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   LG Frankfurt/Main, 18.02.2020 - 2-13 S 140/19, 1 C 205/19 (14)   

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https://dejure.org/2020,8371
LG Frankfurt/Main, 18.02.2020 - 2-13 S 140/19, 1 C 205/19 (14) (https://dejure.org/2020,8371)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.02.2020 - 2-13 S 140/19, 1 C 205/19 (14) (https://dejure.org/2020,8371)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 2-13 S 140/19, 1 C 205/19 (14) (https://dejure.org/2020,8371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Beschlussanfechtungsverfahren bei Beschlüssen über gemeinsames Bruchteilseigentum

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Anfechtung eines Beschlusses von WEG-Miteigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitigkeiten zwischen Bruchteilseigentümern sind keine Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WEG-Beschlussanfechtungsverfahren gegen Beschlüsse von Bruchteilseigentümern?

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 34 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Beschlüsse über Verwaltung gemeinsamen Bruchteilseigentums

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Beschlussanfechtungsverfahren gegen Beschlüsse von Miteigentümern einer Wohnung über Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung - Kein Vorliegen einer Wohnungseigentumssache nach § 43 WEG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein WEG-Beschlussanfechtungsverfahren gegen Beschlüsse von Bruchteilseigentümern! (IMR 2020, 307)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 532
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.09.1994 - 2Z AR 42/94

    Streitigkeiten der Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Teileigentum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2020 - 13 S 140/19
    Bereits zur damaligen Rechtslage hat das BayObLG entschieden, dass für Entscheidungen über Streitigkeiten der Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft in Bezug auf das ihr gehörende Teileigentum die Prozessgerichte (in Abgrenzung zu den WEG-Gerichten) zuständig sind (BayObLG, Beschluß vom 16-09-1994 - 2Z AR 42/94 = NJW-RR 1995, 588, 589; s.a. Bärmann/Pick/Bärmann/Pick, 19. Aufl. 2010, WEG § 43 Rn. 2).

    Anfechtbar sind Beschlüsse der Bruchteilsgemeinschaft hingegen nicht (so ausdrücklich BayObLG, Beschluß vom 16-09-1994 - 2Z AR 42/94 = NJW-RR 1995, 588, 589; MüKoBGB/Karsten Schmidt, 7. Aufl. 2017, BGB § 745 Rn. 33 mwN).

  • BGH, 26.04.2010 - II ZR 159/09

    Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2020 - 13 S 140/19
    Denn streiten Miteigentümer im Zuge der Verwaltung und Benutzung eines Sondereigentums über die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit von Beschlüssen, steht ihnen bereits die Feststellungsklage offen (von der Möglichkeit der Erhebung einer Feststellungsklage implizit ausgehen BGH, Urteil vom 14-11-1994 - II ZR 209/93 = NJW-RR 1995, 267, 268; ausdrücklich die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit von Beschlüssen bejahend BGH, Hinweisbeschluss vom 26.4. 2010 - II ZR 159/09 = NJW-RR 2010, 1312, 1313 Rn. 7; zustimmend MüKoBGB/Karsten Schmidt, 7. Aufl. 2017, BGB § 745 Rn. 33).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2020 - 13 S 140/19
    Die vorliegenden Streitigkeiten innerhalb der Bruchteilsgemeinschaft betreffen alleine die interne Verwaltung des Bruchteilssondereigentums, so dass insoweit - anders als der Bundesgerichtshof dies für Benutzungsregelungen von im Bruchteilssondereigentum stehenden Doppelstockgaragen entschieden hat (BGH NJW 2014, 1879) - von Vorneherein eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht eröffnet ist.
  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 209/93

    Verlangen Aufhebung der Gemeinschaft wegen eines Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2020 - 13 S 140/19
    Denn streiten Miteigentümer im Zuge der Verwaltung und Benutzung eines Sondereigentums über die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit von Beschlüssen, steht ihnen bereits die Feststellungsklage offen (von der Möglichkeit der Erhebung einer Feststellungsklage implizit ausgehen BGH, Urteil vom 14-11-1994 - II ZR 209/93 = NJW-RR 1995, 267, 268; ausdrücklich die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit von Beschlüssen bejahend BGH, Hinweisbeschluss vom 26.4. 2010 - II ZR 159/09 = NJW-RR 2010, 1312, 1313 Rn. 7; zustimmend MüKoBGB/Karsten Schmidt, 7. Aufl. 2017, BGB § 745 Rn. 33).
  • BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.02.2020 - 13 S 140/19
    Denn für die Zuständigkeit nach § 72 Abs. 2 GVG ist entscheidend, ob es sich materiell-rechtlich um eine Wohnungseigentumssache nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG handelt oder nicht (vgl. BGH Grundeigentum 2011, 1317).
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