Rechtsprechung
   LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31778
LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06 (https://dejure.org/2008,31778)
LG Hannover, Entscheidung vom 05.11.2008 - 6 O 306/06 (https://dejure.org/2008,31778)
LG Hannover, Entscheidung vom 05. November 2008 - 6 O 306/06 (https://dejure.org/2008,31778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Transportversicherung: Bargeld- bzw. Giralgeldversicherung; Anfechtung wegen des Verschweigens einer Liquiditätslücke und des Betreibens eines Schneeballsystems

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 BGB; § 142 Abs 1 BGB; § 280 Abs 1 BGB; § 334 BGB; § 1 Abs 1aF VVG; § 16aF VVG; § 22aF VVG; § 49aF VVG; § 75 Abs 1aF VVG; § 131aF VVG; § 246 StGB
    Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anzeigepflicht; arglistige Täuschung; Aufklärungspflicht; Auftraggeber; Bargeld; Bargeldentsorgung; Bargeldverlust; Beteiligungsquote; Buchgeld; Cash-Center; Eigenbedarf; Einzahlungsvereinbarung; ...

  • niedersachsen.de

    Heros-Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Maßgebend ist vielmehr, ob in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, der Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. dazu Römer/Langheid a. a. O. § 38 RN 6; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398).

    Daher genügt es für die Annahme des Abschlusses eines neuen Vertrages regelmäßig nicht, wenn unter Wahrung der Vertragsidentität nur die bisherige Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich oder zeitlich erweitert wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398).

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a. a. O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151; BGHZ 129, 371).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Denn die Wirkung der Anfechtung erfasst nur die Erklärungen, die die Beklagte aufgrund der von begangenen arglistigen Täuschung über die Liquiditätslücke und das Schneeballsystem unter der Policennummer 7509 abgegeben hat (vgl. dazu BGHZ 123, 224; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2004, § 14, RN 118, S. 725).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Zudem kann der arglistig täuschende Versicherungsnehmer dem Versicherer nicht mit Erfolg entgegenhalten, dieser habe seine Nachfrageobliegenheiten verletzt (vgl. Römer/Langheid a. a. O. § 22 RN 8; BGH VersR 2007, 96).
  • BGH, 06.12.2000 - IV ZR 28/00

    Hinweispflicht des Versicherers bei der Erteilung einer Sicherungsbestätigung

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Ob sich aus ihnen nach der Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 2001, 75) auch eine Pflicht der Beklagten zur Information über solche Umstände - wie etwa Prämienrückstände - ergibt, die Einfluss auf das Bestehen oder die Werthaltigkeit des Entschädigungsanspruchs haben können, kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 140/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Auf die Arglist kann durch Indizien geschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Zwar rechtfertigt nicht jedes Verschweigen gefahrerheblicher Umstände den Schluss auf eine arglistige Täuschung (vgl. BGH RuS 1991, 423).
  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a. a. O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151; BGHZ 129, 371).
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90

    Sicherungsschein; Sicherungseigentümer; Transportversicherer;

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

  • OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 102/96

    Kein Versicherungsfall bei Herausgabe der Güter an Betrüger zu vorgespiegeltem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht