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   LG Köln, 11.05.2011 - 23 S 44/10   

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https://dejure.org/2011,21081
LG Köln, 11.05.2011 - 23 S 44/10 (https://dejure.org/2011,21081)
LG Köln, Entscheidung vom 11.05.2011 - 23 S 44/10 (https://dejure.org/2011,21081)
LG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 23 S 44/10 (https://dejure.org/2011,21081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kläger hat keinen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif einer Versicherung bei fehlendem Kontrahierungszwang i.R.e. Pflegebetreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 193 Abs. 3 S. 1; VVG § 193 Abs. 5 Nr. 4
    Kläger hat keinen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif einer Versicherung bei fehlendem Kontrahierungszwang i.R.e. Pflegebetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Köln, 25.05.2010 - 146 C 257/09

    Anspruch auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages gemäß § 193 Abs. 5 VVG

    Auszug aus LG Köln, 11.05.2011 - 23 S 44/10
    Die Berufung der Nebenintervenientin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.05.2010 (Az. 146 C 257/09) wird zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 25.05.2010 (Az.: 146 C 257/09), der Nebenintervenientin zugestellt am 02.06.2010, abgewiesen und die Auffassung vertreten, der Kläger gehöre nicht zu dem in § 193 V VVG aufgezählten Personenkreis, insbesondere sei er nicht beihilfeberechtigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2011 - L 20 SO 488/10

    Sozialhilfe

    Dabei war dem Beklagten im Zeitpunkt der Entscheidung des Sozialgerichts auch bekannt, dass das Amtsgericht Köln bereits mit Urteil vom 26.05.2010 (146 C 257/09, bestätigt durch das Landgericht Köln, Urteil vom 11.05.2011 - 23 S 44/10) in einem vergleichbaren Fall eines Mitarbeiters im Ruhestand der ehemaligen DB, der ebenfalls Mitglied der KVB war, dessen Klage auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages gemäß § 193 Abs. 5 VVG i.V.m. 12 Abs. 1a VAG abgelehnt hat.
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