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   LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20   

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https://dejure.org/2020,81455
LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20 (https://dejure.org/2020,81455)
LG Flensburg, Entscheidung vom 17.12.2020 - 4 O 20/20 (https://dejure.org/2020,81455)
LG Flensburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 4 O 20/20 (https://dejure.org/2020,81455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 249 Abs 2 S 2 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 7 Nr 1 VGB 2008
    Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Neu-/Wiederherstellung eines vermieteten Gebäudes infolge eines Brandes

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Brandversicherung: Neu-/Wiederherstellung vermieteter Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungen aus einer Gebäudeversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend-wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung der Entschädigung hinreichend sicher angenommen werden kann, was beispielsweise angenommen worden ist nach einem verbindlichen Abschluss eines Bauvertrages oder eines Fertighaus-Kaufvertrages mit einem leistungsfähigen Unternehmer (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180).

    Der Versicherer hat die Neuwertentschädigung hinsichtlich der wiederhergestellten Sache auch dann zu zahlen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen günstiger waren als der Neuwert oder sogar den Zeitwert unterschreiben (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180).

    Der Zweck der Wiederherstellungsklausel ist es, eine Bereicherung des Versicherungsnehmers durch die Neuwertentschädigung auf den Teil zu beschränken, der das Bedürfnis für die Neuwertversicherung begründet, also auf die ungeplanten, dem Versicherungsnehmer erst durch den Versicherungsfall aufgezwungenen Ausgaben (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180).

    Wenn der Versicherungsnehmer also etwa durch Eigenleistungen die Baukosten reduziert und dadurch für eine Wiederherstellung der zerstörten Sache sorgt, wird zwar der Zweck der Wiederherstellungsklausel erreicht und es ist dem Versicherungsnehmer trotz möglicherweise reduzierter Kosten die Neuwertentschädigung zuzuerkennen (BGH Versicherungsrecht 2011, 1180), jedoch besteht dann keinerlei Bedarf, dem Versicherungsnehmer auch die anteilige Umsatzsteuer auszukehren.

  • OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18

    Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    Jene begleitenden Einschränkungen oder Erläuterungen sind aber § 13 Nummer 4 VGB 2008 ausdrücklich enthalten, sodass die von den Klägern zitierte BGH-Entscheidung für die streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen nicht einschlägig ist und die Kläger somit gegenwärtig noch keinen Zahlungsanspruch auf diese tatsächlich noch nicht entstandenen Mehrkosten haben (vergleiche OLG Dresden Versicherungsrecht 2020, 418).

    Es liegt damit eine hinreichende Verdichtung der Rechtsbeziehungen vor, sodass ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis zu bejahen ist (vergleiche OLG Dresden Versicherungsrecht 2020, 418).

  • OLG Celle, 06.10.2016 - 8 U 111/16

    Umfang des Anspruchs des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung bei einem

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    Damit ist weder Raum für die Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB noch für einen Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (OLG Celle Versicherungsrecht 2017, 1393).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    Das geht einher mit den Grundgedanken der Schadensversicherung und dem bestehenden Bereicherungsverbot (BGH Versicherungsrecht 2006, 1066).
  • OLG Schleswig, 30.09.1987 - 9 U 205/86
    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    So hat das OLG Schleswig (NJW-RR 1989, 280) eine Gleichartigkeit der Gebäude auch dann noch angenommen, wenn anstelle eines großen mehrgeschossigen Bauwerks mehrere eingeschossiger Hallen in moderner Leichtbauweise errichtet worden sind, die einem gleich bleibenden Zweck dienten.
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    Auch der BGH weist in den Fällen der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht darauf hin, dass die Äußerungen, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich sind, letztlich als überschießendes Mittel zum Zweck der Kritik eines Sachverhalts dienen und es dann dem Äußernden nicht allein darum geht, einen Betroffenen zu diffamieren, sondern diese Äußerung als Teil einer anlassbezogenen Auseinandersetzung zu verstehen ist (BGH NJW 2020, 2622).
  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    Soweit die Kläger die Unwirksamkeit der Klausel des § 13 Nummer 4 VGB 2008 nach § 307 BGB geltend machen und sich dazu auf die Entscheidung des BGH (Versicherungsrecht 2013, 1039) berufen, nach der der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräum- und Abbruchkosten nicht voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat, lagen dieser Entscheidung abweichende Versicherungsbedingungen zu jenen in der streitgegenständlichen Sache zugrunde.
  • OLG Dresden, 29.05.2018 - 4 U 1779/17

    Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    In anderen Fällen sind schon deutlich größere Flächenabweichungen akzeptiert worden (vergleiche OLG Dresden BeckRS 2018, 11063 mit 25 %).
  • OLG Hamm, 12.01.1998 - 6 U 154/96

    Ermittlung der Schadenersatzhöhe bei Bruch der Fundamentplatte eines

    Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20
    Dem steht nicht entgegen, dass das OLG Hamm (Versicherungsrecht 1999, 237) in einer Schadensersatzklage in einem Fall, in dem der Baugrund des alten Hauses aus gewachsenem Fels und einem mit Trümmerschutt verfüllten Steinbruch bestanden hat, nach Ausspülung des Baugrunds und der deshalb bei Neuerrichtung vorgenommenen Tiefengründung entschieden hat, dass der Zustand des Baugrundstücks baulich-technisch und wirtschaftlich-funktional nicht mehr mit demjenigen gleichgesetzt werden könne, wie er vor dem Schadensfall, also der Ausspülung, bestanden habe, sodass die Wertsteigerung des Neubaus nicht mehr durch einen Abzug "neu für alt" ausgeglichen werden könne, sondern als vollständiges "aliud" begriffen werden müsse.
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