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   LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16   

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https://dejure.org/2017,62042
LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16 (https://dejure.org/2017,62042)
LG Köln, Entscheidung vom 07.03.2017 - 11 S 152/16 (https://dejure.org/2017,62042)
LG Köln, Entscheidung vom 07. März 2017 - 11 S 152/16 (https://dejure.org/2017,62042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstreit zweier Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsgesellschaften bzgl. eines Gesamtschuldnerausgleichs bei Mehrfachversicherung nach Regulierung des Schadens aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Köln, 19.04.2016 - 263 C 129/15

    Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.04.2016 - Az. 263 C 129/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Endurteil des Amtsgerichts Köln vom 19.04.2016, Az.: 263 C 129/15, wird aufgehoben.

    Auf die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin wird das Endurteil des Amtsgerichts Köln vom 19.04.2016, Az.: 263 C 129/15, samt dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben.

  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

    Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16
    Der Ausgleichsanspruch der Klägerin geht auf die hälftige Tragung des der Höhe nach unstreitigen unfallbedingten Schadens (vgl. auch BGH, Urt. v. 27.10.2010 - IV ZR 279/08).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem außerhalb geschlossener Ortschaften

    Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16
    Der vorliegende Fall betrifft indes die umgekehrte Konstellation eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Anhängers, bei welchem es sich - wie sich auch aus §§ 17 Abs. 1 StVG ergibt - nicht um ein Kraftfahrzeug handelt (BGH, Urt. v. 07.10.1986 - VI ZR 3/86 -, Rn. 7, juris).
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