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   LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 2-13 S 6/16   

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LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 2-13 S 6/16 (https://dejure.org/2018,15557)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.03.2018 - 2-13 S 6/16 (https://dejure.org/2018,15557)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. März 2018 - 2-13 S 6/16 (https://dejure.org/2018,15557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter haftet gem. § 280 BGB für Verfahrenskosten, auch wenn das Gericht von der Anwenung des § 49 Abs. 2 WEG absieht/ Wohnungseigentümer müssen mit der Einladung alle wesentlichen Informationen mitgeteilt werden

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Anfechtung Sanierungsschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Sanierungsvorhaben müssen Eigentümer regelmäßig vorab informiert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümer: Entscheidung nur mit vollständigen, vorher vorliegenden Informationen! (IMR 2018, 427)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Insofern gilt, dass eine Übersendung von Unterlagen zu einem vorgeschlagenen Beschluss erforderlich ist, wenn für die Beschlussfassung eine eingehende inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Unterlagen von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. dazu BGH, ZWE 2012, 125; Niedenführ, WEG, § 23 Rn. 68; Jennißen/ Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 56; Bärmann/ Merle, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 87).

    Dies wird etwa regelmäßig im Hinblick auf eine Gesamt- und Einzelabrechnung angenommen (vgl. nur BGH, ZWE 2012, 125; Niedenführ § 23 Rn. 68; Jennißen/ Schultzky, WEG, 4. Aufl., § 24 Rn. 56, mit weiteren Beispielen; Bärmann/ Merle, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 87; Kammer ZWE 2017, 48).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Für Erstattungsansprüche für durch das Führen eines Prozesses verursachten Schaden entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Verjährung mit Erlass der nachteiligen gerichtlichen Entscheidung eintritt (vgl. BGH NJW 2002, 1414 [BGH 21.02.2002 - IX ZR 127/00] ; 2000, 1263 [BGH 09.12.1999 - IX ZR 129/99] ; NJW-RR 1998, 742 [BGH 12.02.1998 - IX ZR 190/97] ).

    Ein Schadenseintritt ist erst mit der ersten nachteiligen gerichtlichen Entscheidung gegeben (vgl. nur BGH NJW 2000, 1263 [BGH 09.12.1999 - IX ZR 129/99] ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 27 [OLG Zweibrücken 20.03.2003 - 4 U 35/02] ; OLG Rostock BeckRS 2008, 24755).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGHZ 158, 269 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Kostenentscheidung im Vorprozess um eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO handelte, bei der angesichts des beschränkten Prüfungsumfang des Gerichts die Anwendung des § 49 Abs. 2 WEG ohnehin problematisch ist (vgl. dazu Kammer ZMR 2014, 473; BGH WuM 2016, 704).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Für Erstattungsansprüche für durch das Führen eines Prozesses verursachten Schaden entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Verjährung mit Erlass der nachteiligen gerichtlichen Entscheidung eintritt (vgl. BGH NJW 2002, 1414 [BGH 21.02.2002 - IX ZR 127/00] ; 2000, 1263 [BGH 09.12.1999 - IX ZR 129/99] ; NJW-RR 1998, 742 [BGH 12.02.1998 - IX ZR 190/97] ).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 164/09

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen: Absehen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Denn die Entscheidung, dem Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG die Kosten aufzuerlegen oder hiervon abzusehen, ist nicht der materiellen Rechtskraft fähig, da insoweit nicht über einen prozessualen Anspruch (§ 322 Abs. 1 ZPO) eine Entscheidung ergeht (BGH NZM 2010, 748 [BGH 18.08.2010 - V ZB 164/09] ).
  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Für Erstattungsansprüche für durch das Führen eines Prozesses verursachten Schaden entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Verjährung mit Erlass der nachteiligen gerichtlichen Entscheidung eintritt (vgl. BGH NJW 2002, 1414 [BGH 21.02.2002 - IX ZR 127/00] ; 2000, 1263 [BGH 09.12.1999 - IX ZR 129/99] ; NJW-RR 1998, 742 [BGH 12.02.1998 - IX ZR 190/97] ).
  • OLG Zweibrücken, 20.03.2003 - 4 U 35/02

    Schadensersatz: Zeitpunkt der Schadensentstehung bei fehlerhafter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Ein Schadenseintritt ist erst mit der ersten nachteiligen gerichtlichen Entscheidung gegeben (vgl. nur BGH NJW 2000, 1263 [BGH 09.12.1999 - IX ZR 129/99] ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 27 [OLG Zweibrücken 20.03.2003 - 4 U 35/02] ; OLG Rostock BeckRS 2008, 24755).
  • LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12

    Anfechtungsklage gegen die Wahl einer haftungsbeschränkten UG zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Ein derartiger Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung auf der Basis einer unzureichenden Tatsachengrundlage treffen (vgl. Kammer ZMR 2017, 579; NZM 2014, 439; jew. mwN).
  • LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 6/16
    Soweit die Berufung hierzu unter Hinweis auf eine Entscheidung des LG Berlin (NJW 2009, 2544 [LG Berlin 17.02.2009 - 55 T 34/08 WEG] ) eine andere Ansicht vertritt, so ist dieser Ansicht bereits im Jahre 2010 der Bundesgerichtshof entgegengetreten.
  • OLG Rostock, 22.04.2008 - 1 U 61/08

    Verjährung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Anwaltsvertrages nach

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