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   LG Freiburg, 27.12.2023 - 4 T 23/23   

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https://dejure.org/2023,43520
LG Freiburg, 27.12.2023 - 4 T 23/23 (https://dejure.org/2023,43520)
LG Freiburg, Entscheidung vom 27.12.2023 - 4 T 23/23 (https://dejure.org/2023,43520)
LG Freiburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2023 - 4 T 23/23 (https://dejure.org/2023,43520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1821 BGB, § 1833 Abs 1 BGB, § 1833 Abs 3 Nr 4 BGB
    Betreuungsgerichtliche Genehmigung des Verkaufes einer Eigentumswohnung gegen den Willen des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung des Verkaufes einer Eigentumswohnung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung betreffend den Verkauf der Eigentumswohnung eines zu Betreuenden nebst Teileigentum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus LG Freiburg, 27.12.2023 - 4 T 23/23
    Erforderlich ist nach der - vom Gesetzgeber ausdrücklich in Bezug genommenen (vgl. BT-Drs. 19/24445, 252 f.) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur früheren Rechtslage jedoch, dass die Wünsche Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Betreuten sind; das ist nicht der Fall, soweit die Wünsche sich als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen erklären lassen, die der Betreute angestellt hat, um über diese Vorstufe sein eigentliches - weitergehendes - Ziel zu erreichen (BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116, juris Rn. 21).

    Die Regelung des § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB soll an den bereits zuvor in der Rechtsprechung anerkannten Maßstäben festhalten, wonach einem Wunsch des Betreuten nur dann nicht Folge zu leisten ist, wenn dessen Erfüllung höherrangige Rechtsgüter des Betreuten gefährden oder seine gesamte Lebens- und Versorgungssituation erheblich verschlechtern würde (vgl. BT-Drs. 19/24445, 252 f. unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 22.07.2009 - XII ZR 77/06).

  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 150/19

    Einschränkungen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung: Begriff der

    Auszug aus LG Freiburg, 27.12.2023 - 4 T 23/23
    Eine unerhebliche Gefahr genügt in keinem Fall (vgl. BT-Drs. 19/24445, 252; BeckOK BGB/Müller-Engels, 68. Ed. 1.11.2023, BGB § 1821 Rn. 19), d.h. selbst dann nicht, wenn die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines - nicht erheblichen - Schadens hoch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.2022 - XII ZB 150/19, juris Rn. 22).

    Im Übrigen werden in Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof zu § 1666 BGB entwickelten Maßstäbe an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sein, je schwerer der drohende Schaden wiegt (BGH, Beschluss vom 21.09.2022 - XII ZB 150/19, juris Rn. 21; vgl. im Ergebnis ähnlich HK zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht/Bauer, 146. Lieferung, 11/2023, § 1821 BGB nF Rn. 89; ferner Bienwald/Reinfarth, Betreuungsrecht, 7. Aufl. 2023, § 1844 BGB Rn. 15).

  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei

    Auszug aus LG Freiburg, 27.12.2023 - 4 T 23/23
    In einem derartigen Fall von selbstschädigenden Wünschen des Betroffenen gebietet es der Erwachsenenschutz, dass ein Betreuer von den geäußerten Wünschen abweicht (vgl. BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - XII ZB 303/22, juris Rn. 18).
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