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   LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 2-20 O 51/21   

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https://dejure.org/2021,64135
LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 2-20 O 51/21 (https://dejure.org/2021,64135)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.12.2021 - 2-20 O 51/21 (https://dejure.org/2021,64135)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Dezember 2021 - 2-20 O 51/21 (https://dejure.org/2021,64135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 ZPO, § 3 MaBV, § 641 BGB

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag - Abnahme mit Sachverständigem - Mängelaufnahme in Gutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 28.07.2020 - VI ZR 300/18

    Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Die Folge ist im Rahmen der konkreten Behauptungslast, dass die Klägerin ein gleich "konkretes / detailreiches" Niveau der maßgeblichen Tatsachen behaupten muss, um der Geständnisfiktion von § 138 III ZPO zu entgehen (BGH NJW-RR 2020, 1320; Zöller/ Greger , 34. Aufl. 2022, § 138 ZPO, Rn. 8 f.; MüKo-ZPO/ Prütting , 6. Aufl. 2020, § 286 ZPO, Rn. 106).

    Der BGH verlangt zwar nicht, dass die Gegenpartei einem mit Expertenwissen unterlegten Vortrag nicht mit ebenso fachkundiger Entkräftung entgegentreten muss (BGH NJW-RR 2020, 1320), gleichwohl ist zu verlangen, dass die Gegenpartei - hier die Klägerin - konkret darlegt, weshalb sie von einer Sanierbarkeit des Fensters ohne Austausch ausgehe; dies hat sie nicht getan.

  • OLG Hamburg, 28.09.2018 - 11 U 128/17

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis in Bezug auf eine unzureichende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Da ein Fenster, welches auszutauschen ist, weil sichtbare Einbrände im Glas vorhanden sind, nicht den mit dem Vertrag verfolgten Zweck - der Herstellung eines mangelfreien Werks - nicht erreicht und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. dazu im Allgemeinen OLG Hamburg NJW-RR 2019, 336, 339 f.).

    Auch Auffälligkeiten / optische Verunstaltungen an einem Werk können einen Mangel darstellen (OLG Hamburg NJW-RR 2019, 336, 339 f.; OLG Köln ZfBR 2002, 256; Dauner-Lieb/Langen/ Langen/Raab , 4. Aufl. 2021, § 633, Rn. 36); wobei das Gericht an dieser Stelle hervorheben möchte, dass es sich vorliegend um die Frage der Fälligkeit der Vergütung aus dem Vertrag handelt und nicht um etwaige Gewährleistungsrechte im Rahmen von § 634 BGB - gleichwohl sind die Wertungen zur Bestimmung des Begriffs der wesentlichen Mangelhaftigkeit aus § 633 BGB heranzuziehen, da der Vertrag hierzu keine gesonderten Angaben enthält, wann von einer (wesentlichen) Mangelhaftigkeit auszugehen ist.

  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 17 U 88/02

    Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Unabhängig von der Funktionalität dürfte in diesem Fall ein wesentlicher Mangel aufgrund der optischen Gestaltung vorliegen, wenn der Besteller eine "Fassade wie sonst üblich" wünschte (inzidenter nimmt dies z. B. auch das OLG Hamm NJW-RR 2003, 965 an, welches die Frage, ob ein optischer Mangel abstrakt wesentlich sein kann, stillschweigend wohl voraussetzt und nur im konkreten Fall verneinte).

    Das Gericht verkennt nicht, dass die Rechtsprechung annimmt, dass ein lediglich optischer Mangel eines Werks der Abnahmefähigkeit nicht entgegensteht, wenn der Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt (OLG Hamm NJW-RR 2003, 965; so wohl auch MüKo-BGB/ Busche , 8. Aufl. 2020, § 640, Rn. 63; Kleine-Möller/Merl/Glöckner/ Merl/Hummel , Handbuch Baurecht, 6. Aufl. 2019, § 14, Rn. 206).

