung auf auch im Hinweis des Senats (…aaO) angeführte Nachweise aus der Rechtsprechung (vgl. LG Düsseldorf, zfs 2017, 637; AG Potsdam [nicht: LG], Urteil vom 16. Mai 2019 - 24 C 514/18, juris), denen der Senat die im Hinweis dargestellten Rechtssätze entnimmt. - OLG München, 07.11.2023 - 25 U 2275/23
Gefahrerhebliche Umstände, Versicherungsnehmer, Allgemeine …
Kommt - wie hier - lediglich ein Vertrag über die vorläufige Deckung zustande, ohne dass dem ein Antrag des Versicherungsnehmers zugrunde liegt, in dem der Versicherer von diesem Angaben zu gefahrerheblichen Umständen verlangt hat, können solche Angaben bei Vertragsschluss nicht fehlen und die Fiktion der ungünstigsten Angaben gemäß Nr. 1.3 greift nicht ein (vgl. LG Düsseldorf, zfs 2017, 637). - AG Potsdam, 16.05.2019 - 24 C 514/18
Prämien für vorläufigen Versicherungsschutz bei Nichtzustandekommen des …
Von dieser Regelung in § 50 VVG findet sich in § 49 Abs. 2 S. 1 VVG eine Abweichung, wonach die Höhe der Prämien bei Fehlen von Angaben so berechnet werde, als hätte der Versicherungsnehmer für die Beitragsberechnung die ungünstigsten Angaben gemacht (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2017 - - 9 S 5/16 - -, juris).