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   LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 2-24 O 96/22   

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LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 2-24 O 96/22 (https://dejure.org/2023,17809)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.03.2023 - 2-24 O 96/22 (https://dejure.org/2023,17809)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. März 2023 - 2-24 O 96/22 (https://dejure.org/2023,17809)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Economy- statt Business-Class für die Kanada-Rundreise

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Reiseveranstalter versehentlich Economy-Flüge statt Business-Class bucht ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kanada-Flug: Economy statt Business Class - Darf der Kunde wegen des Reiseveranstalter-Fehlers kostenlos von der Reise zurücktreten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Downgrade von Business Class auf Economy Class kann Reiserücktritt rechtfertigen - Erholungszweck durch Downgrade erheblich beeinträchtigt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17

    Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Ob eine erhebliche Änderung vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung festzustellen, in die alle für den Einzelfall maßgeblichen Umstände einzufließen haben (BGH, Urteil vom 30.8.2022 - X ZR 84/21 = NJW 2022, 3711, 3714, Rz. 51; BGH NJW 2018, 1534 Rn. 21).

    Eine einseitige Änderung ist in der Regel nicht zumutbar und damit erheblich (vgl. BGH NJW 2018, 1534 Rn. 15).

    Es ist nicht erklärlich, wieso der Reisende - auch hier - auf die Kündigung im Sinne des auch vor Reiseantritt anwendbaren § 651l Abs. 1 BGB (siehe dazu BGH NJW 2018, 1534 Rn. 14) verwiesen werden soll, statthaft erst nach vorheriger grundsätzlich erforderlicher Abhilfefrist vor dem Beginn der Reise, während bei einer externen Ursache und - in der Regel - ebenso grundsätzlich möglicher Abhilfe in Form des Angebots angemessener Ersatzleistungen, er oder sie einen Rücktritt ohne vorherige Abhilfe erklären können soll (so zum alten Recht auch: BGH NJW 2018, 1534 Rn. 13).

  • LG Frankfurt/Main, 20.03.2014 - 24 O 225/13

    Reisepreisminderungsanspruch und Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Dabei ist neben dem Anteil des Mangels in Relation zur gesamten Reiseleistung auch zu berücksichtigen, wie sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat (vgl. BGH NJW 2013, 3170; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54, 55 - zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei einem Downgrade von der Business- in die Economy-Class).

    Der Kläger hat, verfolgt mit dem Klageantrag zu 2) auch ein eigenes Forderungsrecht aus § 651n Abs. 2 BGB auf Zahlung einer Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit in der geltend gemachten Höhe an seine Ehefrau, § 335 BGB, für die er die Reise - als Vertrag zugunsten Dritter - gebucht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 26.5.2010 - Xa ZR 124/09 = NJW 2010, 2950, 2951, Rz. 14 f., LG Frankfurt a. M. Urt. v. 22.5.2019 - 2-24 O 106/17, BeckRS 2019, 15404 Rn. 89; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54).

    § 335 BGB ist auch auf Sekundäransprüche anwendbar (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54; Grüneberg/Grüneberg, BGB-Kommentar, 82. Aufl. 2023, § 335 Rz. 2).

  • BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17

    Zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Eine Vereitelung einer Pauschalreise im Sinne des § 651n Abs. 2 BGB liegt vor, wenn der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen kann oder will und dies dazu führt, dass der Kunde die Reise nicht antritt (BGH NJW 2018, 3173 Rn. 9; (Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. § 22 Rz. 27).

    Zu berücksichtigen ist mithin auch das Ausmaß der Beeinträchtigungen (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17 = NJW 2018, 3173, Rz. 14).

  • BGH, 30.08.2022 - X ZR 84/21

    Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Ob eine erhebliche Änderung vorliegt, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung festzustellen, in die alle für den Einzelfall maßgeblichen Umstände einzufließen haben (BGH, Urteil vom 30.8.2022 - X ZR 84/21 = NJW 2022, 3711, 3714, Rz. 51; BGH NJW 2018, 1534 Rn. 21).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bislang ausdrücklich offengelassen (siehe: BGH, Urteil vom 30.8.2022 - X ZR 84/21 = NJW 2022, 3711, 3714, Rz. 42).