  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Unwesentlich ist demgegenüber ein Mangel oder eine fehlende Restleistung, wenn es dem Besteller zumutbar ist, die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung anzunehmen und das Interesse des Bestellers an einer Beseitigung verbliebener Mängel vor Abnahme im Einzelfall nicht schützenswert erscheint (BGH NJW 1996, 1280; OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 957) - z. B. bei geringfügigen, vernachlässigbaren Mängeln.

    Maßgebend für die Beurteilung sind hierbei Art und Umfang der noch ausstehenden Restleistungen und der vorhandenen Mängel sowie ihre konkreten Auswirkungen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 957).

  • OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18

    Übergabe nur nach Abnahme und Zahlung: Klausel unwirksam!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Was vereinbart ist, ergibt sich durch Auslegung des Vertrags als sinnvolles Ganzes (OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 91 [juris]).

    Dies hat regelmäßig einen hohen Indizwert dafür, dass die Parteien den Sinngehalt der jeweiligen MaBV-Regelung zum konkreten Vertragsgegenstand machen möchten (vgl. z. B. OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 84 [juris], welches diese Frage gar nicht erst aufwirft und die Maßgeblichkeit der MaBV stillschweigend annimmt; vergleichbar ist auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15), wobei gleichwohl der Vertragstext noch Anhaltspunkte dafür beinhalten kann, dass eben nicht nur § 3 II MaBV maßgeblich ist.

  • LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 7 O 115/15

    Unwirksame Vereinbarung betreffend die Fälligkeit der sog. Fertigstellungsrate

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Dies hat regelmäßig einen hohen Indizwert dafür, dass die Parteien den Sinngehalt der jeweiligen MaBV-Regelung zum konkreten Vertragsgegenstand machen möchten (vgl. z. B. OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 84 [juris], welches diese Frage gar nicht erst aufwirft und die Maßgeblichkeit der MaBV stillschweigend annimmt; vergleichbar ist auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15), wobei gleichwohl der Vertragstext noch Anhaltspunkte dafür beinhalten kann, dass eben nicht nur § 3 II MaBV maßgeblich ist.

    Insoweit liegt eine "vollständige Fertigstellung" daher nicht vor, wenn noch eine Mangelhaftigkeit besteht, die nicht lediglich belanglos ist, sodass die Geltendmachung des Mangels die Grenze von § 242 BGB erreichen würde (KG Berlin BeckRS 2019, 16527 und OLG Hamm BeckRS 2008, 10111; wohl noch strenger BGH NJW 2012, 56 Rn. 23, welches das OLG München BeckRS 2011, 26173 in dem Aspekt zur Fertigstellungsrate bestätigt; die Mängel, die das OLG München feststellte sind als nicht wesentlich einzustufen; ähnlich auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15, Rn. 72; LG Heidelberg, Urt. v. 28.03.2014 - 3 O 309/13, Rn. 22; wohl auch OLG Celle BauR 2018, 851 - keine vollständige Fertigstellung, wenn Mängel feststellbar sind; OLG Hamm DNotZ 1994, 870).

  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09

    Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Insoweit liegt eine "vollständige Fertigstellung" daher nicht vor, wenn noch eine Mangelhaftigkeit besteht, die nicht lediglich belanglos ist, sodass die Geltendmachung des Mangels die Grenze von § 242 BGB erreichen würde (KG Berlin BeckRS 2019, 16527 und OLG Hamm BeckRS 2008, 10111; wohl noch strenger BGH NJW 2012, 56 Rn. 23, welches das OLG München BeckRS 2011, 26173 in dem Aspekt zur Fertigstellungsrate bestätigt; die Mängel, die das OLG München feststellte sind als nicht wesentlich einzustufen; ähnlich auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15, Rn. 72; LG Heidelberg, Urt. v. 28.03.2014 - 3 O 309/13, Rn. 22; wohl auch OLG Celle BauR 2018, 851 - keine vollständige Fertigstellung, wenn Mängel feststellbar sind; OLG Hamm DNotZ 1994, 870).

