Rechtsprechung
LG Darmstadt, 23.04.2021 - 2 O 16/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 506 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB, § 357a BGB, § 492 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 331/19
Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei …
Verfahren - 2 O 16/21 -.Im Rechtsstreit - 2 O 16/21 - spricht die Prüfstandserkennung als starkes Indiz für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung.
b) Im Rechtsstreit - 2 O 16/21 - ist streitig, ob das Thermofenster und/oder die Prüfstandserkennung zu einer Erhöhung der Emissionen unter normalen Fahrbedingungen führen.
c) In den vorgelegten Verfahren - 2 O 190/20 -, - 2 O 425/20 - und - 2 O 16/21 - liegt zwar eine Prüfstandserkennung vor.
Ein Verstoß der Beklagten gegen europäisches Abgasrecht liegt in den vorgelegten Fällen - 2 O 331/19 -, - 2 O 190/20 -, - 2 O 425/20 - und - 2 O 57/21 in Form eines unzulässigen Thermofensters vor, und im Verfahren - 2 O 16/21 - spricht dafür ein starkes Indiz in Form einer Prüfstandserkennung (oben I. 1. a) und b)).
Wird die Vorlagefrage II. 3. b) verneint, könnten in den Verfahren - 2 O 190/20 - und 2 O 16/21 -, in denen der Schadenersatzbetrag in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, auch höhere Beträge als 15 % des Kaufpreises als Schadenersatzbetrag zugesprochen werden.