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   LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22   

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LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22 (https://dejure.org/2024,2611)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20.02.2024 - 8 O 259/22 (https://dejure.org/2024,2611)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - 8 O 259/22 (https://dejure.org/2024,2611)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Urteil im Verfahren gegen Impfstoffhersteller wegen behaupteten Impfschadens: Klage gegen BioNTech abgewiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage gegen BioNTech wegen behaupteten Impfschadens abgewiesen - Corona-Virus

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Klage gegen BioNTech wegen behaupteten Impfschadens abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Impfschaden: LG weist Klage gegen Impfstoffhersteller wegen behaupteten Impfschadens ab - Kein Anspruch auf Schadensersatz für behauptete Impfschäden nach Corona-Impfung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 151/22

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Vor diesem Hintergrund bestehen für die Kammer keine Zweifel, dass die EMA als Aufsichtsbehörde beider Zulassungsverfahren die Einordnung des Impfstoffes nicht ermessensfehlerhaft verkannte und ein falsches Zulassungsverfahren durchführte (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2023 - 3 0 151/22 -, Rn. 89, juris).

    Zur näheren Begründung wird vollumfänglich auf die überzeugenden Ausführungen im bereits zitierten Urteil des LG Düsseldorf vom 16. November 2023 (- 3 O 151/22 -, Rn. 66 ff, juris) Bezug genommen.

    So ist kontrollierten klinischen Prüfungen ein höherer Wert beizumessen als Einzelfallberichten und Verdachtsmeldungen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 16. November 2023 - 3 O 151/22 -, Rn. 75 mwN, juris).

    Im Übrigen wird, was die fehlende Berechtigung des Auskunftsanspruchs des Klägervertreters nach § 84a Abs. 1 AMG anbelangt, auf die ausführlich und überzeugend begründeten Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf im zitierten Urteil vom 16. November 2023 (- 3 0 151/22 -, Rn. 112-144) verwiesen, wo die einzelnen Fragen des Klägervertreters jeweils abgehandelt und verbeschieden sind.

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Vielmehr können der Auskunftsanspruch gemäß § 84a AMG und ein Schadensersatzanspruch gemäß § 84 AMG im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht; dabei darf über den Auskunftsanspruch grundsätzlich durch Teilurteil entschieden werden, ohne dass dem die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen innerhalb des gleichen Verfahrens entgegengehalten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 -, BGHZ 189, 79-87).

    Der Geschädigte soll in die Lage versetzt werden, alle Fakten zu erlangen, die für die von ihm darzulegenden und zu beweisenden Anspruchsvoraussetzungen notwendig sind oder die er braucht, um die Kausalitätsvermutung des § 84 Abs. 2 AMG in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 -, BGHZ 189, 79-87, Rn. 9).

  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Abschließend ist noch darauf zu verweisen, dass auch dann, wenn man den geltend gemachten Auskunftsanspruch oder jedenfalls einige Fragen aus dem Fragenkatalog des Klägervertreters als von § 84a Abs. 1 AMG gedeckt ansehen wollte, doch gilt, dass ein solcher Anspruch ausscheidet, wenn - auch bei unterstellter Schadenseignung - der für eine Haftung erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Einnahme des Medikaments und der gesundheitlichen Schädigung nicht nachweisbar und die begehrte Auskunft deshalb nicht erforderlich ist, wenn also eine sog. Alternativursache ernsthaft in Betracht kommt und als schadensursächlich nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2013 - VI ZR 109/12 -, Rn. 43, juris).
  • LG Saarbrücken, 21.12.2023 - 16 O 33/23

    Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Zur näheren Begründung wird vollumfänglich auf die überzeugenden Ausführungen etwa im Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.12.2023 (Az.: 16 O 33/23, eAkte S. 3375) verwiesen, wonach im Ergebnis keine Veranlassung besteht, an den immer wieder bestätigten Feststellungen der zuständigen europäischen Behörden zu zweifeln.
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Den zum sog. Thermofenster zitierten Urteilen des BGH vom 26. Januar 2022 (- VIII ZR 140/20 -, Rn. 34, juris) und vom 8. Dezember 2021 (- VIII ZR 190/19 -, BGHZ 232, 94-133, Rn. 80) ist lediglich zu entnehmen, dass eine Bindungswirkung oder Tatbestandswirkung hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung des KBA hinsichtlich der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung nicht besteht.
  • OLG Bamberg, 14.08.2023 - 4 U 15/23

    Arzneimittelhaftungsprozess AstraZeneca

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Er hat den Vollbeweis (§ 286 ZPO) dafür zu erbringen, dass die auf § 3 Abs. 1 MedBVSV gestützten Abweichungen geeignet gewesen sind, den Schaden zu verursachen, anderenfalls greift der Haftungsausschluss nicht (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 14. August 2023 - 4 U 15/23 e -, Rn. 9 - 11, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2021 - 4 U 19/19

    Ausschluss der Vermutung der Schadenseignung des Verhütungsmittels "Yasminelle"

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Die Kammer verweist insoweit auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 25. Juni 2021 (- 4 U 19/19 -, juris), bei dem es ebenfalls um eine beidseitige Lungenembolie ging, für die der Hersteller des Verhütungsmittels Yasminelle nach § 84 AMG in Anspruch genommen wurde.
  • BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 140/20

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung vor der Erklärung des

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Den zum sog. Thermofenster zitierten Urteilen des BGH vom 26. Januar 2022 (- VIII ZR 140/20 -, Rn. 34, juris) und vom 8. Dezember 2021 (- VIII ZR 190/19 -, BGHZ 232, 94-133, Rn. 80) ist lediglich zu entnehmen, dass eine Bindungswirkung oder Tatbestandswirkung hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung des KBA hinsichtlich der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung nicht besteht.
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 733/21

    Haftung des Fahrzeugherstellers wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Soweit sich der Klägervertreter insoweit auf die im Rahmen des "Diesel-Skandals" ergangenen Beschlüsse des BGH vom 20. April 2022 (- VII ZR 720/21, Rn. 23, juris) und vom 04. Mai 2022 (- VII ZR 733/21, Rn. 24, juris) beruft, wird verkannt, dass hier aus dem verpflichtenden Rückruf des KBA, einer Behördenentscheidung, eine Indizwirkung für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gerade hergeleitet, also eine Tatbestandswirkung festgestellt wurde.
  • BGH, 20.04.2022 - VII ZR 720/21

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.02.2024 - 8 O 259/22
    Soweit sich der Klägervertreter insoweit auf die im Rahmen des "Diesel-Skandals" ergangenen Beschlüsse des BGH vom 20. April 2022 (- VII ZR 720/21, Rn. 23, juris) und vom 04. Mai 2022 (- VII ZR 733/21, Rn. 24, juris) beruft, wird verkannt, dass hier aus dem verpflichtenden Rückruf des KBA, einer Behördenentscheidung, eine Indizwirkung für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gerade hergeleitet, also eine Tatbestandswirkung festgestellt wurde.
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