    Das Gericht vertritt insoweit die Auffassung, dass die Abnahmereife (und damit die Beseitigung der wesentlichen Mängel) nicht vorliegen muss (so aber wohl OLG Schleswig NZBau 2020, 376, 379; OLG München, Beschl. v. 11.03.2020 - 28 U 4568/19 Bau; OLG Düsseldorf BauR 2003, 93; wohl inzidenter auch BGH NZBau 2012, 34 und NJW 2010, 1284; Karczewski , NZBau 2018, 328).

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Gebotene Hinweise können insbesondere dann entfallen, wenn die betroffene Partei (hier die Klägerin) von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten hat und auf diese erkennbar auch eingegangen ist (vgl. BGH NJW 2013, 1733 Rn. 17; NJW-RR 2010, 70 Rn. 6; BeckRS 2010, 20762 Rn. 4; 2009, 28207 Rn. 5; NJW-RR 2008, 581 Rn. 2; NJW 2007, 759 Rn. 19).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Gebotene Hinweise können insbesondere dann entfallen, wenn die betroffene Partei (hier die Klägerin) von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten hat und auf diese erkennbar auch eingegangen ist (vgl. BGH NJW 2013, 1733 Rn. 17; NJW-RR 2010, 70 Rn. 6; BeckRS 2010, 20762 Rn. 4; 2009, 28207 Rn. 5; NJW-RR 2008, 581 Rn. 2; NJW 2007, 759 Rn. 19).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Gebotene Hinweise können insbesondere dann entfallen, wenn die betroffene Partei (hier die Klägerin) von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten hat und auf diese erkennbar auch eingegangen ist (vgl. BGH NJW 2013, 1733 Rn. 17; NJW-RR 2010, 70 Rn. 6; BeckRS 2010, 20762 Rn. 4; 2009, 28207 Rn. 5; NJW-RR 2008, 581 Rn. 2; NJW 2007, 759 Rn. 19).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

  • OLG Nürnberg, 17.05.2021 - 13 U 365/21

    Klage unmittelbar auf Werklohnzahlung bei Abnahmereife möglich

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

  • LG München I, 23.06.2016 - 11 O 10314/16

    AGB-Kontrolle eines Bauträgervertrages zur Übergabeverpflichtung im Rahmen einer

  • BGH, 17.08.2010 - I ZR 153/08

    Anhörungsrüge: Grenzen der Hinweispflicht des Gerichts bei mangelnder

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 3 U 21/01

    Baurecht: Verlegung nicht farbbeständiger Betonsteine als Werkmangel

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2011 - 23 U 87/09

    Rückforderung überhöhter Raten in einem Bauträgervertrag

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

  • AG Köln, 30.07.1986 - 203 C 550/85

    Haftung des Vermieters für Wasserschäden im Keller aufgrund eines fehlenden

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

  • BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18

    Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

  • LG Heidelberg, 28.03.2014 - 3 O 309/13

    Bauträgervertrag über eine zu errichtende Eigentumswohnung: Auslegung einer

  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07

    Vollständige Fertigstellung eines Bauwerkes als Fälligkeitsvoraussetzung der

  • KG, 07.05.2019 - 21 U 139/18

    Rücktritt vom Bauträgervertrag: Fristsetzung mit Zuvielforderung; Unerheblichkeit

  • OLG München, 11.03.2020 - 28 U 4568/19

    Berufung, Mangel, Gutachten, Technik, Sondereigentum, Hinweis, Anlage,

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02

    Fälligkeit der Vergütung beim Bauträgervertrag

  • OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92

    Was heißt "Vollständige Fertigstellung"?

  • OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04

    Bauträgervertrag: Ausschluss eines Rückzahlungsanspruchs gegen den Bauträger

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2000 - 1 U 702/99

    Fälligkeit von Raten eines Bauträgervertrages

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