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LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstreit zweier Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsgesellschaften bzgl. eines Gesamtschuldnerausgleichs bei Mehrfachversicherung nach Regulierung des Schadens aus einem Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 19.04.2016 - 263 C 129/15
- LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16
- BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Köln, 19.04.2016 - 263 C 129/15
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach Regulierung eines Unfallschadens …
Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.04.2016 - Az. 263 C 129/15 - wird zurückgewiesen.Das Endurteil des Amtsgerichts Köln vom 19.04.2016, Az.: 263 C 129/15, wird aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin wird das Endurteil des Amtsgerichts Köln vom 19.04.2016, Az.: 263 C 129/15, samt dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben.
- BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08
Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung …
Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16
Der Ausgleichsanspruch der Klägerin geht auf die hälftige Tragung des der Höhe nach unstreitigen unfallbedingten Schadens (vgl. auch BGH, Urt. v. 27.10.2010 - IV ZR 279/08). - BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem außerhalb geschlossener Ortschaften …
Auszug aus LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16
Der vorliegende Fall betrifft indes die umgekehrte Konstellation eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Anhängers, bei welchem es sich - wie sich auch aus §§ 1, 7 Abs. 1 StVG ergibt - nicht um ein Kraftfahrzeug handelt (BGH, Urt. v. 07.10.1986 - VI ZR 3/86 -, Rn. 7, juris).