Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 2-13 S 79/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2744
LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 2-13 S 79/22 (https://dejure.org/2023,2744)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.02.2023 - 2-13 S 79/22 (https://dejure.org/2023,2744)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 2-13 S 79/22 (https://dejure.org/2023,2744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,2744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über Jahresabrechnung ist teilnichtig/ Freiwillige Zahlungen sind in der Abrechnung mit 0,00 EUR auszuweisen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Absenkungsbeschlüsse isoliert anfechtbar?

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Keine Genehmigung der Jahresabrechnung nach neuem Recht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Isolierte Anfechtung des "Absenkungsbeschlusses"? (IMR 2023, 156)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Genehmigung der Jahresabrechnung" und "Ermächtigung" eines Einzelnen = nichtig? (IMR 2023, 198)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1594
  • NZM 2023, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2022 - 13 T 15/22

    Ein Beschluss, mit welchem nach der WEG-Reform 2020 weiterhin "der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Nach Auffassung der Kammer dürfte im Grundsatz mehr dafür sprechen, dass ein derartiger Beschluss insoweit teilnichtig ist, als er bei objektiv-normativer Betrachtung über die Anpassung der Vorschüsse und die Anforderung von Nachschüssen hinausgeht, indem durch die "Genehmigung der Abrechnung" auch das Rechenwerk als solches beschlossen wird (vgl. Kammer ZWE 2022, 286 Rn. 7).

    Zumindest für diesen "Beschlusskern" ist eine Beschlusskompetenz nicht entfallen, so dass soweit dies möglich ist, er "herauszuschälen" ist (näher Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 10 Rn. 31), was insbesondere dazu führt, dass es dann bei der Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers verbleibt (Kammer ZWE 2022, 286).

  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Hinsichtlich der Einzelwerte folgt die Kammer der nicht angegriffenen Festsetzung durch das Amtsgericht, lediglich den Streitwert für die Anfechtung der Abrechnung bemisst die Kammer mit dem Gesamtbetrag der Abrechnung von 5.428,57 Euro (Kammer ZMR 2022, 914; LG Frankfurt aM ZMR 2022, 398; LG Düsseldorf ZMR 2022, 990; LG Köln ZMR 2022, 739).
  • LG Frankfurt/Main, 10.05.2022 - 13 T 26/22

    Auch 2er-WEG hat Anspruch auf einen Verwalter!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Angesichts der im neuen Recht äußerst beschränkten Handlungsfähigkeit einer verwalterlosen Gemeinschaft, dürfte die Bestellung eines bereiten Eigentümers zum Verwalter auch sachgerecht sein, wenn sich ein Fremdverwalter angesichts der Größe oder der Zerstrittenheit der Eigentümer nicht findet (vgl. Kammer ZWE 2022, 265).
  • LG Frankfurt/Main, 08.08.2022 - 13 S 35/22

    Streitwert der Anfechtungsklage: Alte BGH-Rechtsprechung weiterhin maßgeblich

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Hinsichtlich der Einzelwerte folgt die Kammer der nicht angegriffenen Festsetzung durch das Amtsgericht, lediglich den Streitwert für die Anfechtung der Abrechnung bemisst die Kammer mit dem Gesamtbetrag der Abrechnung von 5.428,57 Euro (Kammer ZMR 2022, 914; LG Frankfurt aM ZMR 2022, 398; LG Düsseldorf ZMR 2022, 990; LG Köln ZMR 2022, 739).
  • LG Köln, 13.06.2022 - 29 T 44/22

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Hinsichtlich der Einzelwerte folgt die Kammer der nicht angegriffenen Festsetzung durch das Amtsgericht, lediglich den Streitwert für die Anfechtung der Abrechnung bemisst die Kammer mit dem Gesamtbetrag der Abrechnung von 5.428,57 Euro (Kammer ZMR 2022, 914; LG Frankfurt aM ZMR 2022, 398; LG Düsseldorf ZMR 2022, 990; LG Köln ZMR 2022, 739).
  • OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22

    Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Eine gestaffelte Wertfestsetzung im Hinblick auf die Teilerledigung ist, entgegen der Auffassung des Amtsgerichts, nicht statthaft, da sich dies auf die Gerichtkosten nicht auswirkt und diese sich nach dem Ausgangswert richten (allg. Auffassung; vgl. nur OLG München NJW-RR 2022, 719; BeckOK ZPO/Jaspersen, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 104 Rn. 26).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Damals war aber die Abrechnungsspitze, die inhaltlich der heutige Beschlussgegenstand des § 28 Abs. 2 WEG ist, bereits zentraler Beschlussgegenstand (BGH ZWE 2012, 373; st. Rspr.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.02.2022 - 980a C 29/21

    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Genehmigung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Allerdings wird in der amtsgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend bei einer derartigen Beschlussfassung von einer fehlenden Beschlusskompetenz ausgegangen (AG Mettmann ZMR 2021, 687, AG Hamburg-St. Georg ZWE 2022, 333; ZMR 2022, 833; ebenso BeckOK BGB/Hügel, 63. Ed. 1.8.2022, WEG § 28 Rn. 2; MüKoBGB/Skauradszun § 28 Rn. 65).
  • LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22

    Anfechtungsklage gegen wen? Gasheizung statt Ölheizung noch möglich?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2023 - 13 S 79/22
    Demgegenüber wird andererseits eine Auslegung eines derartigen Beschlusses dahingehend für möglich gehalten, dass mit diesem Beschluss trotz des Wortlautes nur die Anpassung der Vorschüsse bzw. die Nachschüsse beschlossen werde (LG Berlin GE 2022, 1011; unklar LG München ZWE 2022, 362).
  • BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23

    Genehmigung des Wirtschaftsplans meint nur Festlegen der Vorschüsse!

