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   LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20   

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LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20 (https://dejure.org/2021,61739)
LG Köln, Entscheidung vom 25.05.2021 - 33 O 43/20 (https://dejure.org/2021,61739)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 33 O 43/20 (https://dejure.org/2021,61739)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Im Übrigen ist er zur Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs auf Folgenbeseitigung jedenfalls nicht darauf angewiesen - und im weiten Umfang auch nicht dazu berechtigt (vgl. hierzu BGH GRUR 2018, 423 Rn. 70 und unten unter B. I. 1) - der Beklagten Vorgaben zur Form des Berichtigungsschreibens zu machen.

    Insoweit schließt sich die Kammer den nachfolgenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs an (vgl. BGH GRUR 2018, 423 Rn. 70 - Klauselersetzung):.

    Der geltend gemachte Auskunftsanspruch (I.1 a-d) besteht, soweit dem Kläger ein Beseitigungsanspruch zusteht, und folgt als vorbereitender Hilfsanspruch aus § 242 BGB (vgl. dazu BGH GRUR 2018, 423 Rn. 52 - Klauselersetzung).

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 14.12.2017 (BGH GRUR 2018, 423 Rn. 54, 55 - Klauselersetzung) und macht sich diese zu Eigen:.

    Diese ist nur bei hinreichender personeller und sächlicher Ausstattung des Verbands zu erwarten (BGH GRUR 2018, 423 Rn. 59, 60 - Klauselersetzung; OLG Köln NJOZ 2015, 864 Rn. 52).

    Dass Beseitigungsansprüche bei der Verwendung unwirksamer Klauseln von Versicherungsunternehmen grundsätzlich bestehen und hierfür der Weg über § 2 UKlaG oder § 8 Abs. 1 UWG offen steht, ist zudem höchstrichterlich bereits geklärt (vgl. BGH GRUR 2018, 423).

  • LG Köln, 20.02.2019 - 26 O 6/18
    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Auf eine Klage des C hat das Landgericht Köln durch Urteil vom 20. Februar 2019 (Az. 26 O 6/18) mehrere Klauseln der in Ihren Versicherungsvertrag einbezogenen "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die H1" (AVB) für unwirksam erklärt.

    Diese Regelungen sind, soweit sie vorstehend fett gedruckt wurden , gemäß rechtskräftig gewordenem Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Februar 2019 (Az. 26 O 6/18) unwirksam.

    (1) Die Empfänger werden darüber aufgeklärt, dass die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags übermittelten "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die H1" aufgrund eines rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Köln vom20. Februar 2019 (Az. 26 O 6/18) hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fett gedruckten Klauselbestandteile unwirksam und daher entgegen der Darstellung im Versicherungsschein nicht Vertragsbestandteil geworden sind, weshalb sich die Beklagte bei der Abwicklung des Versicherungsvertrags nicht auf diese Klauselbestandteile berufen darf:.

    (2) Die Empfänger werden ferner darüber aufgeklärt, dass die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags übermittelten Produktinformationsblätter aufgrund des rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Köln vom 20. Februar 2019 (Az. 26 O 6/18) an den nachfolgend aufgeführten Stellen fehlerhaft sind und daher entgegen der Darstellung im Versicherungsschein nicht Vertragsbestandteil geworden sind, weshalb sich die Beklagte bei der Abwicklung des Versicherungsvertrags nicht auf diese Aussagen in den Produktinformationsblättern berufen darf:.

    Die Akte 26 O 6/18 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der Klage steht die Rechtskraft des am 20.02.2019 verkündeten Urteils der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln (26 O 6/18) nicht entgegen, weil die Streitgegenstände von Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsklagen nicht identisch sind (vgl. BGHZ 74, 99, 101 - Brünova; NJW-RR 94, 1404, 1405; Löffler, in: Teplitzky, Wettbewerbsrectliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 22. Kap., Rn. 7; Ohly/Sosnitza/Ohly, 7. Aufl. 2016, UWG § 8 Rn. 82, jeweils m.w.N.).

    Auf die Ausführungen der 26. Zivilkammer in dem Urteil vom 20.03.2019 (26 O 6/18) wird Bezug genommen (S. 20 ff. des Urteils, Bl. 120 Rs. ff. d.A.).

  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Danach ist die Kammer nicht befugt, das Rechtsschutzziel des Klägers auszutauschen (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urt. v. 26.09.2019, 2 U 107/14, S. 16 f., Anl. BLD 2, Bl. 328 ff., 343 f. d.A.).

    Im Ergebnis verhält es sich hier demnach anders als in dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 26.09.2019, 2 U 107/14, Anlage BLD 1, Bl. 328 ff. der Akte), auf das sich die Beklagte für ihre Annahme einer bereits erfolgten Folgenbeseitigung unter anderem beruft.

    Davon abgesehen hält die Kammer eine teilweise Verjährung von Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüchen für nicht geeignet, eine Unverhältnismäßigkeit zu begründen, da es sich bei der Verjährung um eine Einrede handelt, die die Beklagte nicht zwingend erheben müsste (a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 26.09.2019, 2 U 107/14, S. 15 des Urteils, Bl. 328 ff., 342 d.A.).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2019 - 20 U 111/18

    Rechtsschutzversicherungsklausel für unwirksam erklärt (§ 4 (1) lit. c) ARB 2016)

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Für eine ausreichende Antragsbestimmtheit sind derartige Vorgaben nicht erforderlich (s. zu Tenorierungen ohne Formvorgaben etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2019 - 6 U 190/17 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2019 - I-20 U 111/18 - juris; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Januar 2021 - 9 U 964/20 -, juris).

    Die Pflicht der Beklagten, die Kosten von Auskunft und Beseitigung zu tragen, ist antragsgemäß deklaratorisch in den Tenor aufgenommen worden (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2019 - I-20 U 111/18 -, Rn. 25, juris).

  • KG, 27.03.2013 - 5 U 112/11

    Anforderungen an die Annahme der stillschweigenden Zustimmung eines Stromkunden

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Zwar soll eine Beseitigung auch ohne Information über die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln durch schlichte Rückzahlung von Beträgen erfolgen können, die in der falschen Annahme einer Wirksamkeit der Klauseln geleistet worden sind (vgl. KG, Urt. v. 27.3.2013 - 5 U 112/11, BeckRS 2013, 9271, beck-online).

    Es war des Weiteren nicht erforderlich, zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Tenor eine Abwendungsklausel dergestalt vorzusehen, dass die Beklagte anstelle des Versands von Berichtigungsschreibens - soweit nicht auf § 11 (2) AVB bezogen - sämtliche bislang geleisteten Abschlusskosten zurückzahlen kann (vgl. zur Aufnahme einer Abwendungsklausel etwa KG, Urt. v. 27.3.2013 - 5 U 112/11, BeckRS 2013, 9271).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Zwar mag es sein, dass die Beklagte im Wege ergänzender Vertragsauslegung eine entsprechende Vereinbarung ihren Versicherungsverträgen zugrunde legen dürfte (vgl. zum Umgang mit unwirksamen Klauseln über die Umlage von Abschlussklauseln BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 -, BGHZ 164, 297-324, Rn. 41 ff.; Urteil vom 11. September 2013 - IV ZR 17/13 -, BGHZ 198, 195-205, Rn. 15).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    So sind zunächst die in dem Antrag enthaltenen Voraussetzungen einer Aufklärung der Versicherungsnehmer in "auffälliger, klarer, genauer und für den Versicherungsnehmer verständlichen Weise" ebenso auslegungsbedürftig wie das Erfordernis einer Aufklärung in "unübersehbarer Weise" (vgl. jeweils Antrag I.2.c.bb (1); zur Unbestimmtheit des Begriffs der Unübersehbarkeit vgl. etwa BGH NJW 2008, 1384, zu Unterlassungsanträgen).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Diese Beurteilung lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, NJW 1960, 2335; BGHZ 67, 252 [253] = NJW 1977, 146; BGHZ 121, 249 [251] NJW 1993, 1656; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, § 8 Rn. 1.97 ff.).".
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Außerdem kann eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung hinzunehmen sein, wenn eine weitergehende Konkretisierung nicht möglich und die gewählte Antragsformulierung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. zum Vorstehenden BGH GRUR 2017, 422 Rn. 18 - ARD-Buffet; GRUR 2011, 433 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; GRUR 2012, 407 Rn. 15 - Delan; jeweils in Bezug auf Unterlassungsanträge und m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Köln, 25.05.2021 - 33 O 43/20
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe kommt nach der letztgenannten Voraussetzung nur in Betracht, wenn einerseits für den Kläger eine weitere Konkretisierung nicht möglich oder zumutbar ist, andererseits für die Parteien kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (vgl. BGH NJW 2016, 708 Rn. 8, m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 190/17

    Irreführung des Kunden durch unzutreffende Mitteilung über die Wirksamkeit einer

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 20 U 133/14

    Umfang der einer qualifizierten Einrichtung gem. § 4 UKlaG zu erstattenden

  • OLG Koblenz, 20.01.2021 - 9 U 964/20

    Verbraucher haben ein Widerrufsrecht bei Verträgen über vorab erstellte

  • OLG Köln, 02.02.2011 - 6 U 151/10
    1.) Die Berufung der Antragsgegnerin zu 2) gegen das am 20.07.2010 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 43/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der Beschlussverfügung der Kammer vom 22.02.2010 - 33 O 43/20 - zu Ziff. 1. bezüglich der Antragsgegnerin zu 2) wie folgt neu gefasst wird:.
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