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   LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 2-13 S 92/22   

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https://dejure.org/2023,14444
LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 2-13 S 92/22 (https://dejure.org/2023,14444)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.06.2023 - 2-13 S 92/22 (https://dejure.org/2023,14444)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - 2-13 S 92/22 (https://dejure.org/2023,14444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer muss die Zustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum nach § 12 WEG erteilen?

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 9a, 12 Abs. 1
    Passivlegitimation der GdWE bei Klage auf Zustimmung zur Veräußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohneigentums richtet sich gegen Wohnungseigentümergemeinschaft - Anderslautende Teilungserklärung aus dem Jahr 2001 unerheblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung: Die WEG ist zu verklagen, nicht die Miteigentümer! (IMR 2023, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1306
  • NZM 2023, 771
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 23.12.1938 - II 102/38

    1. Wie ist es zu verstehen, wenn nach der Satzung einer Gesellschaft mbH. die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Auch hier stellt sich für die GmbH ein vergleichbares Problem (dazu RGZ 159, 272 - vgl. § 15 Abs. 5 GmbHG), während gem. § 68 Abs. 2 S. 1 AktG die Übertragung von Namensaktien nur an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden werden kann.

    Soweit bei einer GmbH mit personalistischem Zuschnitt (Familiengesellschaft) im Zweifel von der Zustimmung aller anderen Gesellschafter auszugehen sein soll (vgl. RGZ 159, 272, 278 f.; Henssler/Strohn GesR/Verse, 5. Aufl. 2021, GmbHG § 15 Rn. 92 mwN), kann dies nicht auf das WEG-Recht übertragen werden.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Bei der Auslegung der Vereinbarung ist hier zudem zu berücksichtigen, dass die Teilungserklärung aus dem Jahr 2001 und damit aus der Zeit vor der Entscheidung des BGH über die Rechtsfähigkeit der WEG (Beschl. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061 ff.) stammt.
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Durch das Erfordernis der Zustimmung soll daher ein Schutz dagegen erfolgen, dass das Wohnungseigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerbers gerät (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.2012 - V ZB 2/12, NJW 2013, 299, 300, Rn. 13).
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21

    Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Unzuträglichkeiten sind damit auch nicht verbunden, denn wenn die Gemeinschaft keinen Verwalter hat, vertritt der nicht klagende Wohnungseigentümer diese im Wege der kupierten Gesamtvertretung alleine (BGH NJW 2022, 3003).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH unterliegt auch die Zweiergemeinschaft den normalen Verwaltungsregeln des WEG (BGH ZWE 2021, 128).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Ein wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung zu einer Veräußerung von Wohnungseigentum ist gegeben, wenn der vorgesehene Erwerber voraussichtlich keine Gewähr dafür bietet, sich persönlich in die Gemeinschaft einzuordnen, wenn er im Hinblick auf die Verteilung gemeinschaftlicher Lasten wirtschaftliche Bedenken rechtfertigt oder wenn er voraussichtlich durch die Nichterfüllung gemeinschaftsbezogener Pflichten den Gemeinschaftsfrieden nachhaltig stören wird (BGH, Urt. v. 25.09.2020 - V ZR 300/18, NZM 2021, 41, 43 f., Rn. 23).
  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Der Streitwert für den Rechtsstreit war nach § 49 GKG auf EUR 42.000,00 (20 % des Kaufpreises) festzusetzen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.01.2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 f.).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Durch das Erfordernis der Zustimmung soll ein Schutz davor erfolgen, dass Wohnungseigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerbers gerät (BGH, Urt. v. 18.10.2019 - V ZR 188/18, ZWE 2020, 188, 189, Rn. 13).
  • AG Heidelberg, 19.03.2021 - 45 C 2/21

    Passivlegitimation bei Klage auf Nachweis der Verwaltereigenschaft durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22
    Nach anderer Ansicht ist die Klage auf Erteilung der Zustimmung gegen den zu richten, von dessen Zustimmung die Veräußerung nach der Gemeinschaftsordnung abhängt; die Klage ist danach gegen den Verwalter oder gegen die Wohnungseigentümer individuell zu richten (vgl. Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 12 Rn. 71; Bärmann/Pick/Emmerich WEG § 12 Rn. 36; AG Heidelberg, Beschl. v. 19.03.2021 - 45 C 2/21, ZWE 2021, 269 ff.).
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