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LG Flensburg, 23.06.2023 - 2 O 97/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 414 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 632 Abs 2 Alt 2 BGB, § 650a Abs 1 BGB, § 670 BGB
Vergütungsanspruch eines Bauunternehmers gegen die Behörde bei einem Abriss; Ansprüche gegen den Verursacher der Einsturzgefahr - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer abreißen lässt, muss auch bezahlen!
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus LG Flensburg, 23.06.2023 - 2 O 97/21
Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag sind grundsätzlich dann nicht gegeben, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGH, Urteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - juris, Rn. 20). - LG Baden-Baden, 24.07.2009 - 2 O 121/09
Auszug aus LG Flensburg, 23.06.2023 - 2 O 97/21
Doch sind die dadurch entstandenen Kosten als öffentlich-rechtliche Forderung gegen den Verursacher, hier den Verursacher der Einsturzgefahr des Hauses, als Kosten der unmittelbaren Ausführung einer Gefahrenabwehrmaßnahme hoheitlich entweder im Rahmen einer Leistungsklage der zuständigen juristischen Person des öffentlichen Rechts einzufordern oder dem Störer gegenüber durch Verwaltungsakt festzusetzen (vgl. LG Baden-Baden, Urteil vom 24. Juli 2009 - 2 O 121/09 - BeckRS 2009, 143336, Rn. 16 m.w.N.).