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   LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22   

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LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22 (https://dejure.org/2024,3091)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2024 - 315 O 175/22 (https://dejure.org/2024,3091)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2024 - 315 O 175/22 (https://dejure.org/2024,3091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    "More Nutrition": Werbung für Protein-Brownies ist irreführend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergleichende Werbung für Lebensmittel ohne Bezugsgröße unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Dabei kann die Kammer selbst beurteilen, ob das vorgetragene Verkehrsverständnis zutrifft, da die Aussagen eine Brownie-Fertigmischung mit geringem Zucker- und Fettgehalt bewerben und somit ernährungsbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher, zu denen sich auch Mitglieder der Kammer zählen, ansprechen (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2001, Az.: I ZR 318/98, Rn. 40, zitiert nach juris - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 16.12.2014, Az.: VI ZR 39/14, Rn. 8, zitiert nach juris - Hochleistungsmagneten).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann in Fällen, in denen der Blickfang für sich genommen eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2014, Az.: I ZR 129/13, Rn. 16, zitiert nach juris - Schlafzimmer komplett).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Eine Werbung ist vielmehr nur dann als irreführend anzusehen, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10, Rn. 19, zitiert nach juris - Marktführer Sport; BGH, Urteil vom 02.10.2003, Az.: I ZR 252/01, Rn. 25, zitiert nach juris - Mindestverzinsung).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Bei der Beurteilung, ob eine werbliche Anpreisung nach Art. 7 LMIV irreführend ist, ist das Verständnis des angesprochenen Verkehrs, in der Regel das eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH, Urteil vom 18.10.2001, Az.: I ZR 193/99, Rn. 25, zitiert nach juris - Elternbriefe), der die Werbung mit dem Wissen und den Erfahrungen eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers zur Kenntnis nimmt (BGH, Urteil vom 02.10.2004, Az.: I ZR 150/01 -, BGHZ 156, 250-256, Rn. 14, zitiert nach juris - Marktführerschaft).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Bei der Beurteilung, ob eine werbliche Anpreisung nach Art. 7 LMIV irreführend ist, ist das Verständnis des angesprochenen Verkehrs, in der Regel das eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH, Urteil vom 18.10.2001, Az.: I ZR 193/99, Rn. 25, zitiert nach juris - Elternbriefe), der die Werbung mit dem Wissen und den Erfahrungen eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers zur Kenntnis nimmt (BGH, Urteil vom 02.10.2004, Az.: I ZR 150/01 -, BGHZ 156, 250-256, Rn. 14, zitiert nach juris - Marktführerschaft).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Eine Werbung ist vielmehr nur dann als irreführend anzusehen, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10, Rn. 19, zitiert nach juris - Marktführer Sport; BGH, Urteil vom 02.10.2003, Az.: I ZR 252/01, Rn. 25, zitiert nach juris - Mindestverzinsung).
  • KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12

    konfigurierte Notebooks - Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 23.02.2024 - 315 O 175/22
    Der Kläger hat die Irreführung darzulegen und zu beweisen, während den Beklagten in einem solchen Rechtsstreit allenfalls eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. KG Berlin, Urteil vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12, Rn. 51, zitiert nach juris).
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