Rechtsprechung
LG Frankenthal, 22.04.2015 - 3 O 253/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 115 Abs 1 Nr 2 VVG, § 215 Abs 1 VVG, § 17 ZPO, § 280 Abs 1 BGB
Zulässigkeit und Begründetheit des Schadensersatzanspruchs aufgrund fehlerhafter Anlageberatung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich für Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich für Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich für Finanzdienstleistungsinstitute in Bezug auf Vermittlungstätigkeiten oder Anlageberatung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07
Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen …
Auszug aus LG Frankenthal, 22.04.2015 - 3 O 253/14
Wird die Empfehlung auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig in unrichtiger Weise abgegeben, ist sie dann als sittenwidrig zu werten, wenn sie erkennbar für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung ist und in Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgegeben wird (BGH Urteil vom 19.02.2008, Az.: XI ZR 170/07, abgedruckt NJW 2008, 1734). - OLG Frankfurt, 19.01.2015 - 23 U 20/14
Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Prospektfehler im Zusammenhang mit …
Auszug aus LG Frankenthal, 22.04.2015 - 3 O 253/14
Ein non liquet als Ergebnis der Beweisaufnahme geht daher zum Nachteil des darlegungs- und beweisbelasteten Gläubigers (siehe OLG Frankfurt Urteil vom 19.01.2015, Az.: 23 U 20/14, zitiert nach juris).