Rechtsprechung
LG Hamburg, 20.10.2023 - 302 O 174/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,40498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Ende der Hemmung durch Nichtbetrieb des Verfahrens, kein Anerkenntnis durch bloße Zahlung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.01.2023 - 302 O 174/21
- LG Hamburg, 20.10.2023 - 302 O 174/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09
Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im …
Auszug aus LG Hamburg, 20.10.2023 - 302 O 174/21
Die demnach mit dem Schluss des Jahres 2020 eintretende Verjährung wurde zunächst durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides vom 30.12.2020 gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3, 167 ZPO), denn durch die Zustellung des Mahnbescheides am 08.01.2021, also innerhalb eines Monats nach Antragstellung, wird die Verjährung gemäß § 167 ZPO durch Zustellung "demnächst" ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs gehemmt (vgl. BGH NJW 2011, 613). - BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96
Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses
Auszug aus LG Hamburg, 20.10.2023 - 302 O 174/21
Nach der Rechtsprechung des BGH wird die Verfügung gem. § 697 Abs. 1 ZPO, den geltend gemachten Anspruch nunmehr zu begründen, als Prozesshandlung noch nicht mit ihrer gerichtsinternen Ausführung, sondern erst mit ihrem Zugang bei der Partei wirksam (BGH Urt. v. 05.02.1998, NJW-RR 1998, 954).