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   LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20   

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LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20 (https://dejure.org/2021,71972)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.01.2021 - 416 HKO 158/20 (https://dejure.org/2021,71972)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 416 HKO 158/20 (https://dejure.org/2021,71972)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 7 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 193 Abs 3 S 1 VVG
    Pflichtversicherung von ausländischen Studienkollegsteilnehmern in gesetzlicher Krankenkasse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2012 - IV ZR 125/11

    Krankheitskostenversicherung: Bestandsschutz für Altverträge bei Mitgliedschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20
    Bei der Frage nach dem genauen Umfang der Versicherungspflicht ist vom Ziel des Gesetzgebers auszugehen, dass jeder Bürger vor einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz bei Krankheit geschützt werden soll (BT-Drucks 16/4247, S. 67 BGH NJW-RR 2012, 994, 995, Urt. v. 04.04.2012 - IV ZR 125/11).

    Auch der BGH stellt selbst bei dem gesetzlich normierten Basistarif klar, dass eine Absicherung zu 100 % nicht geboten sei (BGH, Urt. v. 04.04.2012 - IV ZR 125/11 = NJW-RR 2012, 994, Rn. 11).

  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 16/92

    Studienkollegiat - Eignungsverfahren für den Hochschulzugang -

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20
    Das BSG hat in einem gleich gelagerten Fall, in dem die Versicherungspflicht einer Studienkollegbesucherin streitig war, dargelegt, dass es dem Gesetzgeber gerade darauf ankam, Studienkollegbesucher nicht unter den Kreis der Versicherungspflichtigen Studenten subsumieren zu wollen (vgl. BSG EzS 130/318, Urt. v. 29.09.1992 - 12 RK 16/92).

    Zur Begründung wurde u.a. auf die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung sowie auf die Versicherungspflicht mit Aufnahme des eigentlichen Studiums an einer Hochschule verwiesen (vgl. BT-Drucks 12/1363 S. 16 Nr. 2; BSG EzS 130/318, Urt. v. 29.09.1992 - 12 RK 16/92).

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20
    Risikoausschlussklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden, verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH, Beschl. v. 17.09.1975 - IV ZR 17/75 = BeckRS 2008, 19268).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20
    Dazu zählt auch die Behauptung einer eindeutigen Rechtslage gegenüber dem Verbraucher, die tatsächlich nicht besteht, sofern der jeweilige Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (vgl. BGH GRUR 2019, 754, Rn. 32 - Prämiensparverträge Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage 2021, § 5, Rn. 1.18).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 14/11 R

    Krankenversicherung - Ausschluss - Auffangpflichtversicherung - anderweitige

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die private Versicherung - wie hier - nicht zum gesetzlich normierten Basistarif abgeschlossen wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2015 - IV ZR 181/14 = NJOZ 2016, 241, Rn. 22 m.w.N.; BSG, Urt. v. 20.03.2013 - B 12 KR 14-11 R = BeckRS 2013, 71559, Rn. 18).
  • BGH, 24.06.2015 - IV ZR 181/14

    Tarifbedingungen zur Krankheitskostenversicherung: Auslegung der Klausel über die

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die private Versicherung - wie hier - nicht zum gesetzlich normierten Basistarif abgeschlossen wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2015 - IV ZR 181/14 = NJOZ 2016, 241, Rn. 22 m.w.N.; BSG, Urt. v. 20.03.2013 - B 12 KR 14-11 R = BeckRS 2013, 71559, Rn. 18).
  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 38/94

    Versicherungspflicht von Berufsfachschülern

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2021 - 416 HKO 158/20
    Demnach sind dem zweiten Bildungsweg solche Institutionen zuzuordnen, die einen sonst an allgemeinbildenden Schulen zu erreichenden Ausbildungsabschluss vermitteln und den Zugang zu einer berufsqualifizierenden Ausbildung erst eröffnen (vgl. BSG, EZS 130/360, Urt. v. 07.11.1998 - 12 RK 38/94).
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