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   LG Düsseldorf, 21.12.2023 - 8 O 55/23   

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https://dejure.org/2023,38163
LG Düsseldorf, 21.12.2023 - 8 O 55/23 (https://dejure.org/2023,38163)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2023 - 8 O 55/23 (https://dejure.org/2023,38163)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 8 O 55/23 (https://dejure.org/2023,38163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Darlehenskündigung wegen negativer SCHUFA-Auskunft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Darlehenskündigung wegen negativer SCHUFA

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank durfte Darlehen nicht wegen negativer Schufa-Auskunft kündigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenskündigung wegen negativem SCHUFA-Eintrag unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Darlehenskündigung wegen negativer SCHUFA-Auskunft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 50/02

    Kündigung des Kredits wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2023 - 8 O 55/23
    Maßgeblich ist jeweils das Vermögen, auf das tatsächlich zugegriffen werden kann (vgl. BGH, WM 2003, 1416, 1417 f.; BeckOK BGB/Rohe, 67. Ed. 01.08.2023, BGB § 490 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2020 - 6 U 136/19

    Zur Kündigung eines Darlehensvertrags wegen wesentlicher Verschlechterung bzw.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2023 - 8 O 55/23
    Eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 490 Abs. 1 BGB ist demgemäß dann nicht gerechtfertigt, wenn eine nur unwesentliche bzw. temporäre Verschlechterung bzw. Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers eingetreten ist oder weiterhin werthaltige Sicherheiten vorhanden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 21.04.2020 - I-6 U 136/19).
  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 159/83

    Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verwirkung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2023 - 8 O 55/23
    Denn sowohl für die Kündigung aus wichtigem Grund als auch für eine ordentliche Kündigung muss der Kreditgeber gemäß § 242 BGB Rücksicht auf die Interessen des Vertragspartners nehmen und, wenn seine eigenen Interessen dieses zulassen, eine fristlose Kündigung ohne Vorankündigung vermeiden, wenn dem Kreditnehmer daraus schwere Schäden drohen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1984 - III ZR 159/83 -, juris Rn. 4).
  • AG Oldenburg/Holstein, 21.10.2014 - 25 C 529/13

    Bankdarlehen: Anspruch der Bank auf Nichtabnahmeentschädigung; Wirksamkeit von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2023 - 8 O 55/23
    Derartige Auskünfte einer privatrechtlichen Gesellschaft mögen also bei der Klägerin Anlass für Nachforschungen gegeben haben, ersetzen im Gegenzug jedoch keinen einlassungsfähigen und nachvollziehbaren Vortrag zu einer Vermögensverschlechterung in der Sache (ebenso: AG Oldenburg (Holstein), Urteil vom 21. Oktober 2014 - 25 C 529/13 -, juris, Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.1990 - 10 U 168/89
    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.12.2023 - 8 O 55/23
    Zwar kann eine kündigungsrelevante Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners darin liegen, dass andere Gläubiger des Darlehensnehmers Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.1990 - 10 U 168/89, beck-online Rn. 6 für einen Schuldner, der sich unstreitig in finanziellen Schwierigkeiten befand und gegen den die Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungshypothek in Höhe von 500.000,00 DM eingeleitet wurde).
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