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   LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20   

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https://dejure.org/2021,13773
LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20 (https://dejure.org/2021,13773)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2021 - 318 O 27/20 (https://dejure.org/2021,13773)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2021 - 318 O 27/20 (https://dejure.org/2021,13773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 346 Abs 1 BGB, § 357 Abs 1 S 1 BGB, § 492 Abs 2 BGB, Art 247 § 9 Abs 1 S 1 BGBEG, Art 247 § 9 Abs 1 S 3 BGBEG
    Widerrufsrecht bei zusätzlichen vertraglichen Widerrufsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehensverträge der Haspa eröffnen Widerrufsmöglichkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Die Klägerin ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 22.11.2016 (Az.: XI ZR 434/15) der Auffassung, dass sie den Vertrag noch wirksam widerrufen konnte, da ihr in der Vertragsurkunde nicht sämtliche Pflichtangaben mitgeteilt worden seien.

    Vorliegend stand der Klägerin zum Zeitpunkt ihrer Widerrufserklärung mit Schreiben vom 01.10.2019 noch ein Widerrufsrecht zu, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als für die Beklagte zuständige Aufsichtsbehörde nicht im Vertrag benannt ist, obwohl es sich hierbei nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen um eine Pflichtangabe handelt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, Rn. 23 ff.).

  • BGH, 12.03.2019 - XI ZR 9/17

    Bemessung der Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmers im Fall des Widerrufs seiner

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Ein derartiger Anspruch besteht auch noch nach Widerruf und folgt auch für den Zeitraum nach dem Wirksamwerden des Widerrufs aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Dieser Anspruch folgt auch für den Zeitraum nach dem Wirksamwerden des Widerrufs aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2019, a.a.O.).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass der Kündigungszeitpunkt noch nicht erreicht war, als der Widerruf erklärt worden ist (vgl. zum Umstandsmoment bei einem beendeten Vertrag BGH, Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 41, zitiert nach juris).
  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 465/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Auch eine Freigabe von Sicherheiten war zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung noch nicht erfolgt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02. April 2019 - XI ZR 465/17 - Rn. 9, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2018 - 4 U 15/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Danach war für das Obsiegen der Klägerin der Wert der negativen Feststellungsklage zugrunde zu legen, der sich nach den Zins- und Tilgungsleistung bis Widerruf in Höhe von 82.461,25 EUR bemisst (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Juni 2018 - 4 U 15/18, Rn. 78).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Für eine derartige Feststellungsklage besteht nach der Rechtsprechung des BGH, der sich das Gericht anschließt, ein berechtigtes Feststellungsinteresse, da die Beklagte die Wirksamkeit des Widerrufs in Abrede stellt (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, Rn. 15 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 24.01.2018 - 13 U 242/16

    Rückabwicklung von Altverträgen über Immobiliarkredite nach Widerruf: Verwendung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (vgl. Urteil vom 24.01.2018, Az. 13 U 242/16, Rn. 49 ff., zitiert nach juris) gilt zur Höhe der Rückgewähransprüche nach Widerruf Folgendes:.
  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 4 U 90/19

    Widerrufs eines grundschuldbesicherten Darlehensvertrages

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Zudem schuldet er gem. § 346 Absatz 1 Halbs. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB Nutzungswertersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. dazu auch im Hinblick auf die europarechtlichen Fragestellungen die überzeugenden Ausführungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 15. Januar 2020 - 4 U 90/19, Rn. 24ff., zitiert nach juris).
  • KG, 17.05.2018 - 8 U 225/16

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Hamburg, 05.03.2021 - 318 O 27/20
    Die Verurteilung zur Zahlung in ausgeurteilter Höhe erfolgte entsprechend des von der Beklagten eingeschränkten Antrages Zug um Zug gegen Freigabe der zugunsten der Beklagten eingetragenen Grundschuld (vgl. KG Berlin, Urteil vom 17. Mai 2018 - 8 U 225/16, Rn. 85, zitiert nach juris).
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