Rechtsprechung
LG Hamburg, 15.02.2024 - 310 O 221/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
- JurPC
Fiktives Lizenzhonorar bei Nutzung von Fotografien
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Lizenzschaden bei urheberrechtswidriger Nutzung hochwertiger Fotografien im Internet kann auf Grundlage der MFM-Richtlinien berechnet werden
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Verkehrsübliche Sorgfaltspflicht bei Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Verkehrsübliche Sorgfaltspflicht bei Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14
Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben
Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2024 - 310 O 221/23
Zum anderen ist die Unbilligkeit nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG im gerichtlichen Verfahren nur auf Rüge zu prüfen (BGH, Urt. v. 17.09.2015, Az. IX ZR 280/14, Rn. 26 (juris)); eine solche Rüge wurde beklagtenseits nicht erhoben. - BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17
Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche …
Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2024 - 310 O 221/23
Der Bundesgerichtshof hat bei einer gewerblichen Nutzung eines einfachen Fotos ohne kompositorische Inszenierung, wie es ohne Weiteres im Wege eines Schnappschusses hätte erstellt werden können, im Wege des öffentlich Zugänglichmachens i.S.v. § 19a UrhG einen Unterlassungswert in Höhe von 6.000,- ? in der Hauptsache nicht beanstandet (BGH, Urt. v. 13.09.2018, Az. I ZR 187/17 - Sportwagenfoto). - BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13
Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung …
Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2024 - 310 O 221/23
Für die unterlassene Urheberbenennung rechtfertigt sich schließlich ein 100 %iger Zuschlag auf das üblicherweise zu zahlende Honorar (BGH, Urt. v. 15.01.2015, Az. I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 36 ff. (juris)). - BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80
Fersenabstützvorrichtung
Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2024 - 310 O 221/23
Träfe daher den vertraglichen Lizenznehmer bei verspäteter Lizenzzahlung eine gesetzlich oder vertraglich begründete Verzinsungspflicht, so muss diese Zinspflicht auch für den Verletzer gelten (BGH, Urt. v. 24.11.1981, Az. X ZR 36/80 - Fersenabstützvorrichtung, Rn. 49 (juris)). - BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58
Eisrevue II
Auszug aus LG Hamburg, 15.02.2024 - 310 O 221/23
Es entspricht der verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht bei Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken, dass man die Berechtigung zur Nutzung eines Werks prüft und sich darüber Gewissheit verschafft (BGH, Urt. v. 18.03.1960, Az. I ZR 75/58 - Eisrevue II, Rn. 41 f. (juris)).