  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2015 - 24 O 209/13

    Pauschalvertrag / Internationale und örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    In die Gesamtwürdigung einzustellen ist zwar auch, dass der Transport im Rahmen des Pauschalreisevertrages grundsätzlich nur eine dienende Funktion im Vergleich zu einem etwaigen vereinbarten Aufenthalt am Bestimmungsort hat (vgl. dazu LG Frankfurt a. M. Beschl. v. 6.3.2015 - 2-24 O 209/13 = BeckRS 2016, 4429 zur Frage des Erfüllungsortes im Rahmen eines Pauschalreisevertrages).
  • BGH, 21.11.2017 - X ZR 111/16

    Zur Minderung des Reisepreises bei Hotelüberbuchung und zur angemessenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Rechtfertigen Mängel der Reise die Annahme, dass die Beeinträchtigungen an einzelnen Tagen so erheblich waren, dass der Vertragszweck verfehlt und die Urlaubszeit insoweit "nutzlos aufgewendet" worden ist, kann regelmäßig auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise nicht verneint werden (BGH, Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16 -, Rn. 18, juris; LG Frankfurt a. M. Urt. v. 27.10.2022 - 2-24 O 13/22 = BeckRS 2022, 32777 Rn. 36).
  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Der Kläger hat, verfolgt mit dem Klageantrag zu 2) auch ein eigenes Forderungsrecht aus § 651n Abs. 2 BGB auf Zahlung einer Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit in der geltend gemachten Höhe an seine Ehefrau, § 335 BGB, für die er die Reise - als Vertrag zugunsten Dritter - gebucht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 26.5.2010 - Xa ZR 124/09 = NJW 2010, 2950, 2951, Rz. 14 f., LG Frankfurt a. M. Urt. v. 22.5.2019 - 2-24 O 106/17, BeckRS 2019, 15404 Rn. 89; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54).
  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Dabei ist neben dem Anteil des Mangels in Relation zur gesamten Reiseleistung auch zu berücksichtigen, wie sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat (vgl. BGH NJW 2013, 3170; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54, 55 - zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei einem Downgrade von der Business- in die Economy-Class).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Der Kläger hat, verfolgt mit dem Klageantrag zu 2) auch ein eigenes Forderungsrecht aus § 651n Abs. 2 BGB auf Zahlung einer Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit in der geltend gemachten Höhe an seine Ehefrau, § 335 BGB, für die er die Reise - als Vertrag zugunsten Dritter - gebucht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 26.5.2010 - Xa ZR 124/09 = NJW 2010, 2950, 2951, Rz. 14 f., LG Frankfurt a. M. Urt. v. 22.5.2019 - 2-24 O 106/17, BeckRS 2019, 15404 Rn. 89; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.3.2014 - 2-24 O 225/13 = NJW-RR 2015, 54).
  • LG Frankfurt/Main, 27.10.2022 - 24 O 13/22

    Pauschalreise: Wenn die Beförderung durch die Fluggesellschaft verweigert wird

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
    Rechtfertigen Mängel der Reise die Annahme, dass die Beeinträchtigungen an einzelnen Tagen so erheblich waren, dass der Vertragszweck verfehlt und die Urlaubszeit insoweit "nutzlos aufgewendet" worden ist, kann regelmäßig auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise nicht verneint werden (BGH, Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16 -, Rn. 18, juris; LG Frankfurt a. M. Urt. v. 27.10.2022 - 2-24 O 13/22 = BeckRS 2022, 32777 Rn. 36).
  • LG Rostock, 08.10.2021 - 1 O 111/21

    Reisevertragliche Ansprüche aus Gefährdungshaftung gemäß Art. 17 des Montrealer

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