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   LG Frankenthal, 10.01.2008 - 2 HK.O 64/03, 2 HK O 64/03   

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https://dejure.org/2008,33066
LG Frankenthal, 10.01.2008 - 2 HK.O 64/03, 2 HK O 64/03 (https://dejure.org/2008,33066)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10.01.2008 - 2 HK.O 64/03, 2 HK O 64/03 (https://dejure.org/2008,33066)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 2 HK.O 64/03, 2 HK O 64/03 (https://dejure.org/2008,33066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer Vertrauensschadenversicherung wegen eines infolge der Schließung von Devisengeschäften entstandenen Verlusts; Voraussetzungen für die Annahme einer Handlungseinheit bei Vorliegen mehrerer Untreuehandlungen und einem an einen Pflichtverstoß anknüpfenden ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 64
    Die wiederholte Durchführung von weisungswidrigen Spekulationsgeschäften stellt einen einheitlichen Versicherungsfall dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 778
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.01.2008 - 2 HKO 64/03
    Der Auffassung der Klägerin wonach eine natürliche Handlungseinheit oder ein Fortsetzungszusammenhang aus den von dem BGH (BGHSt 40, 138) zur Aufgabe des Begriffs des Fortsetzungszusammenhang bei Straftaten angeführten Gründen zu Verneinen, ist, kann nicht gefolgt werden.
  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 173/90

    Klage einer Sparkasse gegen die Versicherung auf Deckung aus einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.01.2008 - 2 HKO 64/03
    Da der Versicherungsfall nicht an einen objektiven Vorgang, sondern an einen Pflichtenverstoß anknüpft, können mehrere Einzelakte von einem einheitlichen Vorsatz getragen sein, der einzelne natürliche Handlungsakte zu einer Handlungseinheit zusammenfasst (BGH VersR 1991, 417; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 224).
  • OLG Hamm, 04.10.1972 - 20 U 20/72
    Auszug aus LG Frankenthal, 10.01.2008 - 2 HKO 64/03
    Eine offenbare Abweichung von der wirklichen Sachlage liegt vor, wenn sich die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt (BGH VersR 1973, 121).
  • LG Aachen, 16.04.2010 - 9 O 549/09

    Höhe des durch die Vollkaskoversicherung zu ersetzenden Wiederbeschaffungswertes

    Für die Frage, ob ein Sachverständigengutachten unverbindlich ist wegen offenbar erheblicher Abweichung von der wirklichen Sachlage, kommt es nicht auf die einzelnen Schadenspositionen, sondern allein auf sein sachliches Gesamtergebnis an (LG Frankenthal, Urt. vom 10.01.2008, 2 HK O 64/03, VersR 2009, 778; OLG Köln, Urt. vom 17.03.1969, 2 W 193/68, VersR 1969, 627; BGH, Urt. vom 01.04.1987, IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601).

    Dies wird bei Abweichungen in einer Größenordnung von unter 15 % (Berechnungsmethode: geforderter höherer Betrag mit 100 % gleichgesetzt) regelmäßig zu verneinen sein (BGH, Urt. vom 01.04.1987, IVa ZR 139/85, VersR 1987, 601; LG Frankenthal, Urt. vom 10.01.2008, 2 HK O 64/03, VersR 2009, 778).

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