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   LG Hamburg, 30.09.2020 - 624 KLs 9/20   

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https://dejure.org/2020,74115
LG Hamburg, 30.09.2020 - 624 KLs 9/20 (https://dejure.org/2020,74115)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2020 - 624 KLs 9/20 (https://dejure.org/2020,74115)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2020 - 624 KLs 9/20 (https://dejure.org/2020,74115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 46b StGB
    Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit Amtsanmaßung aufgrund des sog. Enkeltrickbetrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Auszug aus LG Hamburg, 30.09.2020 - 624 KLs 9/20
    Dem Abholer der Wertgegenstände, dessen Tun so in das gemeinsame Handeln aller anderen tatbeteiligten eingepasst ist, dass alle Tatbeiträge zusammen der "Legende polizeilicher Sicherstellung" dienen, kommt insoweit eine wichtige Rolle beim Vortäuschen amtlicher in Gewahrsam nahmen von Wertgegenständen zu (vgl. BGH, Beschluss vom 14.4.2020 - 5 StR 37/20 - zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus LG Hamburg, 30.09.2020 - 624 KLs 9/20
    Dabei war in Rechnung zu stellen, dass wenn ein Täter im Vorfeld oder während des Laufs einer Deliktsserie Tatbeiträge erbringt, durch die alle oder mehrere Einzeldelikte seiner Mittäter gleichzeitig gefördert werden, die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten ihm als tateinheitlich begangen zuzurechnen sind, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 3 StR 434/10 -, nach juris).
  • BGH, 18.06.2019 - 5 StR 51/19

    Keine Beteiligung durch bloße Kenntnis von der Tat und deren Billigung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.09.2020 - 624 KLs 9/20
    Schließlich scheitert die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung auch in den Versuchsfällen nicht daran, dass es an einem objektiv fördernden Tatbeitrag der Abholer fehlen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18.6.2019 - 5 StR 51/19 - zitiert nach juris).
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