Rechtsprechung
LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abhängen der Einwilligung eines Betreuers für eine betreute Person in eine Impfung von der Einwilligungsfähigkeit eines Betroffenen
Verfahrensgang
- AG Neunkirchen, 15.03.2021 - 15 XVII (W) 274/01
- LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57
Einwilligung des Minderjährigen in Operation
Auszug aus LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21
Einwilligungsfähig ist ein Betroffener dann, wenn er eine natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit besitzt, also Art, Bedeutung und Tragweite der in Rede stehenden Maßnahme zu erfassen und nach seinem Willen zu bestimmen ( BGH, Urteil vom 05. Dezember 1958 - VI ZR 266/57 -,) vermag. - BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts …
Auszug aus LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21
Für die Beschwerdeentscheidung hat das Beschwerdegericht eine vollständige Prüfung des Sachverhalts vorzunehmen, so wie er sich im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung darstellt, und hat auf dessen Grundlage auch eigene Ermessenserwägungen anzustellen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 -, Rn. 10, juris). - BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete …
Auszug aus LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21
Denn der Umstand, dass das erstinstanzliche Gericht auf die Beschwerde keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, hindert das Beschwerdegericht nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - ). - BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund …
Auszug aus LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21
Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (st. Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 61/20 -, Rn. 8, juris).