Rechtsprechung
LG Essen, 08.07.2015 - 42 O 4/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Vorstandsbestellung wegen Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung; Entziehung des Vertrauenes gegenüber dem Vorsitzenden wegen einer festgestellten fehlerhaften Rechnungslegung für den Konzern- und Jahresabschluss; Wirksamkeit sog. Kopplungsklauseln im ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Widerruf der Vorstandsbestellung wegen Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Widerruf der Vorstandsbestellung wegen Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung
Verfahrensgang
- LG Essen, 08.07.2015 - 42 O 4/14
- OLG Hamm - 8 U 127/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.05.1989 - II ZR 220/88
Beendigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus LG Essen, 08.07.2015 - 42 O 4/14
Die Kammer folgt der überwiegend vertretenen Auffassung, dass sog. Kopplungsklauseln wirksam sind (vgl. BGH NJW 1989, 2683; Bauer/v. Meden, NZA 2014, 238 ff. m.w.N.).Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.5.1989 - II ZR 220/88- ausgeführt:.
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98
Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat
Auszug aus LG Essen, 08.07.2015 - 42 O 4/14
ist inhaltlich auch entscheidend anders als in dem Fall, der der Entscheidung des BGH vom 21.6.1999 II ZR 27/98 zugrunde lag. - OLG Celle, 28.05.2008 - 9 U 184/07
Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen Vergabe eines ungesicherten …
Auszug aus LG Essen, 08.07.2015 - 42 O 4/14
Fixpunkt der Pflichtenstellung ist die eigene Gesellschaft (vgl. zu allem mit weiteren Nachweisen: OLG Celle vom 28.5.2008 - 9 U 184/07- ).
- OLG Hamm - 8 U 127/15 (anhängig)
Essener Privatbank verlangt Schadensersatz von ihrem ehemaligen Vorstand aus sog. …
Die Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 08.07.2015 verkündete erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen (erstinstanzliches Aktenzeichen: 42 O 4/14).