Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 2-13 S 27/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35074
LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 2-13 S 27/23 (https://dejure.org/2023,35074)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.12.2023 - 2-13 S 27/23 (https://dejure.org/2023,35074)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 2-13 S 27/23 (https://dejure.org/2023,35074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Teilanfechtung von Beschlüssen über Vor- bzw. Nachschüsse!

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Teilanfechtung der Beschlüsse über Anpassung der Vorschüsse und Einforderung von Nachschüssen - Möglichkeit der Gesamtanfechtung der Jahresabrechnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Teilanfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 WEG (Jahresabrechnung)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Teilanfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 1 WEG (Vorschüsse)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nur durch ausdrücklichen Beschluss (IMR 2024, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22

    Anfechtung des gefassten Abrechnungsbeschlusses hinsichtlich

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Zutreffend ist allerdings, dass die auch von der Kammer vertretene Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH NZM 2023, 421) zu den Streitwerten dazu führt, dass Anfechtungskläger bei Abrechnungsbeschlüssen ein hohes Prozesskostenrisiko eingehen, selbst wenn es ihnen nur um eine anderweitige Verteilung geringfügiger Positionen geht.

    Der Streitwert ist nach der Rechtsprechung des BGH (NZM 2023, 421) wie folgt festzusetzen: Anfechtung des Beschlusses zu TOP 3a 7, 5 fache Abrechnungssumme des Klägers (21.934 EUR); TOP 11b (29.731 EUR) und Klageantrag zu 3 mit 1.000 EUR, zusammen 52.665 EUR.

  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2023 - 13 S 85/22

    Abrechnungsbeschluss über "die Jahresabrechnung" führt zur Teilnichtigkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Einen darüberhinausgehenden Inhalt darf die Jahresabrechnung nicht mehr haben, insoweit fehlt es an einer Beschlusskompetenz (näher Kammer ZWE 2023, 419).

    Da der Beschluss mit Ausnahme der Festlegung der Vorschüsse über die Rücklagen ohnehin für ungültig zu erklären ist, kommt es nicht drauf an, dass die Eigentümer - anders als bei dem Beschluss zu TOP 3a - nicht die Vorschüsse, sondern "den Wirtschaftsplan" beschlossen haben, was insoweit hinsichtlich des Beschlussteils, der über die Vorschüsse hinausgeht, zur Nichtigkeit des Beschlusses führt (ausf. Kammer ZWE 2023, 419).

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Insoweit ist die vom Bundesgerichtshof bereits zum alten Recht vertretene Auffassung, dass jedenfalls zentrales Element und für die Anspruchsbegründung maßgeblicher Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung die so genannte Abrechnungsspitzen ist (vgl. nur BGH NZM 2020, 755 Rn. 12; ZWE 2020, 347 Rn. 7; NJW 2012, 2648 Rn. 16; Kammer NZM 2017, 570), kodifiziert worden.

    Denn insoweit entsprach es bereits der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum alten Recht, dass der Umstand, dass die Einzelabrechnungen einer Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren hinsichtlich einzelner Positionen für ungültig erklärt werden, sich zwangsläufig auf die in den Einzelabrechnungen ausgewiesenen (positiven oder negativen) Abrechnungsspitzen erstreckt und deren Ungültigkeit zur Folge hatte (BGH NZM 2020, 755 Rn. 12), ohne dass dies im Urteil ausdrücklich ausgesprochen werden musste, wie es allerdings der Tenorierungspraxis der Kammer zum alten Recht entsprach (Kammer ZMR 2016, 559 (560).

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Insoweit ist der Beschluss auch nach neuem Recht noch trennbar, denn - wie bisher (grdl. BGH NJW 2012, 2648; für die Rücklagen jüngst Kammer ZWE 2021, 178) - handelt es sich insoweit um einen abtrennbaren Teil des Beschlusses, bei dem davon auszugehen ist, dass es dem Willen der Gemeinschaft entspricht, diesen bestehen zu lassen, wenn die Jahresabrechnung nur bezüglich der Kosten der Bewirtschaftung einen Fehler aufweist (Kammer ZMR 2023, 216).

    Insoweit ist die vom Bundesgerichtshof bereits zum alten Recht vertretene Auffassung, dass jedenfalls zentrales Element und für die Anspruchsbegründung maßgeblicher Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung die so genannte Abrechnungsspitzen ist (vgl. nur BGH NZM 2020, 755 Rn. 12; ZWE 2020, 347 Rn. 7; NJW 2012, 2648 Rn. 16; Kammer NZM 2017, 570), kodifiziert worden.

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Ein ausdrücklicher Ausspruch der Teilnichtigkeit ist allerdings nicht erforderlich, da dies für den Kläger keinen weitergehenden Erfolg beinhaltet, da es sich um eine einheitliche Kassationsklage handelt (BGH NJW 2009, 3655; 2023, 1884).
  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Ein ausdrücklicher Ausspruch der Teilnichtigkeit ist allerdings nicht erforderlich, da dies für den Kläger keinen weitergehenden Erfolg beinhaltet, da es sich um eine einheitliche Kassationsklage handelt (BGH NJW 2009, 3655; 2023, 1884).
  • BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21

    Durchsetzbarer Anspruch eines Verwalters auf Zahlung der in der Einzelabrechnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Stellt sich im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung ein Fehler der Abrechnung heraus, dürfte nach neuerer Rechtsprechung des BGH ein Anspruch auf erneute Beschlussfassung über die Jahresabrechnung bestehen (BGH NZM 2023, 768).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Denn wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist bei einer unzulässigen Teilanfechtung eine Auslegung des Klageantrages nötig (BGH ZWE 2013, 47).
  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2022 - 13 S 20/22

    Terrassen- und Balkonsanierung: Spätere Änderung des Kostenverteilerschlüssels?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Insoweit ist der Beschluss auch nach neuem Recht noch trennbar, denn - wie bisher (grdl. BGH NJW 2012, 2648; für die Rücklagen jüngst Kammer ZWE 2021, 178) - handelt es sich insoweit um einen abtrennbaren Teil des Beschlusses, bei dem davon auszugehen ist, dass es dem Willen der Gemeinschaft entspricht, diesen bestehen zu lassen, wenn die Jahresabrechnung nur bezüglich der Kosten der Bewirtschaftung einen Fehler aufweist (Kammer ZMR 2023, 216).
  • BGH, 13.02.2020 - V ZR 29/15

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 13 S 27/23
    Insoweit ist die vom Bundesgerichtshof bereits zum alten Recht vertretene Auffassung, dass jedenfalls zentrales Element und für die Anspruchsbegründung maßgeblicher Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung die so genannte Abrechnungsspitzen ist (vgl. nur BGH NZM 2020, 755 Rn. 12; ZWE 2020, 347 Rn. 7; NJW 2012, 2648 Rn. 16; Kammer NZM 2017, 570), kodifiziert worden.
  • LG Berlin, 30.08.2022 - 55 S 7/22

    Beschlussklage: Inhaltliche Gestaltung von Wirtschaftsplanbeschlüssen nach der

  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16

    Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2023 - 13 T 1/23

    Keine Vorschüsse, die auf falschem Verteilerschlüssel beruhen

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 13 S 57/19

    Einzelabrechnungen berücksichtigen nur tatsächliche Zahlungen: Nichtig!

  • LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10

    Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!

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