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   LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 5/24 KLs 7/22   

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LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 5/24 KLs 7/22 (https://dejure.org/2023,10198)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.05.2023 - 5/24 KLs 7/22 (https://dejure.org/2023,10198)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Mai 2023 - 5/24 KLs 7/22 (https://dejure.org/2023,10198)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Staatsanwalt bereichert sich um Millionen

  • lto.de (Pressebericht, 12.05.2023)

    Wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung: Ehemaliger Oberstaatsanwalt zu sechs Jahren Haft verurteilt

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 12.05.2023)

    Justizskandal: Sechs Jahre Haft für korrupten Oberstaatsanwalt aus Hessen

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.06.2022)

    Oberstaatsanwalt wegen Korruptionsverdachts angeklagt

  • handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.07.2020)

    Justizaffäre in Frankfurt: Was dem verhafteten Oberstaatsanwalt offenbar zum Verhängnis wurde

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 12.05.2024)

    Verurteilter Oberstaatsanwalt: Alexander B. und der Berlin-Wohnsitz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (62)

  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Betreffend die Soforthilfen handelt es sich bei der Corona-Richtlinie insbesondere nicht um ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne, wie dies § 264 Abs. 9 Nr. 1 Alt. 1 StGB voraussetzt (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21, NJW 2021).

    In den Antragsformularen werden die subventionserheblichen Tatsachen jeweils in einer vom Antragsteller anzukreuzenden Wissenserklärung aufgeführt, was ausreichend ist (vgl. BGH, a.a.O NJW 2021, 2055, 2056).

    Es bezeichnet im Abschnitt Inkenntnisnahme der Hinweise die subventionserheblichen Tatsachen, namentlich die Angaben zum Antragsteller, zum Unternehmen und zum Förderbedarf, ausdrücklich (vgl. zu vergleichbaren Fallgestaltungen jeweils BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21, NJW 2021, 2055).

    bb) Straferschwerend wirkte sich bei sämtlichen Taten aus, dass A... ein unbürokratisches staatliches Angebot zur Rettung kleiner Wirtschaftsteilnehmer in einer nationalen Notlage durch die Corona-Pandemie, in der nur begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung standen, ausgenutzt hat bzw. im Fall 168 der Anklage ausnutzen wollte (vgl. zur Annahme eines unbenannten besonders schweren Falls aufgrund dieses Umstands BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21, NJW 2021, 2055, 2056; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.10.2022 - 12 KLs 105 Js 10145/21, BeckRS 2022, 47917 Rn. 35; LG Stade, Urteil vom 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20), BeckRS 2020, 46831).

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Somit stand ihm in beiden Fallgestaltungen ein erheblicher Entscheidungsspielraum zu (vgl. dazu BGH NJW 2002, 2257; BGH Urteil vom 09.07.2009 - 5 StR 263/08 - juris Rn. 54f. m.w.N.; BGH Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - a.a.O. m.w.N.).

    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Hingegen handelt es sich bei Einnahmen, die aus legalen Einkommensquellen einer juristischen Person stammen, nicht um "durch" die Tat erlangte Taterträge (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19; BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19, NZWiSt 2019, 321, 323).

    Umstände, die eine solche Feststellung rechtfertigen, können darin liegen, dass der Täter die juristische Person bloß als formalen Mantel nutzt, eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft aber tatsächlich nicht vornimmt, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 Rn. 87 f.; BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19).

    Dasselbe gilt auch für verdeckte Entnahmen des Angeklagten als Gesellschafter, wobei unter einer Gesellschafterentnahme jede vermögenswerte Leistung aus dem Vermögen der Gesellschaft an den Gesellschafter in dieser Eigenschaft zu verstehen ist und mithin auch verdeckte Zuwendungen erfasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19, NJW 2020, 1309, 1312).

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Umstände, die eine solche Feststellung rechtfertigen, können darin liegen, dass der Täter die juristische Person bloß als formalen Mantel nutzt, eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft aber tatsächlich nicht vornimmt, oder darin, dass jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 Rn. 87 f.; BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19).

    Wird hingegen das Taterlangte lediglich unter dem Deckmantel eines legalen Vertrages zugewandt, liegt hierin eine Weiterleitung ohne Rechtsgrund (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 Rn. 89).

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Zwar stellt der Grundsatz lediglich die äußere Grenze des Ermessenspielraums dar und verhindert nur solche Maßnahmen, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlicht unvereinbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 StR 366/19, NStZ 2020, 422, 423).

    Eine Pflichtverletzung in Form der Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht liegt aber jedenfalls bei evidenten und schwerwiegenden Pflichtverstößen im Rahmen von Ermessenentscheidungen vor (BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 StR 366/19, NStZ 2020, 422, 423).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Der Schaden darf lediglich nicht von einer Handlung eines Dritten abhängen, dem ein Beurteilungsspielraum oder Ermessen eingeräumt ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2014 - 3 StR 265/14, NJW 2015, 1618, 1623 Rn. 49).

    Die Auszahlung der Vergütung war daher nicht eine disponible Folge und vollzog sich - was der Angeklagte wusste - trotz der Notwendigkeit der Bestätigung der rechnerischen Richtigkeit quasi von selbst (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2014 - 3 StR 265/14, NJW 2015, 1618, 1623 Rn. 49).

