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   LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 2-09 S 71/17   

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https://dejure.org/2018,42985
LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 2-09 S 71/17 (https://dejure.org/2018,42985)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.10.2018 - 2-09 S 71/17 (https://dejure.org/2018,42985)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 2-09 S 71/17 (https://dejure.org/2018,42985)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für Weisungen an den Verwalter über das Verhalten im Anfechtungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann begrenzt über prozessuale Erklärungen in einem Anfechtungsverfahren beschließen

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümer können dem Verwalter Prozessanweisungen geben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung (IMR 2020, 1019)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümer können dem WEG-Verwalter Prozessanweisungen (im Anfechtungsprozess) geben (IMR 2020, 1018)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Denn bereits in der Entscheidung, mit welcher der BGH die gesetzliche Vertretungsmacht des Verwalters entwickelte, hat er zugleich darauf hingewiesen, dass den Wohnungseigentümern die Möglichkeit verbleibt, eine Eigentümerversammlung einzuberufen und dem Verwalter Weisungen zu erteilen ( BGH ZWE 2013, 368 Rn. 15).

    Dies hat auch der BGH nie bezweifelt und es zugelassen, dass einzelne Wohnungseigentümer sich selbst vertreten oder individuell einen Anwalt bestellen ( BGH ZWE 2013, 368 Rn. 15).

    Zudem sind alle Wohnungseigentümer berechtigt, im Prozess selbst aufzutreten, eigene Prozessbevollmächtigten zu bestellen und selbständig Prozesshandlungen vorzunehmen ( BGH v. 5.7.2013 - V ZR 241/12, MDR 2013, 1212 = MietRB 2013, 264 ff. = NJW 2013, 3098, 3099).

  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist ( OLG München , NZM 2006, 934; Bärmann/Merle , WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 76 ff.).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen, so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann ( OLG München, NZM 2006, 934; LG Karlsruhe , Urteil vom 11. Mai 2010 - 11 S 9/08 -, Rn. 52 - 53, juris).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG , ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713; LG Nürnberg-Fürth , ZWE 2010, 233).
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Und es hätte den Klägern zumindest auch freigestanden, eine Fortsetzung des Anfechtungsverfahrens mit dem Az. 21 C 1097/14 (14) durch Antrag auf Terminsanberaumung zu stellen mit der Behauptung, der Vergleich sei unwirksam (vgl. dazu BGH , Urteil vom 22. Dezember 1982 - V ZR 89/80 -, BGHZ 86, 184-190, Rn. 11).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG , ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713; LG Nürnberg-Fürth , ZWE 2010, 233).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.09.2015 - 73 C 17/15

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Nichtigkeit von Beschlüssen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Mit Blick darauf, dass sich bei Anfechtungsklagen häufig die Klage alleine gegen einen Teil der Wohnungseigentümer richtet, sind in der Instanzrechtsprechung bereits vereinzelt Bedenken an einer Beschlusskompetenz für das Verhalten im Anfechtungsprozess geäußert worden (so AG Erfurt, ZMR 2014, 152 = BeckRS 2014, 03054; AG Charlottenburg, ZfIR 2016, 37 = BeckRS 2015, 19584).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG , ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713; LG Nürnberg-Fürth , ZWE 2010, 233).
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Auch muss der Inhalt des beabsichtigten Beschlusses nicht bereits mitgeteilt werden ( OLG Zelle , ZWE 2002, 474).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen, so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann ( OLG München, NZM 2006, 934; LG Karlsruhe , Urteil vom 11. Mai 2010 - 11 S 9/08 -, Rn. 52 - 53, juris).
  • AG Erfurt, 19.09.2013 - 2 C (WEG) 46/12

    Fehlende Beschlusskompetenz über Einlegung des Rechtsmittels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
    Mit Blick darauf, dass sich bei Anfechtungsklagen häufig die Klage alleine gegen einen Teil der Wohnungseigentümer richtet, sind in der Instanzrechtsprechung bereits vereinzelt Bedenken an einer Beschlusskompetenz für das Verhalten im Anfechtungsprozess geäußert worden (so AG Erfurt, ZMR 2014, 152 = BeckRS 2014, 03054; AG Charlottenburg, ZfIR 2016, 37 = BeckRS 2015, 19584).
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