Rechtsprechung
LG Dresden, 29.02.2024 - 2 Qs 2/24 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Rückwirkung, Bestellung, Zulässigkeit, unverzügliche Beiordnung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
StPO: Pflichtverteidigung - Rückwirkung
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- LG Mannheim, 26.03.2020 - 7 Qs 11/20
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung, Rechtsmittel, Beiordnungsgründe
Auszug aus LG Dresden, 29.02.2024 - 2 Qs 2/24
Diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf die in § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 bezeichneten Fälle, nicht aber auf Abs. 1 der Vorschrift (vgl. LG Mainz, Beschluss vom 11.10.2022 - 1 Qs 39/22; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04.05.2020 - JKII Qs 15/20 jug; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20).Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre des Beschuldigten liegen, die Entscheidung über den Antrag auf Beiordnung gänzlich unterblieben ist oder erst mit Verzögerung bearbeitet wurde, insbesondere dann, wenn das Erfordernis der Unverzüglichkeit der Beiordnung verletzt wurde (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20; LG Bochum, Beschluss vom 18.09.2020 -11-10 Qs 6/20).
Denn bei dieser Fallkonstellation steht nicht das nachträgliche Verschaffen eines Gebührenanspruchs für den Verteidiger im Vordergrund, sondern die Korrektur einer fehlerhaften Behandlung des Beiordnungsantrages (vgl. u.a. LG Dresden, Beschluss vom 02.11.2020 - 2 Qs 18/20, Beschluss vom 27.11.2020 - 16 Qs 60/20; LG Passau, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 Qs 38/20;… LG Trier, a.a.O.; LG Stade, Beschluss vom 03.09.2019 - 70 Qs 145/19; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20).
- LG Passau, 15.04.2020 - 1 Qs 38/20
Nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Einstellung des …
Auszug aus LG Dresden, 29.02.2024 - 2 Qs 2/24
Denn bei dieser Fallkonstellation steht nicht das nachträgliche Verschaffen eines Gebührenanspruchs für den Verteidiger im Vordergrund, sondern die Korrektur einer fehlerhaften Behandlung des Beiordnungsantrages (vgl. u.a. LG Dresden, Beschluss vom 02.11.2020 - 2 Qs 18/20, Beschluss vom 27.11.2020 - 16 Qs 60/20; LG Passau, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 Qs 38/20;… LG Trier, a.a.O.; LG Stade, Beschluss vom 03.09.2019 - 70 Qs 145/19; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20). - LG Bochum, 18.09.2020 - 10 Qs 6/20
Pflichtverteidiger, Unverzüglichkeit, rückwirkende Bestellung
Auszug aus LG Dresden, 29.02.2024 - 2 Qs 2/24
Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre des Beschuldigten liegen, die Entscheidung über den Antrag auf Beiordnung gänzlich unterblieben ist oder erst mit Verzögerung bearbeitet wurde, insbesondere dann, wenn das Erfordernis der Unverzüglichkeit der Beiordnung verletzt wurde (vgl. LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20; LG Bochum, Beschluss vom 18.09.2020 -11-10 Qs 6/20). - LG Bad Kreuznach, 26.02.2020 - 2 Qs 18/20
Aktenversendungspauschale, Glaubhaftmachen
Auszug aus LG Dresden, 29.02.2024 - 2 Qs 2/24
Denn bei dieser Fallkonstellation steht nicht das nachträgliche Verschaffen eines Gebührenanspruchs für den Verteidiger im Vordergrund, sondern die Korrektur einer fehlerhaften Behandlung des Beiordnungsantrages (vgl. u.a. LG Dresden, Beschluss vom 02.11.2020 - 2 Qs 18/20, Beschluss vom 27.11.2020 - 16 Qs 60/20; LG Passau, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 Qs 38/20;… LG Trier, a.a.O.; LG Stade, Beschluss vom 03.09.2019 - 70 Qs 145/19; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20). - LG Stade, 03.09.2019 - 70 Qs 112 Js 2365/18
Auszug aus LG Dresden, 29.02.2024 - 2 Qs 2/24
Denn bei dieser Fallkonstellation steht nicht das nachträgliche Verschaffen eines Gebührenanspruchs für den Verteidiger im Vordergrund, sondern die Korrektur einer fehlerhaften Behandlung des Beiordnungsantrages (vgl. u.a. LG Dresden, Beschluss vom 02.11.2020 - 2 Qs 18/20, Beschluss vom 27.11.2020 - 16 Qs 60/20; LG Passau, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 Qs 38/20;… LG Trier, a.a.O.; LG Stade, Beschluss vom 03.09.2019 - 70 Qs 145/19; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20).