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   LG Köln, 08.01.2024 - 22 O 43/23   

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https://dejure.org/2024,48
LG Köln, 08.01.2024 - 22 O 43/23 (https://dejure.org/2024,48)
LG Köln, Entscheidung vom 08.01.2024 - 22 O 43/23 (https://dejure.org/2024,48)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2024 - 22 O 43/23 (https://dejure.org/2024,48)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sparkasse muss Kunden nach Phishing-Angriff per Call-ID Spoofing gemäß § 675u BGB Schaden durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge ersetzen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Bankkunde wird Opfer eines Phishing-Angriffs mittels Call-ID Spoofing: Bank muss Schaden erstatten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Bankkunde wird Opfer eines Phishing-Angriffs mittels Call-ID Spoofing: Bank muss Schaden erstatten

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Bank für Telefon-Betrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkasse Online-Banking-Betrug: Bank haftet auch bei Freigabe von pushTAN

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Bankrecht: Keine grobe Fahrlässigkeit - Call-ID Spoofing bei der Autorisierung digitaler Karten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Konto im Onlinebanking geplündert - Schadenersatz!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Banking-Betrug: Sparkasse muss vollen Betrag erstatten!

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Sparkasse Köln Bonn zur Erstattung nach Online-Banking-Betrug verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2024 - 22 O 43/23
    Dies ist bereits deshalb der Fall, weil sie nicht durch den Berechtigten, nämlich den Kläger, ausgeführt worden sind; eine Stellvertretung für den Kläger ist ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, BGHZ 208, 331 Rn. 58 m.w.N.).
  • LG Köln, 19.01.2023 - 15 O 267/22

    Sparkassen und Phishing: Geld zurück durch Klagen auf Schadenersatz

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2024 - 22 O 43/23
    Dabei wäre es der Beklagten ohne weiteres möglich gewesen, durch einen eindeutigen Text, insbesondere durch Verwendung eines Hinweises gerade auf ApplePay dem Kunden deutlich vor Augen zu führen, welcher Zahlungsdienst hier freigegeben werden soll, um so ersichtlich zu machen, dass es um Endgeräte eines bestimmten Herstellers und die Nutzung als Wallet, nicht einer Karte geht (vgl. LG Köln, Urteil vom 09.03.2023 - 15 O 267/22).
  • OLG Celle, 17.11.2020 - 3 U 122/20

    Voraussetzungen der Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung aufgrund eines

    Auszug aus LG Köln, 08.01.2024 - 22 O 43/23
    Die Beklagte befand sich mit der gemäß § 675u Sätze 2, 3 BGB "unverzüglich" geschuldeten Erstattung in Verzug (vgl. OLG Celle Hinweisbeschluss v. 17.11.2020 - 3 U 122/20, BeckRS 2020, 33608 Rn. 44 ff.).
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