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   LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19   

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https://dejure.org/2020,58260
LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19 (https://dejure.org/2020,58260)
LG Essen, Entscheidung vom 20.03.2020 - 17 S 12/19 (https://dejure.org/2020,58260)
LG Essen, Entscheidung vom 20. März 2020 - 17 S 12/19 (https://dejure.org/2020,58260)
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  • BGH, 24.01.2006 - VII ZB 74/05

    Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs als Kosten

    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    § 788 Abs. 1 ZPO wird vom Veranlasserprinzip beherrscht (BGH NJW 2006, 1598, 1599 Rn. 9).

    Die Vorschrift stellt dem Gläubiger ein vereinfachtes Verfahren zur Beitreibung der ihm entstandenen Vollstreckungskosten zur Verfügung; er soll nicht darauf angewiesen sein, eine erneute Klage wegen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs erheben zu müssen (BGH NJW 2006, 1598, 1599 Rn. 9).

    Entsprechend sind die Kosten einer Vollstreckungshandlung i.d.S. notwendig, wenn der Gläubiger ihre Entstehung zum Zeitpunkt der Vornahme der Maßnahme bei vernünftiger Würdigung der Sachlage objektiv für erforderlich halten durfte, um die Befriedigung seines titulierten Anspruchs durchzusetzen (BGH NJW 2006, 1598, 1599 Rn. 11; NJW 2014, 2508 Rn. 8).

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    Die Notwendigkeit von Vollstreckungshandlungen, die Kosten für den Schuldner auslösen, bestimmt sich nach dem Standpunkt des Gläubigers zum Zeitpunkt ihrer Vornahme (BGH NJW-RR 2003, 1581).

    Notwendig ist eine Maßnahme, die der Zwangsvollstreckung oder deren Vorbereitung dient, wenn der Gläubiger sie bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH NJW-RR 2003, 1581; NJW 2012, 3789, 3790 Rn. 11).

  • BGH, 05.06.2014 - VII ZB 21/12

    Zwangsvollstreckung Zug um Zug: Erstattung der Gerichtsvollzieher- und

    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    Zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO gehören alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 2014, 2508 Rn. 8).

    Entsprechend sind die Kosten einer Vollstreckungshandlung i.d.S. notwendig, wenn der Gläubiger ihre Entstehung zum Zeitpunkt der Vornahme der Maßnahme bei vernünftiger Würdigung der Sachlage objektiv für erforderlich halten durfte, um die Befriedigung seines titulierten Anspruchs durchzusetzen (BGH NJW 2006, 1598, 1599 Rn. 11; NJW 2014, 2508 Rn. 8).

  • BGH, 04.10.2012 - VII ZB 11/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur

    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    Notwendig ist eine Maßnahme, die der Zwangsvollstreckung oder deren Vorbereitung dient, wenn der Gläubiger sie bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH NJW-RR 2003, 1581; NJW 2012, 3789, 3790 Rn. 11).
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    Bei - hier vorliegenden - mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss die Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 4 ZPO sich jedoch grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH NJW 2015, 3040 Rn. 11; Ball, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 520 Rn. 38).
  • AG Essen, 07.08.2019 - 15 C 125/19
    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Essen - 15 C 125/19 - die Klage abzuweisen.
  • AG Frankfurt/Main, 20.02.2015 - 29 C 3680/14
    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    In diesem Fall sind die Zustellungskosten i.S.v. § 788 Abs. 1 ZPO von der Pfändung mit umfasst, wenn dies im Pfändungsausspruch zum Ausdruck kommt (so zutreffend AG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2015 - 29 C 3680/14 (85), Rn. 3, juris).
  • LG Dresden, 15.05.2009 - 2 T 310/09
    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    Nach diesen Grundsätzen sind auch die Zustellungskosten notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, die nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO ohne ausdrückliche Titulierung vollstreckt werden können (LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2009 - 2 T 310/09, Rn. 10, juris).
  • AG Essen, 18.11.2016 - 23 C 208/16
    Auszug aus LG Essen, 20.03.2020 - 17 S 12/19
    Die Kosten für die Zustellung an sämtliche Drittschuldner sind mithin - entgegen einiger abweichenden amtsrichterlichen Entscheidungen (vgl. etwa AG Essen, Urteil vom 16.03.2018 - 23 C 5/18; Urteil vom 18.11.2016 - 23 C 208/16) - die "Zustellungskosten für diesen Beschluss", ohne dass es des Zusatzes "aller" bedürfte.
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