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   LG Frankenthal, 25.10.2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18   

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https://dejure.org/2019,35249
LG Frankenthal, 25.10.2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18 (https://dejure.org/2019,35249)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 25.10.2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18 (https://dejure.org/2019,35249)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18 (https://dejure.org/2019,35249)
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  • BGH, 03.07.2003 - 4 StR 190/03

    Beweiswürdigung bei der Misshandlung einer Schutzbefohlenen durch deren Eltern

    Auszug aus LG Frankenthal, 25.10.2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18
    Dabei sind angesichts des überragenden Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen höchste Anforderungen an sie in ihrer Stellung als Beschützergaranten zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Opfer um einen lediglich etwa sechs Wochen alten, völlig wehr- und hilflosen Säugling handelte (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - 4 StR 190/03 - zitiert nach juris).

    Quälen im Sinne der Vorschrift bedeutet das Verursachen länger andauernder Schmerzen, wobei dieses Tatbestandsmerkmal typischerweise durch Vornahme mehrerer Handlungen verwirklicht wird und gerade die ständige Wiederholung für sich den besonderen Unrechtsgehalt des Quälens verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14; BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, 4 StR 190/03 - jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 633/14

    (Schwere) Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen (schwere

    Auszug aus LG Frankenthal, 25.10.2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18
    Quälen im Sinne der Vorschrift bedeutet das Verursachen länger andauernder Schmerzen, wobei dieses Tatbestandsmerkmal typischerweise durch Vornahme mehrerer Handlungen verwirklicht wird und gerade die ständige Wiederholung für sich den besonderen Unrechtsgehalt des Quälens verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 633/14; BGH, Urteil vom 3. Juli 2003, 4 StR 190/03 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 266/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Begehung durch Unterlassen: in dubio pro reo)

    Auszug aus LG Frankenthal, 25.10.2019 - 3 KLs 5321 Js 37844/18
    In Fällen, in denen nicht festgestellt werden kann, wer von beiden Elternteilen die Misshandlung zum Nachteil des gemeinsamen Kindes vornahm, kommt in Anwendung des Zweifelssatzes eine Strafbarkeit wegen Unterlassungstäterschaft in Betracht (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - Az.: 4 StR 266/15 - zitiert nach juris).
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