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   LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21   

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https://dejure.org/2022,51267
LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21 (https://dejure.org/2022,51267)
LG Hanau, Entscheidung vom 23.03.2022 - 4 O 1171/21 (https://dejure.org/2022,51267)
LG Hanau, Entscheidung vom 23. März 2022 - 4 O 1171/21 (https://dejure.org/2022,51267)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB
    Recht des Versicherten auf Einsichtnahme in die Schadensakte der Versicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19

    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung des

    Auszug aus LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21
    Mit Schreiben vom 11.10.2021 lehnte die Beklagte unter Verweis auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - die Übersendung des Kaskogutachtens ab.

    Hierzu führte sie unter Verweis auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - und die Verfügung des Hanseatischen OLG vom 12.06.2015 (Bl. 137 f. d. A.) sowie dessen Beschluss vom 21.08.2014 (Bl. 139 f. d. A.) aus, dass ihre schutzwürdigen Interessen berührt würden, da aufgrund der aus ihrer Sicht zögerlichen Auskunftserteilung über den Vorschaden und dessen Instandsetzung der Kläger als unredlich zu bezeichnen sei.

    Dementsprechend ist - wie auch die Beklagte grundsätzlich nicht in Abrede stellt - im Rahmen eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner eine Verpflichtung des Versicherers, seinen Versicherungsnehmern Einsicht in von ihm eingeholte Schadensgutachten zu gewähren, im Grundsatz jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Gewährung von Einsicht auffordert und für den Versicherer das verfolgte Ziel des Versicherungsnehmers ersichtlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741 Rn. 17 m.w.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

    Soweit die Beklagte ihre ablehnende Haltung unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.04.2020 - A.z. 5 U 55/19 - und die Verfügung sowie den Beschluss des Hanseatischen OLG darauf gestützt hat, dass sich der Kläger aufgrund der aus ihrer Sicht zögerlichen Auskunftserteilung über den Vorschaden und dessen Instandsetzung unredlich verhalten habe, vermag sie hiermit nicht durchzudringen.

    Soweit die Beklagte die Einsicht mit der Argumentation verweigert, dass infolge ihrer Leistungsfreiheit ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach nicht feststehe, verkennt sie, dass das Einsichtsrecht nicht nur der Feststellung dient in welchem Umfang der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, sondern auch der Feststellung, ob er überhaupt eintrittspflichtig ist (OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741), denn dem Versicherungsnehmer soll durch die Einsichtnahme in das Gutachten gerade ermöglicht werden, sich - auch vor dem Hintergrund der Waffengleichheit - über die Erfolgsaussichten seines Anspruchs insgesamt Gewissheit zu verschaffen (so auch LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).

  • LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07

    Anspruch auf Aushändigung des Gutachtens an den VN

    Auszug aus LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21
    Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kläger Einsicht in das von ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483, BeckOGK/J. F. Hoffmann, 1.3.2022, BGB § 810 Rn. 9, a. A. LG Berlin, r+s 2002, 220), da jedenfalls nach Treu und Glauben und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme eine vertragliche Nebenpflicht hierzu besteht.

    Soweit die Beklagte die Einsicht mit der Argumentation verweigert, dass infolge ihrer Leistungsfreiheit ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach nicht feststehe, verkennt sie, dass das Einsichtsrecht nicht nur der Feststellung dient in welchem Umfang der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, sondern auch der Feststellung, ob er überhaupt eintrittspflichtig ist (OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741), denn dem Versicherungsnehmer soll durch die Einsichtnahme in das Gutachten gerade ermöglicht werden, sich - auch vor dem Hintergrund der Waffengleichheit - über die Erfolgsaussichten seines Anspruchs insgesamt Gewissheit zu verschaffen (so auch LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).

    Die Argumentation würde im konkreten Fall jedoch auch nicht überzeugen, da der Kläger den von ihm behaupteten Unfallhergang einschließlich der Unfallörtlichkeit sowohl außergerichtlich als auch im hiesigen Rechtsstreit umfassend geschildert hat, sodass er sich von diesen Schilderungen - jedenfalls nicht ohne die Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit seines Vorbringens in Frage zu stellen - lösen können wird (vgl. auch LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).

  • OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19

    Verletzung von Treuepflichten eines Vollkaskoversicherers bei Nichtherausgabe

    Auszug aus LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21
    Dementsprechend ist - wie auch die Beklagte grundsätzlich nicht in Abrede stellt - im Rahmen eines lauteren und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Vertragspartner eine Verpflichtung des Versicherers, seinen Versicherungsnehmern Einsicht in von ihm eingeholte Schadensgutachten zu gewähren, im Grundsatz jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer zur Gewährung von Einsicht auffordert und für den Versicherer das verfolgte Ziel des Versicherungsnehmers ersichtlich ist (vgl. OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741 Rn. 17 m.w.N.; OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

    Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte aufgrund der streitigen Obliegenheitsverletzungen ihre Einstandspflicht gegenüber dem Kläger bereits abgelehnt hat, da die Leistungsablehnung nicht zu einem Ende aller Treuepflichten führt (OLG Schleswig, NJW-RR 2020, 1351).

  • LG Oldenburg, 09.12.2011 - 13 O 1604/11

    Sturmversicherung - Einsichtsrecht in Schadensgutachten

    Auszug aus LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21
    Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kläger Einsicht in das von ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483, BeckOGK/J. F. Hoffmann, 1.3.2022, BGB § 810 Rn. 9, a. A. LG Berlin, r+s 2002, 220), da jedenfalls nach Treu und Glauben und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme eine vertragliche Nebenpflicht hierzu besteht.

    Soweit die Beklagte die Einsicht mit der Argumentation verweigert, dass infolge ihrer Leistungsfreiheit ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach nicht feststehe, verkennt sie, dass das Einsichtsrecht nicht nur der Feststellung dient in welchem Umfang der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, sondern auch der Feststellung, ob er überhaupt eintrittspflichtig ist (OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741), denn dem Versicherungsnehmer soll durch die Einsichtnahme in das Gutachten gerade ermöglicht werden, sich - auch vor dem Hintergrund der Waffengleichheit - über die Erfolgsaussichten seines Anspruchs insgesamt Gewissheit zu verschaffen (so auch LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).

  • LG Berlin, 13.03.2001 - 7 O 76/00

    Keine Pflicht des Versicherers zur Vorlage eines von ihm in Auftrag gegebenen

    Auszug aus LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21
    Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kläger Einsicht in das von ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483, BeckOGK/J. F. Hoffmann, 1.3.2022, BGB § 810 Rn. 9, a. A. LG Berlin, r+s 2002, 220), da jedenfalls nach Treu und Glauben und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme eine vertragliche Nebenpflicht hierzu besteht.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2023 - 7 U 40/22
    Aktenzeichen: 7 U 40/22 4 O 1171/21 Landgericht Hanau.

    Die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin gegen das am 23.03.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Hanau (4 O 1171/21) wird zurückgewiesen.

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