    Ein solcher Beschluss könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er sich trotz des Wortlauts (nur) auf die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen beschränke (vgl. LG Frankfurt a.M. ZWE 2022, 286 Rn. 8, iE aber offen gelassen; MüKoBGB/Skauradszun, 9. Aufl., § 28 WEG Rn. 5; BeckOK BGB/Hügel [1.8.2023], § 28 WEG Rn. 2; im Ausgangspunkt auch Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kapitel 10 Rn. 31 mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Umdeutung; vgl. für Beschlussfassungen über die Jahresabrechnung auch LG Frankfurt a.M., NZM 2023, 425 Rn. 15 ff.; LG Köln, ZMR 2023, 396 Rn. 23; AG Hamburg-St. Georg, ZWE 2022, 333 Rn. 17 f.; BeckOGK/G. Herrmann, WEG [1.6.2023], § 28 Rn. 230).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Ein solcher Beschluss könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er sich trotz des Wortlauts (nur) auf die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen beschränke (vgl. LG Frankfurt a.?M. ZWE 2022, 286 = BeckRS 2022, 10153 Rn. 8, im Ergebnis aber offen gelassen; MüKoBGB/Skauradszun, 9. Aufl., WEG § 28 Rn. 5; BeckOK?BGB/Hügel, 1.8.2023, WEG § 28 Rn. 2; im Ausgangspunkt auch Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, 2021, Kap. 10 Rn. 31 mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Umdeutung; vgl. für Beschlussfassungen über die Jahresabrechnung auch LG Frankfurt a.?M. NZM 2023, 425 Rn. 15?ff.; LG Köln ZMR 2023, 396 Rn. 23 = BeckRS 2022, 49737; AG Hamburg-St. Georg ZWE 2022, 333 = BeckRS 2022, 6444 Rn. 17?f.; BeckOGK WEG/G. Herrmann, 1.6.2023, WEG § 28 Rn. 230).
  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 14/22

    Gemeinschaft kann einzelnen Eigentümer "rückermächtigen"

    Es handelt sich insoweit auch um keinen Fall der Vertretung des Verbandes durch einzelne Eigentümer, was in der Tat der Beschlussfassung entzogen ist (dazu Kammer, Urteil vom 16.02.2023 - 2-13 S 79/22, BeckRS 2023, 2255).
  • AG Backnang, 29.11.2023 - 4 C 333/23

    Jahresabrechnung genehmigt: Auslegung kann dennoch deren Ordnungsmäßigkeit

    Hierzu besteht eine Beschlusskompetenz nicht (vgl. zur Jahresabrechnung LG Frankfurt a.M. NZM 2023, 425 Rn. 19, beck-online).
  • AG Hamburg-St. Georg, 20.03.2023 - 980b C 2/23

    Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen: Wie bestimmt sich das Gesamtinteresse?

    Das erkennende Gericht folgt der weit überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, wonach auch nach dem In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 bei der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen i.S.v. § 28 Abs. 2 WEG - wie sie hier der Sache nach in Rede stehen - für die Bemessung des Gesamtinteresses weiterhin auf den Nennbetrag der (gesamten) Jahresabrechnung abzustellen ist (so etwa auch LG Frankfurt/Main, Urt. v. 16.2.2023 - 2-13 S 79/22, BeckRS 2023, 2255, Rn. 52; MDR 2022, 1472 = ZMR 2022, 914; ZMR 2022, 398; LG Düsseldorf, ZWE 2023, 100, 101, Rn. 9 = ZMR 2022, 990; LG Köln, ZMR 2022, 739; dogmatisch ebenso für die bloße Teilanfechtung LG München, ZWE 2022, 362, 368 = ZMR 2022, 817; Agatsy, in: Skauradszun/Elzer/Hinz/Riecke, Die WEG-Reform 2020, 2021, § 10, Rn. 16 (S. 338)).
  • AG Mülheim/Ruhr, 13.02.2024 - 23 C 1145/23

    Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG

    Frankfurt a. M., Urt. v. 16.2.2023 - 2-13 S 79/22, ZWE 2023, 272, beck-online).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.07.2023 - 980b C 23/22

    Verlängerung eines Verwaltervertrages

    Es verbleibt auch keinerlei Anhaltspunkt, um den Beschluss " im Kern " im Hinblick auf die sich aus ihm ergebenen Zahlungspflichten aufrechtzuerhalten (s. auch LG Frankfurt/Main, NZM 2023, 425).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht