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   LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19   

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LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19 (https://dejure.org/2020,79677)
LG Köln, Entscheidung vom 16.12.2020 - 20 O 335/19 (https://dejure.org/2020,79677)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 20 O 335/19 (https://dejure.org/2020,79677)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Aachen, 14.07.2016 - 9 O 288/15

    Gebäudeversicherung muss ohne fristgemäße Wiederherstellung des Gebäudes nur

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    Sind die Voraussetzungen einer strengen Wiederherstellungsklausel - so wie im vorliegenden Fall - nicht erfüllt, so entbindet dies den Versicherungsnehmer nicht von seiner Substantiierungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des Zeitwertschadens (LG Aachen, Urteil vom 14.07.2016 - 9 O 288/15 - juris, Rn. 29 f.; Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 93 VVG Rn. 6; Günther, r+s 2017, S. 340, 342).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    Entscheidend ist, dass in Art und Ausmaß konkret darzulegende Wassersammlungen auf der Geländeoberfläche des versicherten - und nicht eines anderen - Grundstücks ursächlich für den Eintritt von Schäden an versicherten Sachen auf dem versicherten Grundstück geworden sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 252/03 -, juris, Rn. 18 ff. zur Kausalität zwischen Überschwemmung und Gebäudeschaden).
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    Es handelt sich im vorliegenden Fall um unterschiedliche, abgrenzbare Schadensarten, welchen - wie die Beklagte zu Recht einwendet - auch ein unterschiedlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.11.1990 - IX ZR 73/90 -, NJW-RR 1991, S. 1279 f; Urteil vom 19.06.2000 - II ZR 319/98 - NJW 2000, S. 3718, 3719).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05

    Begriff der Überschwemmung

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    Nach dem Verständnis eines versicherungsrechtlich nicht vorgebildeten Versicherungsnehmers liegt eine Überflutung aufgrund von Witterungsniederschlägen unter Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch vor, wenn Niederschlagswasser - wegen eines in kurzer Zeit aufgetretenen Starkregens - nicht auf normalem Wege versickert oder abfließt, sondern sich auf der Geländeoberfläche ("Grund und Boden") ansammelt und diese überflutet (BGH, Urteil vom 26.04.2006 - IV ZR 154/05 -, juris, Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16

    Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2017 - 10 U 811/16 -, juris, Rn. 82; LG Kiel, Beschluss vom 24.04.2008 - 10 S 40/07 -, r+s 2009, S. 22, 23).
  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    Es handelt sich im vorliegenden Fall um unterschiedliche, abgrenzbare Schadensarten, welchen - wie die Beklagte zu Recht einwendet - auch ein unterschiedlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegt (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.11.1990 - IX ZR 73/90 -, NJW-RR 1991, S. 1279 f; Urteil vom 19.06.2000 - II ZR 319/98 - NJW 2000, S. 3718, 3719).
  • KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15

    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Bedingungsgemäße Überschwemmung bei

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    Notwendig für eine bedingungsgemäße Überschwemmung ist damit, dass Niederschlagswasser, das auf die Geländeoberfläche trifft, aufgrund des verstärkten Niederschlagsaufkommens nicht mehr - wie sonst - versickern kann und sich deshalb in erheblicher Menge auf der Geländeoberfläche staut (KG, Beschluss vom 04.08.2015 - 6 U 69/15 -, juris, Rn. 4).
  • LG Kiel, 24.04.2008 - 10 S 40/07
    Auszug aus LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    (OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2017 - 10 U 811/16 -, juris, Rn. 82; LG Kiel, Beschluss vom 24.04.2008 - 10 S 40/07 -, r+s 2009, S. 22, 23).
  • OLG Köln, 08.06.2021 - 9 U 20/21

    Leistungen aus einer Gebäudeversicherung; Unschlüssiger Klagevortrag; Begriff der

    Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 335/19 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1. unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 16.12.2020 (20 O 335/19) die Beklagte zu verurteilen, an ihn 26.333,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 05.08.2019 zu zahlen, 2. das Urteil des Landgerichts Köln 20 O 335/19 aufzuheben und den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Landgerichts Köln zurückzuverweisen.

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