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   LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23   

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LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23 (https://dejure.org/2024,7150)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2024 - 37 O 54/23 (https://dejure.org/2024,7150)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - 37 O 54/23 (https://dejure.org/2024,7150)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 144/18

    Anti-Zecken-Snack - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Futtermittel mit der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Die Vorschriften sind Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 45 - x, zitiert nach juris).

    Der Begriff der Krankheit ist weit auszulegen und umfasst jede, auch geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Funktion des Körpers (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 56 x, LG München, Urt. 26.03.2021, 37 O 5573/20, Rn. 50, OLG Koblenz, Urt. v. 10.05.2021, 9 U 1586/20, Rn. 59, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 32 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).

    Auch wenn man nicht bei einem einzelnen Zecken- oder Flohbiss von einem vom Normalzustand abweichenden Gesundheitszustand ausgehen will und man diesen nicht als Krankheit ansieht (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 57 ff. - x, zitiert nach juris), ist bei einem stärkeren Befall jedenfalls mithin von einem vom Normalzustand ausgehenden Gesundheitszustand auszugehen.

    Eine irgendwie geartete Wirkung oder besondere Eigenschaft der Produkte hat die Beklagte schon nicht dargelegt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass keinesfalls bei allen verwendeten Begrifflichkeiten eine Irreführung angenommen werden und die Bewerbung mit den Äußerungen eingestellt sei (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 67 ff. - x, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 46 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).

    Selbst wenn man an den Nachweis im Verkehr mit Futtermittel für Tiere geringe Nachweise genügen lässt als im Verkehr mit Lebensmitteln und ausreichen lässt, dass eine Aussage der herrschenden Meinung entspricht oder alle verfügbaren Daten berücksichtigt und Erkenntnisse abgewogen wurden (so OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 66 - Anti-Zecken-Snack m.w.N., zitiert nach juris), genügt diese Studie als Wirksamkeitsnachweis schon nach ihrer eigenen Schlussaussage nicht.

  • OLG Schleswig, 03.08.2023 - 6 U 64/22

    Ergänzungsfuttermittel, Hundefutterergänzungsmittel - Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Zu seinen Mitgliedern zählen Unternehmen, die im Wettbewerb zur Beklagten stehen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 18 ff. - Ergänzungsfuttermittel, zitiert nach juris).

    Das Verbot gilt unabhängig von dem Irreführungsverbot des § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFBG, so dass es auf die objektive Richtigkeit der Aussage nicht ankommt (OLG Koblenz, Urt. v. 10.05.2021, 9 U 1586/20, Rn. 59, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 31 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).

    Der Begriff der Krankheit ist weit auszulegen und umfasst jede, auch geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Funktion des Körpers (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 56 x, LG München, Urt. 26.03.2021, 37 O 5573/20, Rn. 50, OLG Koblenz, Urt. v. 10.05.2021, 9 U 1586/20, Rn. 59, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 32 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).

    Gesundheitsbezogene Angaben, also Angaben die suggerieren, dass ein Zusammenhang zwischen dem Futtermittel oder einem seiner Bestandteile und der Erhaltung oder Verbesserung der Tiergesundheit besteht, verstoßen gegen diese Vorschrift, wenn sie nicht wissenschaftlich abgesichert sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 44ff. - Ergänzungsfuttermittel, zitiert nach juris).

    Eine irgendwie geartete Wirkung oder besondere Eigenschaft der Produkte hat die Beklagte schon nicht dargelegt, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass keinesfalls bei allen verwendeten Begrifflichkeiten eine Irreführung angenommen werden und die Bewerbung mit den Äußerungen eingestellt sei (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 67 ff. - x, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 46 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 10.05.2021 - 9 U 1586/20
    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Das Verbot gilt unabhängig von dem Irreführungsverbot des § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFBG, so dass es auf die objektive Richtigkeit der Aussage nicht ankommt (OLG Koblenz, Urt. v. 10.05.2021, 9 U 1586/20, Rn. 59, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 31 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).

    Der Begriff der Krankheit ist weit auszulegen und umfasst jede, auch geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Funktion des Körpers (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 56 x, LG München, Urt. 26.03.2021, 37 O 5573/20, Rn. 50, OLG Koblenz, Urt. v. 10.05.2021, 9 U 1586/20, Rn. 59, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 32 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    d.Schließlich liegt in der Bewerbung auch ein Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG, da der Verkehr hinsichtlich der Wirkungen der Produkte der Beklagten, deren Richtigkeit nicht wissenschaftlich abgesichert ist, in die Irre geführt wird und damit über die von der Verwendung der Produkte zu erwartenden Ergebnisse und Zwecktauglichkeit der Produkte getäuscht wird (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013, I ZR 62/11, Rn. 15 ff. - x mit Gewichtsvorteil, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Bei x genügt es für den Gesundheitsbezug, dass mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass die beworbenen Produkte zur Wiederherstellung des seelischen Gleichgewichts geeignet sind und insoweit besondere sie von anderen Erzeugnissen unterscheidende Eigenschaften besitzen (BGH, Urt. v. 24.07.2014, I ZR 221/12, Rn. 29 - x, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2016 - 2 U 14/15

    Arglisthaftung des Hausverkäufers nach altem Recht: Hinnahme eines Mangels durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Die Aussagen bringen zum Ausdruck, dass der Verzehr des beworbenen Bachblütenproduktes den Hund beruhigt und von Stress befreit und damit sein seelisches Wohlbefinden deutlich steigern und seelisches Leiden lindern oder vermeiden kann (vgl. zur Einordnung als gesundheitsbezogene Angabe: zu Bachblüten als Lebensmittel mit der Bewerbung "Ruhe und Gelassenheit" OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.08 2015, I-2 U 14/15 (unveröffentlicht), zu x als Lebensmittel mit der Bewerbung "sanften Hilfe für einen guten Schlaf" OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.2023, I-20 U 65/22, Rn. 35ff., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2023 - 20 U 65/22
    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Die Aussagen bringen zum Ausdruck, dass der Verzehr des beworbenen Bachblütenproduktes den Hund beruhigt und von Stress befreit und damit sein seelisches Wohlbefinden deutlich steigern und seelisches Leiden lindern oder vermeiden kann (vgl. zur Einordnung als gesundheitsbezogene Angabe: zu Bachblüten als Lebensmittel mit der Bewerbung "Ruhe und Gelassenheit" OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.08 2015, I-2 U 14/15 (unveröffentlicht), zu x als Lebensmittel mit der Bewerbung "sanften Hilfe für einen guten Schlaf" OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.2023, I-20 U 65/22, Rn. 35ff., zitiert nach juris).
  • LG München I, 26.03.2021 - 37 O 5573/20
    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.02.2024 - 37 O 54/23
    Der Begriff der Krankheit ist weit auszulegen und umfasst jede, auch geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Funktion des Körpers (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019, 2 U 144/18, Rn. 56 x, LG München, Urt. 26.03.2021, 37 O 5573/20, Rn. 50, OLG Koblenz, Urt. v. 10.05.2021, 9 U 1586/20, Rn. 59, Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 03.08.2023, 6 U 64/22, Rn. 32 - Ergänzungsfuttermittel, jeweils zitiert nach juris).
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