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   LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07   

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https://dejure.org/2008,40757
LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07 (https://dejure.org/2008,40757)
LG Hannover, Entscheidung vom 19.12.2008 - 6 O 111/07 (https://dejure.org/2008,40757)
LG Hannover, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 6 O 111/07 (https://dejure.org/2008,40757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung bei Veruntreuung der aus Geldausgabeautomaten entnommenen Gelder durch ein Werttransportunternehmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs 1 VVG; § 22 VVG; § 49 VVG; § 75 Abs 1 VVG; § 130 VVG; § 131 VVG; § 53 Abs 1 ADS; § 33 Abs 1 ADS; § 123 Abs 1 BGB
    Abhandenkommen; Abänderung; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund; Anzeigepflicht; Anzeigepflichtverletzung; Arglist; arglistige Täuschung; Aufklärungspflicht; Aufklärungspflichtverletzung; Auftragsverhältnis; Bargeld; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Maßgebend ist vielmehr, ob in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, der Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. dazu Römer/Langheid a.a.O. § 38 RN 6; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398).

    Daher genügt es für die Annahme des Abschlusses eines neuen Vertrages regelmäßig nicht, wenn unter Wahrung der Vertragsidentität nur die bisherige Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich oder zeitlich erweitert wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398).

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Denn die Wirkung der Anfechtung erfasst nur die Erklärungen, die die Beklagte aufgrund der von ... begangenen arglistigen Täuschung über die Liquiditätslücke und das Schneeballsystem unter der Policennummer 7509 abgegeben hat (vgl. dazu BGHZ 123, 224; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2004, § 14, RN 118, S. 725).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Zudem kann der arglistig täuschende Versicherungsnehmer dem Versicherer nicht mit Erfolg entgegenhalten, dieser habe seine Nachfrageobliegenheiten verletzt (vgl. Römer/Langheid a.a.O. § 22 RN 8; BGH VersR 2007, 96).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Zwar rechtfertigt nicht jedes Verschweigen gefahrerheblicher Umstände den Schluss auf eine arglistige Täuschung (vgl. BGH RuS 1991, 423).
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Die Klägerin kann den auf die landgerichtlichen Feststellungen in dem Strafverfahren gestützten Vortrag der Beklagten nicht pauschal mit dem Argument bestreiten, hierzu lägen ihr keine Informationen vor (vgl. OLG Celle, 8 U 63/08, Urteil vom 19.09.2008).
  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a.a.O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a.a.O.), nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a.a.O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a.a.O.), nicht entgegen.
  • OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90

    Sicherungsschein; Sicherungseigentümer; Transportversicherer;

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Ob sich aus dem Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhalts der Versicherungsbestätigung sowie bei Verletzung von Informationspflichten, die aufgrund der Abgabe einer solchen Bestätigung möglicherweise bestehen (vgl. zur Vertrauenshaftung in Bezug auf die Richtigkeit: OLG Hamburg VersR 1990, 1351 und zu den Informationspflichten BGHZ IP 2001, 75), Schadensersatzansprüche ergeben könnten, kann dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 140/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Auf die Arglist kann durch Indizien geschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Auszug aus LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
    Das Landgericht Hildesheim hat, den Behauptungen der Beklagten zugrunde liegend, in dem gerichtsbekannten Urteil vom 23.05.2007 - 25 Kls 5413 Js 18030/06 -festgestellt, dass ... jedenfalls seit den 90er Jahren wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel immer wieder auf Geld der Kunden zugriff und zugreifen musste, um damit Verbindlichkeiten der Unternehmensgruppe zu bezahlen.
  • OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 102/96

    Kein Versicherungsfall bei Herausgabe der Güter an Betrüger zu vorgespiegeltem

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