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   LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22   

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https://dejure.org/2024,4757
LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22 (https://dejure.org/2024,4757)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2024 - 312 O 80/22 (https://dejure.org/2024,4757)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 312 O 80/22 (https://dejure.org/2024,4757)
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  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Letztendlich bestimmt sich die Wesentlichkeit einer Information also aus einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Falls heraus (BGH GRUR 2016, 1076 Ls. 2 u. Rn. 31 - LGA tested).

    Im Einzelfall kann es geboten sein, weitere Umstände mitzuteilen, die für eine Beurteilung der Ware oder Dienstleistung von Bedeutung erscheinen (Begr. RegE BT-Drs. 16/10145, 26; BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 48 - LGA tested).

  • OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22

    Verwendung eines Gütesiegels "Klimaneutral"

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Die Kammer geht mit dem OLG Frankfurt (GRUR 2023, S. 177, Rn. 31 - klimaneutral) davon aus, dass Einzelheiten der Zertifizierungsentscheidung nicht als wesentliche Informationen einzustufen sind.
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 134/20

    Testsiegel auf Produktabbildung - Irreführende Werbung durch Unterlassen:

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Maßgebend für die Frage, ob eine Aufklärungs- oder Informationspflicht vorliegt, ist, inwieweit der angesprochene Verkehr auf die Mitteilung der Tatsache angewiesen und dem Unternehmer eine Aufklärung zumutbar ist (BGH GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II; BGH GRUR 2021, 979 Rn. 13 - Testsiegel auf Produktabbildung).
  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20

    Flying V

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Innerhalb eines einzigen Verkehrskreises scheidet eine gespaltene Verkehrsauffassung aus (BGH GRUR 2015, 587 Rn. 23 = WRP 2015, 732 - PINAR; BGH GRUR 2022, 160 Rn. 16 - Flying V).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Maßgebend für die Frage, ob eine Aufklärungs- oder Informationspflicht vorliegt, ist, inwieweit der angesprochene Verkehr auf die Mitteilung der Tatsache angewiesen und dem Unternehmer eine Aufklärung zumutbar ist (BGH GRUR 2018, 541 Rn. 38 - Knochenzement II; BGH GRUR 2021, 979 Rn. 13 - Testsiegel auf Produktabbildung).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Innerhalb eines einzigen Verkehrskreises scheidet eine gespaltene Verkehrsauffassung aus (BGH GRUR 2015, 587 Rn. 23 = WRP 2015, 732 - PINAR; BGH GRUR 2022, 160 Rn. 16 - Flying V).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten:

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung erfolgt oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 108/17, GRUR 2019, 627 Rn. 15 = WRP 2019, 731 - Deutschland-Kombi).
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