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   LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 2-13 S 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11111
LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 2-13 S 15/22 (https://dejure.org/2023,11111)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.2023 - 2-13 S 15/22 (https://dejure.org/2023,11111)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. März 2023 - 2-13 S 15/22 (https://dejure.org/2023,11111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer lönnen im Einzelfall Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Fenster) dem Sondereigentümer der Wohnung allein auferlegen; § 16 Abs. 2 WEG

  • mietrechtsiegen.de

    Kostenverteilungsschlüssel WEG - Abänderung muss Gleichbehandlungsgebot beachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels muss Gleichbehandlungsgebot beachten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenverteilung bei Dachflächenfenstern im Wohnungseigentumsrecht nach § 16 WEG ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fensteraustausch: WEG kann die Kostenverteilung ändern - Vergleichbare, in Zukunft auftretende Fälle muss sie dann allerdings genauso behandeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschluss über Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bedarf keiner Regelung zur künftigen Gleichbehandlung identischer Fälle - Beschluss über Kostenverteilung muss Gleichbehandlungsgrundsatz wahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels muss Gleichbehandlungsgebot beachten (IMR 2023, 332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1038
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.2020 - V ZR 282/19

    Wohnungseigentum: Neuregelung des Kostenverteilungsmaßstabes durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 15/22
    Wie der Bundesgerichtshof bereits zum alten Recht entschieden hat, dürfen die Wohnungseigentümer jeden Maßstab wählen, der interessengerecht ist, wobei insoweit nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden dürfen, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast der anderen Wohnungseigentümer auswirkt, so dass sowohl das "ob" als auch das "wie" der Änderung lediglich nicht willkürlich sein dürfen (BGH NZM 2021, 481).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 15/22
    Zutreffend ist allerdings, dass der Bundesgerichtshof zum alten Recht diese Auffassung vertreten hat (BGH ZWE 2010, 362) und damit auf der Basis des bis dahin geltenden § 16 Abs. 4 WEG alte Fassung Kostenänderungsbeschlüsse in der Praxis weitgehend unmöglich waren (zur Kritik vgl. nur Häublein ZWE 2013, 160).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 3 Wx 79/05

    Zur Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 15/22
    Insoweit unterscheidet sich der Fall deutlich von dem in der Berufung angeführten Fundstellen, die sich damit befassen, ob inzident - wie nicht - in einer Jahresabrechnung oder einem Wirtschaftsplan eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels erfolgen kann (OLG Düsseldorf ZMR 2005, 895).
  • BGH, 22.03.2024 - V ZR 87/23

    Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZWE 2023, 364 ff. veröffentlicht ist, entspricht der von der Beschlusskompetenz gedeckte Beschluss über die Kostenverteilung ordnungsmäßiger Verwaltung.
  • AG Hamburg-St. Georg, 21.07.2023 - 980b C 4/23

    Anforderung an Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Die Wohnungseigentümer können demnach jeden Maßstab wählen, der interessengerecht und nicht willkürlich ist, wobei insoweit nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden dürfen, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast der anderen Wohnungseigentümer auswirkt (vgl. LG Frankfurt a. M. Urt. v. 30.3.2023 - 13 S 15/22, BeckRS 2023, 10679 Rn. 11) .
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