  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Dies wird angenommen im Rahmen von Auftragsvergaben, bei der Kontrolle und Abrechnung von Fremdleistungen sowie bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln, bei denen Angehörige des öffentlichen Dienstes gegenüber ihrem Dienstherrn treupflichtig sind (vgl. MüKo-StGB, 4. Aufl. 2022, Rn. 74; Fischer, StGB, a.a.O., § 266 Rn. 48; BGH, Urteil vom 08.04.2003 - 5 StR 448/02, NJW 2003, 2179; BGH, Urteil vom 21.10.1994 - 2 StR 328/94, NStZ 1995, 144; BGH, Urteil vom 11.05.2001 - 3 StR 549/00, juris).

    Dementsprechend wurde zum Beispiel auch für einen für die Zeugenentschädigungen zuständigen Justizbeamten (vgl. BGH, Beschluss vom 28.08.1992 - 3 StR 359/92, BeckRS 1992, 31079061; a.A. Dierlamm/Becker in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 266 Rn. 77), einen Referenten im Verteidigungsministerium, der mit der Beschaffung von elektronischen Systemen für Kampfflugzeuge befasst war (BGH, Urteil vom 21.10.1994 - 2 StR 328/94, NStZ 1995, 144), und einen Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale, der im Bereich "Formulare" die Versorgung mit den erforderlichen Vordrucken sicherstellen sollte und hierzu Anbieter vorschlagen, Angebote prüfen und über Aufträge zu entscheiden hatte (BGH, Urteil vom 11.05.2001 - 3 StR 549/00, juris), eine Vermögensbetreuungspflicht bejaht.

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Dies wird angenommen im Rahmen von Auftragsvergaben, bei der Kontrolle und Abrechnung von Fremdleistungen sowie bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln, bei denen Angehörige des öffentlichen Dienstes gegenüber ihrem Dienstherrn treupflichtig sind (vgl. MüKo-StGB, 4. Aufl. 2022, Rn. 74; Fischer, StGB, a.a.O., § 266 Rn. 48; BGH, Urteil vom 08.04.2003 - 5 StR 448/02, NJW 2003, 2179; BGH, Urteil vom 21.10.1994 - 2 StR 328/94, NStZ 1995, 144; BGH, Urteil vom 11.05.2001 - 3 StR 549/00, juris).

    Dementsprechend wurde zum Beispiel auch für einen für die Zeugenentschädigungen zuständigen Justizbeamten (vgl. BGH, Beschluss vom 28.08.1992 - 3 StR 359/92, BeckRS 1992, 31079061; a.A. Dierlamm/Becker in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 266 Rn. 77), einen Referenten im Verteidigungsministerium, der mit der Beschaffung von elektronischen Systemen für Kampfflugzeuge befasst war (BGH, Urteil vom 21.10.1994 - 2 StR 328/94, NStZ 1995, 144), und einen Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale, der im Bereich "Formulare" die Versorgung mit den erforderlichen Vordrucken sicherstellen sollte und hierzu Anbieter vorschlagen, Angebote prüfen und über Aufträge zu entscheiden hatte (BGH, Urteil vom 11.05.2001 - 3 StR 549/00, juris), eine Vermögensbetreuungspflicht bejaht.

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er sich bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern der Rücksicht auf den Vorteil Raum gibt und damit den Vorteil mit in die Waagschale für die Entscheidung legt (BGH, Urteil vom 27.10.1960 - 2 StR 177/60, NJW 1961, 469; BGH, Urteil vom 23.10.2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763, 765; BGH, Urteil vom 14.02.2007 - 5 StR 323/06 - juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen: tatsächliche Verfügungsgewalt,

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

  • BGH, 24.05.2016 - 4 StR 440/15

    Freispruch des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) vom Vorwurf der Untreue

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

  • BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01

    Vermögensnachteil bei der Erpressung (Vermögensbegriff bei nichtigen,

  • BGH, 16.04.2008 - 1 StR 83/08

    Verurteilung der ehemaligen badenwürttembergischen Justizministerin wegen

  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 149/18

    Bestrafung als Täter bei rechtswidriger und schuldhafter Verwirklichung aller

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17

    Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation;

  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach

  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

  • BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt;

  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 486/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Begriff des Erlangens;

  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 170/16

    Gewerbsmäßiges Handeln bei Betrug und Urkundenfälschung (rechtsfehlerhafte

  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 371/02

    Urteil wegen KFOR-Soldaten der Bundeswehr wegen Waffeneinfuhr aus dem Kosovo

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11

    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt;

  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18

    Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 380/12

    Stiftungsuntreue (keine Missbrauchsuntreue durch Einreichung privater

  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 137/20

    Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (Forderung von

  • LSG Bayern, 07.04.2016 - L 15 RF 31/15

    Vergütungsvereinbarung für gerichtliche Dolmetschertätigkeit

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt:

  • BGH, 21.05.2003 - 5 StR 199/03

    Angemessenheit der Gesamtstrafe; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung;

  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß

  • BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21

    Entfallen der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 100/88

    Untreue - Schadenshöhe - Dauer der Tat

  • BayObLG, 20.10.2022 - 203 StRR 317/22

    Bezeichnung subventionserheblicher Tatsachen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2017 - L 2 SF 122/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gutachterkosten - Gutachten über Abrechnung von

  • BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Berücksichtigung von

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 566/15

    Verjährung der Strafverfolgung wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19

    Anordnung der Einziehung von Taterträgen beim Zufluss an eine juristische Person

  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 512/10

    Regelbeispiele der Bestechung und Bestechlichkeit (Gewerbsmäßigkeit;

  • LSG Thüringen, 13.03.2012 - L 6 SF 197/12

    Höhe der Vergütung für ein medizinisches Sachverständigengutachten

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.10.2022 - 12 KLs 105 Js 10145/21

    Strafzumessung im Fall des Betrugs beim Betrieb von Corona-Testcentern

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