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   LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212   

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LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212 (https://dejure.org/2022,44512)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2022 - 25 S 57/212 (https://dejure.org/2022,44512)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 25 S 57/212 (https://dejure.org/2022,44512)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Der Bundesgerichtshof hat an dieser Rechtsprechung trotz geäußerter Kritik festgehalten (Urteil vom 5. März 2010, - V ZR 62/09; Urteil vom 17. September 2010, - V ZR 5/10; Urteil vom 21. Januar 2011, - V ZR 140/10; Urteil vom 1. April 2011, - V ZR 230/10).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Januar 2011 (AZ: V ZR 140/10 wörtlich festgehalten:.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Nach einer Meinung ist eine solche Erklärung als Parteiwechsel anzusehen, der bis zum Ablauf der Klagefrist zu erfolgen habe (LG Köln, ZMR 2009, 632; LG Itzehoe NZM 2009, 750; LG Lüneburg, Urt. v. 27. Februar 2009, 9 S 90/08, Revision anhängig bei dem Senat unter V ZR 62/09).

    Der Bundesgerichtshof hat an dieser Rechtsprechung trotz geäußerter Kritik festgehalten (Urteil vom 5. März 2010, - V ZR 62/09; Urteil vom 17. September 2010, - V ZR 5/10; Urteil vom 21. Januar 2011, - V ZR 140/10; Urteil vom 1. April 2011, - V ZR 230/10).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Kann die Klagefrist auch gewahrt werden, ohne dass überhaupt ein Beklagter genannt wird, muss diese bei dem gewählten Regelungsansatz auch durch rechtzeitige Einreichung einer den inhaltlichen Anforderungen (dazu: Senat BGHZ 179, 230, 235; Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, juris) genügenden Klage gegen den Verband gewahrt werden können, wenn in der Frist des § 44 Abs. 1 WEG - wie hier - ein Parteiwechsel auf die übrigen Mitglieder des Verbands erfolgt.

    Mit dieser will der Gesetzgeber erreichen, dass die übrigen Wohnungseigentümer möglichst rasch Klarheit darüber erlangen, welcher Beschluss aus welchen Gründen angefochten werden soll (Senat, Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, aaO).

  • BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Der Bundesgerichtshof hat an dieser Rechtsprechung trotz geäußerter Kritik festgehalten (Urteil vom 5. März 2010, - V ZR 62/09; Urteil vom 17. September 2010, - V ZR 5/10; Urteil vom 21. Januar 2011, - V ZR 140/10; Urteil vom 1. April 2011, - V ZR 230/10).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 3 Wx 310/98

    Verbindlichkeit einer Ersatzvereinbarung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Beschlüsse, die in ein dingliches Sondernutzungsrecht eingreifen, sind nichtig, da dies einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums darstellt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 1998, - 3 Wx 310/98, NZM 1999, 378; Landgericht Hamburg, Urteil vom 29. Juli 2009, - 318 S 138/08; Bärmann-Merle, WEG, 14. Aufl., § 23 Rn. 140).

    Insofern ist festzuhalten, dass den Wohnungseigentümern sowohl die Beschlusskompetenz fehlt, Sondernutzungsrechte zu begründen, wie sie aufzuheben oder einzuschränken (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. September 2000, - V ZB 58/99; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 1998, - 3 Wx 310/98; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 10. Dezember 1997, - 16 Wx 250/97; Landgericht Berlin, Urteil vom 23. September 2014, - 55 S 89/13 WEG; Jennißen-Abramenko, WEG, 7. Aufl., § 10 Rn. 30; Münchener Kommentar zum BGB-Burgmair, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 24).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Was dazu erforderlich ist, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Verfahrensrecht (Senat, BGHZ 179, 230, 235).

    Kann die Klagefrist auch gewahrt werden, ohne dass überhaupt ein Beklagter genannt wird, muss diese bei dem gewählten Regelungsansatz auch durch rechtzeitige Einreichung einer den inhaltlichen Anforderungen (dazu: Senat BGHZ 179, 230, 235; Urt. v. 27. März 2009, V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; Urt. v. 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, juris) genügenden Klage gegen den Verband gewahrt werden können, wenn in der Frist des § 44 Abs. 1 WEG - wie hier - ein Parteiwechsel auf die übrigen Mitglieder des Verbands erfolgt.

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 6. November 2009 (AZ: V ZR 73/09) zu § 44 WEG in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung wie folgt ausgeführt:.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG auch durch eine gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Frist der Verwalter angegeben und die Klage später im Wege eines Parteiwechsels gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt und deren namentliche Bezeichnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird (Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376; zuletzt, mit nochmaliger Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 140/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist dagegen die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. März 2011, - VII ZR 54/10; Urteil vom 27. November 2007, - X ZR 144/06).

    Das setzt aber, worauf die Revision mit Recht hinweist, voraus, dass sich dem bei der Auslegung der Parteibezeichnung zu berücksichtigenden (BGH, Urt. v. 27. November 2007, X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582, 583) übrigen Inhalt der Klageschrift nicht unzweifelhaft entnehmen lässt, dass die Klage nur gegen die übrigen Mitglieder des Verbandes gerichtet werden sollte und die Nennung des Verbands als Beklagten eine versehentliche Falschbezeichnung war.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Insofern ist festzuhalten, dass den Wohnungseigentümern sowohl die Beschlusskompetenz fehlt, Sondernutzungsrechte zu begründen, wie sie aufzuheben oder einzuschränken (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. September 2000, - V ZB 58/99; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Oktober 1998, - 3 Wx 310/98; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 10. Dezember 1997, - 16 Wx 250/97; Landgericht Berlin, Urteil vom 23. September 2014, - 55 S 89/13 WEG; Jennißen-Abramenko, WEG, 7. Aufl., § 10 Rn. 30; Münchener Kommentar zum BGB-Burgmair, 8. Aufl., § 10 WEG Rn. 24).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.01.2022 - 25 S 57/212
    Lässt der Beschluss nach einer objektiv-normativen Auslegung eine durchführbare Regelung noch erkennen, so führt der Mangel allenfalls zur Anfechtbarkeit (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. September 1998, - V ZB 11/98; Landgericht Itzehoe, Urteil vom 21. Februar 2017, - 11 S 6/16; Landgericht Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2014, - 318 S 106/13; Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Mai 2013, - 55 S 52/12; Münchener Kommentar zum BGB-Hogenschurz, 8. Aufl., § 23 WEG Rn. 69).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 106/13

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Änderung des

  • LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12

    Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!

  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08

    Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.04.2021 - 73 C 8/21

    Wahrung der Klagefrist bei einem Parteiwechsel im Rahmen einer

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 230/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch Klage

  • AG Wiesbaden, 12.03.2021 - 92 C 3284/20

    Parteiwechsel nur während der Anfechtungsfrist, sonst droht Fristversäumung!

  • LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 S 138/08

    Wohnungseigentum: Bestimmtheitserfordernis für Entstehen eines

  • OLG Köln, 10.12.1997 - 16 Wx 250/97

    Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

  • LG Berlin, 23.09.2014 - 55 S 89/13
  • LG Itzehoe, 21.02.2017 - 11 S 6/16

    "Aktuelle Markierung" und "kurzfristig": Beschluss ist zu unbestimmt!

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07

    Bezeichnung des Antragsgegners bei Anfechtung eines Beschlusses einer

  • LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 16 S 13/08

    Klage gegen übrige Wohnungseigentümer: Beklagte?

  • AG Mettmann, 10.05.2021 - 26 C 2/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2009 - 14 T 9452/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung im

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